Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0271-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

2.    Die Parzellen 1 und 2 sind an die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald zur Bebauung für den sozialen Wohnungsbau nach der Richtlinie Sozial des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 07.02.2017 inkl. Änderungserlass vom 30.01.2019 im Wege der kapitalerhöhenden Sacheinlage einzubringen.

 7.    Der Verkauf bzw. die Erbbaurechtsbestellung an den übrigen Baugrundstücken, die zur Errichtung von Einfamilienhäusern vorgesehen sind, erfolgt gemäß der von der Bürgerschaft am 15.04.1997 beschlossenen Vergabekriterien an bauwillige Bürger*innen, die bis zum 31.12.2020 einen Antrag auf Erwerb gestellt haben, ausschließlich zum Zwecke der Selbstnutzung. Nachfolgende Anträge werden anschließend nach dem Datum des Posteingangs berücksichtigt.

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Sachdarstellung

 Mündlich zur Sitzung

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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19.10.2020 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen