Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0317
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Betriebsausschuss Seesportzentrum Greif
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
09.11.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
30.11.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
16.12.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
01.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Eigenbetriebes Seesportzentrum
GREIF ,bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und
Lagebericht wird mit
einer Bilanzsumme von 784.963,22 €
einem Eigenkapital von 457.322,96 €
und einem Jahresgewinn von 549,17 €
festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 549,17 € soll der Allgemeinen Rücklage
zugeführt werden.
3. Dem Betriebsleiter wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
4. Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRB Revision und Beratung oHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft–
Steuerberatungsgesellschaft, Schwerin als Abschlussprüfer für
das Wirtschaftsjahr 2020 durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis.
Sachdarstellung
Zu 1.-3.
Der geprüfte Jahresabschluss (JA) und der Lagebericht sind durch die Bürgerschaft festzustellen. Des Weiteren hat die Bürgerschaft über die Behandlung des Jahresergebnisses sowie über die Entlastung des Betriebsleiters zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2019 weist ein Ergebnis von 549,17 € aus. In diesem Ergebnis ist der unterjährig zugeführte Liquiditätsausgleich in Höhe von 273.100,00 € ergebnis- und finanzwirksam berücksichtigt, welcher entsprechend dem Nachtragswirtschaftsplan vom 4. November 2019 an den Eigenbetrieb zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gezahlt wurde.
Das Jahresergebnis weicht nur geringfügig von dem geplanten Ergebnis ab.
Die ausführlichen Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 sind den Anlagen, insbesondere dem Lagebericht, zu entnehmen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 29.07.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresgewinn in Höhe von 549,17 € soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes (Eigenkapital im Verhältnis zu der um die Sonderposten für Investitionszuschüsse berichtigten Bilanzsumme) beträgt zum Bilanzstichtag 76,4 %.
Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Seesport-zentrum Greif zum 31.12.2019 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif, Am Hafen 3, Greifswald eingesehen werden.
Zu 4.
Alle fünf Jahre hat ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss zu erfolgen.
Nach Ausschreibung und Auswahlverfahren im April 2020 wurde die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BRB Revision und Beratung oHG, Schwerin, vorgeschlagen und durch den Landesrechnungshof mit der Prüfung des JA 2020 bereits beauftragt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2019 |
Finanzhaushalt |
nein |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
62300-57319100 USK 57319.40000 |
an Eigenbetriebe – Sonstige Finanzaufwendungen – SZG |
273.100,00 |
|
2 |
11 |
62300.47600000 USK 99996.00824 |
Finanzerträge Seesportzentrum Greifswald |
549,17 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2019 |
273.100,00 |
273.100,00 |
0 |
|
2 |
2019 |
0,00 |
0,00 |
+ 549,17 |
|
Das Ergebnis 2019 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF wird im Ergebnishaushalt 2019 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ertragswirksam, aber nicht finanzwirksam berücksichtigt und führt zur Erhöhung der Finanzanlage per 31.12.2019 um 549,17 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
22,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|