Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0171-0-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 5. Änderungssatzung der Satzung des Seniorenbeirates mit der Angleichung der gesamten Satzung an eine geschlechtergerechte Sprache und den inhaltlichen Änderungen des § 3 wie folgt: 

 

§3 Wahl und Zusammensetzung des Seniorenbeirates

  1. Der Seniorenbeirat besteht aus 25 ständigen Mitgliedern.
  2. Mitglieder des Seniorenbeirats müssen Bürgerinnen oder Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sein und das 60. Lebensjahr erreicht haben sowie aus dem aktiven Arbeitsprozess ausgeschieden sein.
  3. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden von der Delegiertenkonferenz für 3 Jahre gewählt. Die Delegiertenkonferenz setzt sich aus den Delegierten der Seniorenorganisationen, -vereine, -verbände und -gruppen sowie Seniorengruppen demokratischer Parteien der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und den Einzelbewerbern zusammen.
  4. Die Wiederwahl ist möglich.
  5. Die Seniorenorganisationen, -vereine, -verbände und -gruppen sowie Seniorengruppen demokratischer Parteien der Universitäts- und Hansestadt Greifswald können je eine/n Bürger/in, der/die das 60. Lebensjahr überschritten hat, als Kandidaten benennen und wählen 2 Delegierte für die Delegiertenkonferenz.   
  6. Personen, die keiner dieser Organisationen angehören und an einer aktiven Mitarbeit im Seniorenbeirat interessiert sind, können sich um eine Kandidatur bewerben (Einzelbewerber).
  7. Der Seniorenbeirat wird im Verlauf einer Delegiertenkonferenz - unter Leitung eines stellvertretenden Oberbürgermeisters gewählt. Näheres bestimmt die Wahlordnung.   
  8. Die 25 Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, bilden den Seniorenbeirat.
  9. Im Verlauf der konstituierenden Sitzung wählt der Beirat seinen Vorstand und dieser seinen Vorsitz.
  10. Das Wahlergebnis der Delegiertenversammlung wird von der Bürgerschaft bestätigt. Die so gewählten und bestätigten Mitglieder des Seniorenbeirats werden von der Bürgerschaft öffentlich bestellt.
  11. Beim Ausscheiden eines Mitglieds rückt ein Nachfolgekandidat entsprechend der erzielten Stimmen nach.
  12. Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt der bisherige Seniorenbeirat solange im Amt, bis ein neuer Seniorenbeirat gewählt wurde.
  13. Auf Vorschlag des Vorstandes des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald können in einer ordentlichen Sitzung des Seniorenbeirates bis zu drei Einzelpersonen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, die sich um die Entwicklung des Seniorenbeirates durch langjährige aktive Arbeit in dessen Gremien große Verdienste erworben haben. Die Ehrenmitglieder haben beratende Funktion. Ihre Gesamtanzahl bleibt auf drei Mitglieder begrenzt.
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Sachdarstellung

 Die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen der Satzung sind sinnvoll. Eine Anpassung der gesamten Satzung an eine geschlechtergerechte Sprache ist hingegen nicht sinnvoll und notwendig.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein 

 

Finanzhaushalt

Nein 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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19.10.2020 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt