Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0253-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über den Medienentwicklungsplan der Universität- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
31.08.2020
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universität- und Hansestadt Greifswald beschließt
- den Medienentwicklungsplan (MEP) für die kommunalen öffentlichen Schulen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der vorliegenden Form sowie
- die Bereitstellung der außerplanmäßig benötigten Aufwendungen/Auszahlungen.
Sachdarstellung
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Bildungsinfrastruktur sorgen.
Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen, pädagogische Konzepte sowie die gezielte Qualifikation von Lehrkräften gehen Hand in Hand und folgen dem Grundsatz des Primates der Pädagogik. Es sind immer die pädagogischen Konzepte und die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften, die aus der Vielfalt an Angeboten gute Bildung machen.
Aus diesem Leitgedanken ist das Antragsverfahren für die Mittel aus dem DigitalPakt Schule entstanden. Der Schulträger wird verpflichtet mit jeder Schule in seiner Zuständigkeit ein Medienbildungskonzept (MBK) zu erarbeiten und gleichzeitig für sich einen Medienentwicklungsplan (MEP) zu entwickeln. Dabei sind die Medienbildungskonzepte der Schulen elementarer Bestandteil des Medienentwicklungsplanes des Schulträgers.
In den Medienbildungskonzepten der Schulen wird das pädagogische Grundgerüst für digitale Bildung beschrieben und definiert. Der Medienentwicklungsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument für die Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und digitalen Medien.
Der Medienentwicklungsplan besteht aus folgenden Teilkonzepten:
a) pädagogischer Rahmen
b) technisches Konzept
c) Betriebs- und Servicekonzept
d) Fortbildungskonzept
e) Finanzierungskonzept und Umsetzungsplan
Roll-Out-Plan (Mittelbeantragung)
Schule |
Jahr |
|
Fördermittel |
Greif-Grundschule |
2020 |
|
155.826€ |
Alexander von Humboldt Gymnasium |
2020 |
|
278.278€ |
Martin-Andersen-Nexö Grundschule |
2021 |
|
171.908€ |
Erich-Weinert-Grundschule |
2021 |
|
147.972€ |
RS Caspar-David-Friedrich |
2021 |
|
219.934€ |
RS Ernst-Moritz-Arndt |
2022 |
|
190.014€ |
Käthe-Kollwitz-Grundschule |
2022 |
|
164.802€ |
Karl-Krull-Grundschule |
2022 |
|
131.890€ |
IGS Erwin Fischer |
2023 |
|
206.844€ |
Friedrich-Ludwig-Jahn Gymnasium |
2023 |
|
310.068€ |
Abendgymnasium Wolfgang Köppen |
2023 |
|
75.570€ |
Summe |
|
|
2.053.106€ |
Jahr |
Fördermittel |
2020 |
184.104,00€ |
2021 |
789.814,00€ |
2022 |
486.706,00€ |
2023 |
592.482,00€ |
Die Fördermittel für die Greif-Grundschule und das Alexander von Humboldt Gymnasium werden auf die Jahre 2020 und 2021 aufgeteilt.
Die Maßnahmen im Rahmen des DigitalPaktes Schule sind von der UHGW als Schulträger nach Eingang des Zuwendungsbescheides vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vorzufinanzieren und im Nachgang über einen Verwendungsnachweis dort abzurechnen. Es können alle förderfähigen Maßnahmen gemäß der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPaktFöRL M-V) abgerechnet werden.
Die in den nächsten Jahren zu erarbeitenden Medienbildungskonzepte der Schulen müssen immer Eingang in den Medienentwicklungsplan des Schulträgers finden. Aus diesem Grund sind mehrere Fortschreibungen und erneute Beschlussfassungen in der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorgesehen.
Zeitplan für die Beschlussfassung und Fortschreibungen zum Medienentwicklungsplan:
Beschlussfassung: 08/2020
1. Fortschreibung: 12/2020
2. Fortschreibung: 10-12/2021
3. Fortschreibung: 10-12/2022
Um eine gute digitale Bildungsinfrastruktur auch über die Förderung des DigitalPaktes Schule hinaus zu gewährleisten und nicht förderfähige Maßnahmen umzusetzen, plant die UHGW eine Erhöhung des Budgets für die Schul-IT der einzelnen Schulen im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung.
Auch für Schulen, welche erst im späteren Verlauf des DigitalPaktes Schule berücksichtigt werden, sollen im Vorfeld der Fördermaßnahme höhere finanzielle Mittel aus dem städtischen Haushalt für die digitale Infrastruktur bereitgestellt werden.
Schule |
Anzahl an Schulen |
Budget Schul-IT pro Schule 2019/20 |
Gesamtsumme Schul-IT pro Schulart 2019/2020 |
Budget Schul-IT pro Schule 2021/22 |
Gesamtsumme Schul-IT pro Schulart 2021/2022 |
Grundschule |
5 |
10T€ |
50T€ |
20T€ |
100T€ |
Regionalschule/Integrierte Gesamtschule |
3 |
15T€ |
45T€ |
25T€ |
75T€ |
Gymnasium |
2 |
20T€ |
40T€ |
35T€ |
70T€ |
Abendgymnasium |
1 |
2.5T€ |
2.5T€ |
5T€ |
5T€ |
Summe |
11 |
|
137.5T€ |
|
250T€ |
Für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 werden die benötigten Mittel sowie die Fördermittel des Landes in der derzeit aktuellen Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2021/2022 berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
JA |
2020 - 2023 |
Finanzhaushalt |
JA |
2020 - 2023 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
9 |
alle Schulen je nach Bedarf 08210000 |
EDV-Ausstattung (über 800 EUR) |
2.053.106 |
|
2 |
9 |
alle Schulen je nach Bedarf 08220000 |
EDV-Ausstattung (250 EUR – 800 EUR) |
||
3 |
9 |
alle Schulen je nach Bedarf 52380000 |
EDV-Ausstattung und Zubehör (unter 250 EUR) |
||
4 |
9 |
alle Schulen je nach Bedarf 52313000 |
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
||
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2020 |
59.500 |
59.500 |
184.104 |
|
2 |
2020 |
58.000 |
58.000 |
||
3 |
2020 |
75.900 |
75.900 |
||
4 |
2020 |
516.500 |
516.500 |
||
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 - 4 |
2020 |
11200.50221000 02102.41400 (DR Lohn) |
184.104 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
JA |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
|
2020 ff. |
alle Schulen nach Bedarf |
|
Unterhaltung und Wartung |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
822,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
814,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
671,2 kB
|