Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister als Gesellschafter über die Gesellschafterversammlung der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH (GPG), die Kostenfreiheit auf von der GPG bewirtschafteten Parkflächen in der ersten Stunde zu ermöglichen („Coronataste“).

 

  1. Die Parkgebühren-Verordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (gültig seit dem 01.07.2019) wird im § 2 um einen neuen Absatz (4) ergänzt: „Auf den vorstehend benannten öffentlichen Verkehrsflächen ist die erste Stunde des Parkens nicht kostenpflichtig.“

 

  1. Eventuell entstehende Einnahmeausfälle bei der GPG sind aus dem städtischen Haushalt zu decken.
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Sachdarstellung

Diese Beschlussvorlage wird von der CDU-Fraktion interfraktionell angestrebt. 

 

In verschiedenen deutschen Städten gibt es seit den 2000er Jahren die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum auf parkraumbewirtschafteten Flächen kostenfrei zu parken. Möglich wurde dies durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2004. In Mecklenburg-Vorpommern existiert diese Regelung unter anderem in Stralsund, Neubrandenburg und Schwerin. Solche Regelungen steigern die Attraktivität der Innenstädte und des örtlichen Einzelhandels, zudem wird das häufig existierende rechtswidrige Kurzzeitparken vermindert. In Greifswald existiert solch eine Regelung bisher nicht, ist aber durch die Corona-Krise dringlich geworden. Der ohnehin schon unter Druck stehende innerstädtische Handel ist durch Corona schwer geschädigt worden und viele Arbeitsplätze sind in dieser Branche stark gefährdet. Eine Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung würde eine „Coronataste“ darstellen, die ein kostenfreies Parken in der ersten Stunde ermöglicht. Eine solche Forderung wurde jüngst auch von Greifswalder Innenstadthändlern (Papierhaus Greifswald) und der Lokalchefin der Ostsee-Zeitung aufgestellt. Für die im öffentlichen Straßenraum befindlichen Parkflächen wird die Parkgebühren-Verordnung geändert, für die Einrichtungen im wirtschaftlichen Bereich der GPG sollte der Oberbürgermeister über die Gesellschaftversammlung tätig werden. 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

 

Finanzhaushalt

Ja

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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14.09.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - abgelehnt

Erweitern

15.09.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - abgelehnt

Erweitern

17.09.2020 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - abgelehnt