Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 10. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung Nr. B 1079-43/93 vom 25.11.1993.

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Sachdarstellung

Aktuell werden gem. § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungsgebührensatzung i.V.m. § 7 Abs. 2  S. 2 der Straßenreinigungssatzung  nur solche Hinterliegergrundstücke zur Straßenreinigungsgebühr herangezogen, welche durch eine im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald oder des Trägers der Straßenbaulast stehenden, nicht genutzte unbebaute Fläche von der Straße getrennt sind.

In § 3 Abs. 3 Straßenreinigungsgebührensatzung i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 2 Straßenreinigungssatzung liegt demnach eine Ungleichbehandlung und damit einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz vor.

Hierzu gibt es ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald.

Um daher sowohl über eine gerichtsfeste Straßenreinigungsgebührensatzung und ebenso eine gerichtsfeste Straßenreinigungssatzung als Grundlage für die Bescheide über die Straßenreinigungsgebühren zu verfügen, muss der § 7 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung ersatzlos gestrichen werden. Eine Streichung verhindert zudem Anwendungsfehler bei der Erstellung der Gebührenbescheide in der Art, dass doch wieder entsprechende Hinterliegergrundstücke zu den Gebühren herangezogen werden. Denn diese könnten aufgrund der Formulierung des Satzes („Als anliegendes Grundstück gilt auch …“) vom Anwender für heranzuziehende Anliegergrundstücke gehalten werden. Eine Streichung dieses Satzes schafft somit unmissverständliche Klarheit darüber, dass tatsächlich nur wirkliche Anliegergrundstücke heranzuziehen sind.

Im Übrigen sind immer beide Satzungen Grundlage für die Gebührenbescheide. Die technische Straßenreinigungssatzung ist bei Auslegungsfragen vorrangig heranzuziehen.

 

Der § 7 Abs. 2 S. 2 der Straßenreinigungssatzung muss deshalb ersatzlos gestrichen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.11.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

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30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen