Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Greifswalder Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister:

1. Den Greifswalder Schulen werden schnellstmögliche Zuschüsse der Stadt für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten vor allem für Unterrichtsräume zugesagt.

Zunächst sollten in Summe 50.000 € dafür zur Verfügung gestellt werden. Ein womöglich höherer Bedarf wäre ggf. mit einem Beschluss der Bürgerschaft abzusichern.

2. Die Greifswalder Bürgerschaft fordert die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und die Fraktionen im  Landtag auf, schnellstmöglich in ausreichendem Umfang Mittel zur Verfügung zu stellen, die es allen Schulen im Land ermöglichen, geeignete Luftreinigungsgeräte für alle Unterrichts­räume, Lehrerzimmer und Sekretariate schnell und möglichst unbürokratisch anzuschaffen.

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Sachdarstellung

Dringlichkeit:

Die aktuelle saisonale Witterung erschwert das Lüftungskonzept an den Schulen schon jetzt. Es sind bereits Corona-Infektionen an Greifswalder Schulen aufgetreten. Es besteht somit bereits jetzt dringender Handlungsbedarf weitere Maßnahmen zur Sicherung der Schulen zu ermöglichen. Zumal die Umsetzung auch einen gewissen Zeitbedarf erfordern wird.

 

Sachdarstellung:

Angesichts der steigenden Corona-Infektionen europaweit, aber auch der konkreten Vorfälle an Schulen in Stralsund, Neubrandenburg oder Löcknitz, und seit neuestem auch in Greifswald, ist jetzt schnelles Handeln gefragt. Es müssen schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, die die Durchführbarkeit des Schulunterrichts zu Pandemiezeiten ermöglichen, ohne dass dadurch die Verbreitung des SARS-CoV-2-Viruses gefördert wird.

Laut aktuellen Studien (siehe Referenzen) reicht einfaches Lüften der Klassenzimmer allein nicht, um die Viruslast der Raumluft deutlich zu senken. Die Studien empfehlen dringend, mit qualitativ hochwertigen, mobilen Luftreinigungsgeräten für eine Verbesserung der Raumluft zu sorgen. Voraussetzung sei wohl ein Volumenstrom pro Stunde, der dem sechsfachen des Raumvolumens entspricht. Es gelingt den Geräten die Aerosole deutlich zu reduzieren und damit die Viruslast deutlich zu senken. Es wird eingeschätzt, dass das Risiko einer SARS-CoV-2- Ansteckung dadurch um den Faktor 6 reduziert wird.

Auf einen 50 m2 Klassenraum kämen beispielsweise voraussichtlich Kosten von 850 – 1.400 €.

Möglicherweise ist eine Bevorzugung von Klassenzimmern in Betracht zu ziehen, deren Fenstermechanik keine ausreichende Belüftung gewährleisten. Andererseits ist wohl anzunehmen, dass das moderne Belüftungs­system der Integrierten Gesamtschule Erwin Fischer bereits jetzt ausreichend Schutz bietet (durch Steuerung auf max. 1000 ppm CO2).

Alternativ wäre das Tragen von Nasen- & Mundschutz auch während des Unterrichts. Mittels der technischen Lösung könnte aus didaktischen Gründen das hoffentlich vermieden werden.

Die erforderlichen Mittel sollten aus dem Corona-Sonderfond des Nachtragshaushalts zur Verfügung gestellt werden.

 

Links zum Thema:

https://www.swr.de/wissen/luftreiniger-fuer-schulen-100.html

https://www.researchgate.net/publication/344465053_Schulunterricht_wahrend_der_SARS-

CoV-2_Pandemie_-Welches_Konzept_ist_sicher_realisierbar_und_okologisch_vertretbar

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.10.02.20205633v2

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2020

Finanzhaushalt

Ja

2020

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

57100.54190000.
79100.71700

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige

50.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2020

1.005.000,00

 

953.810,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 x

 

 

Begründung:

Die Geräte erhöhen den Stromverbrauch.

Insgesamt ist das Vorhaben aus Sicht "Nachhaltigkeit" dennoch positiv zu bewerten, da es um Gesundheitsschutz und Bildungsgerechtigkeit geht.

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Beschlüsse

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19.10.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen