Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Prioritätenlisten gemäß Anlagen zur Mittelbeantragung für die Städtebauförderprogramme 2021.

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Sachdarstellung

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss B 181-08/10 vom 28.06.2010 sind „alle Maßnahmen der Städtebauförderung, die im Haushalt des folgenden Jahres eingestellt werden sollen, zwecks Mittelbeantragung den zuständigen Gremien der Bürgerschaft in Form einer Prioritätenliste vorzulegen. Da die Beantragung der Mittelzuweisung jeweils bis zum 15. Januar des Programmjahres zu erfolgen hat, ist die Vorlage entsprechend zu terminieren.“

 

Für die Programmgebiete, für die das nächste Jahr Fördermittel beantragt werden sollen, sind die Prioritätenlisten im Anhang beigefügt. Bei den Programmgebieten handelt es sich um „Schönwalde I“ und „Schönwalde II“.

 

Die Höhe der beantragten Mittel richtet sich nach der Antragstellung der letzten Jahre. Die Haushaltsanmeldung der Eigenanteile erfolgt im Kernhaushalt und wird nach Bekanntwerden der bewilligten Mittel auf das notwendige Maß reduziert.

 

Die Mittelbeantragung für das Programmjahr 2021 konzentriert sich zum einen auf die baulichen Anlagen des KITA-Eigenbetriebes „Regenbogen“ und „Makarenko“ und zum anderen auf die Sanierung der Erschließungsanlagen „Makarenkostraße 3. BA“ und „Ernst-Thälmann-Ring 3. BA“. Für 2020 liegt die Programmbewilligung noch nicht vor.

 

Die Prioritätenlisten sind in jeweils vier Kategorien unterteilt:


Kategorie A:

Hier handelt es sich um unabweisbare laufende und wiederkehrende Aufgaben, die durch Verträge bereits gebunden sind oder die über Bescheide oder Vorankündigungen im jeweils nächsten Haushaltsjahr zu realisieren sind.

 

Kategorie B,

enthält jene Maßnahmen, die durch frühere Beschlüsse oder Planungen für eine Weiterführung vorgesehen sind. Dies können unter Umständen auch Bauabschnitte oder die Fortführung von Teilleistungen sein.

 

In Kategorie C sind dann alphabetisch alle vorgesehenen Maßnahmen dargestellt, für die das noch freie zu beantragende Mittelvolumen ausreichend ist.

 

Kategorie D:

Zurzeit nicht im Antragsvolumen vorgesehene Maßnahmen, die in den Folgejahren vorbehaltlich der Zustimmung eingestellt oder durch andere Förderprogramme abgesichert werden müssten.

 

Die spätere Realisierung dieser Maßnahmen ist nunmehr abhängig,

  1. von der Bestätigung/Veränderung durch die Bürgerschaft mit diesem Beschluss
  2. der grundsätzlichen Bewilligung in einer noch nicht vorhersehbaren Höhe durch Bescheid des Landesförderinstitutes im Folgejahr,
  3. der Wiedervorlage der an den konkret bewilligten Mitteln ausgerichteten Prioritätenlisten in der Bürgerschaft im Jahre 2020 gemäß Bürgerschaftsbeschluss B 181-08/10 und letztlich
  4. an der liquiden Bereitstellung der bewilligten Mittel in verschiedenen Kassenjahren.

 

Die Aufteilung der Mittel erfolgt in der Regel über den Bescheid des Landesförderinstitutes in Fünfjahresscheiben.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2021-2025

Finanzhaushalt

ja

2021-2025

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung: 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.11.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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10.11.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

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30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen