Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0188-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rettung der Fördermittel für die Erwin-Fischer-Schule
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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31.08.2020
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Die Ausschreibung der Straßenbaumaßnahmen für den Hansering wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
2. Es werden keinerlei Aufträge mehr im Zusammenhang mit den beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen für den Hansering erteilt.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt unverzüglich Verhandlungen mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung über ein Ersatzobjekt aufzunehmen.
4. Das Ergebnis der Verhandlungen zu Ziffer 3 der Bürgerschaft zusammen mit einem Umsetzungs- und Finanzierungsplan ist in der Sitzung am 19. Oktober 2020 zur Beschlussfassung vorzustellen.
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 28. Januar 2016 (Beschluss 284-11/16) für den Projektaufruf 2015 zur Erschließung der EFRE-Fördermittel „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ folgende Rangordnung der im ISEK-Strategiepapier genannten Projekte (inklusive Ergänzungen vom 03.04.2015 sowie 27.04.2015) beschlossen. Auf Rang 1 wurde das Projekt „Neubau der IGS Erwin-Fischer“ und auf Rang 2 „Umgestaltung Hansering 1. BA“ gesetzt. Die Projekte bedienen die Ziele 9 (Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung) und 6 (Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz) des Operationellen Programms Mecklenburg-Vorpommern.
Diese Beschlussfassung erfolgte nur aufgrund der von der Verwaltung immer wieder aufgestellten Behauptung, dass die Fördermittel für den Neubau der IGS Erwin-Fischer nur fließen, wenn auch der Hansering umgestaltet wird. Diese Aussage war und ist falsch. Richtig ist, dass eine Förderung aus diesem EFRE-Programm nur erfolgt, wenn der Antragsteller, mindestens zwei Projekte aus unterschiedlichen Zielen beantragt.
Der Beschlussfassung über diese Antragstellung lagen für den Hansering, unabhängig von allen schon damals geäußerten und auch heute noch bestehenden Bedenken gegen die bauliche und verkehrstechnische Realisierung, finanzielle Eckdaten zugrunde, die nicht mehr aktuell sind. So sind die Gesamtkosten für die Umgestaltung mittlerweile auf 7.451.300,00 € gestiegen, zzgl. weiterer Kosten für die Sanierung der Spundwand in diesem Bereich, nachdem die Verwaltung in der Beschlussvorlage B284-11/16 noch von Kosten i. H. v. 3.500.00,00 € ausging. Demgegenüber stehen lediglich ca. 800.000,00 € für den Bau der Buswendeschleife in Eldena (lt Entwurf zum Haushalt 2019/2020). Durch den Bau der Buswendeschleife mit Parkplatz und der – auch für die Besucher der Klosteranlage – dringend benötigten Toilettenanlage könnte das Problem dem stetig wachsenden Autoverkehr in Eldena entgegenwirken und genügt daher den Ansprüchen für das Ziel 6.
Die Ausschreibung aus dem April 2020 ergab, dass nur ein Unternehmen überhaupt ein Angebot abgegeben hat. Dieses lag mit x Euro mehr als x Euro über dem o.a. Planansatz. Auch die neue Ausschreibung ergab kein besseres Ergebnis. Zwar haben auf die neuerliche Ausschreibung drei Firmen ein Angebot abgegeben, jedoch ist wieder kein wirtschaftlich vertretbares Angebot dabei. Um nicht den Verlust der EFRE-Fördermittel für die Erwin-Fischer-Schule zu gefährden, ist sofortiges Handeln geboten. Ein weiteres Warten ist auf Grund des Zeitablaufes, das durch die Fördermittel finanzierte Projekt muss bis spätestens zum 31. Dezember 2022 fertiggestellt und bis zum 30. Juni 2023 abgerechnet sein, nicht möglich.
Für die Mehrkosten werden nach der Aussage des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung keine weiteren Fördermittel für das Projekt ausgereicht werden, so dass diese ausschließlich aus städtischen Haushaltsmitteln abgedeckt werden müssten. Eine weitere Finanzierung in Höhe von x Euro ist jedoch nicht darstellbar, um nicht die Sanierung des Theatergebäudes, den Neubau des Grundschulzentrums und des Humboldt-Gymnasiums, um nur einige zu nennen, zu gefährden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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54,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,2 kB
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