Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1) Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt fest, dass noch keine abschließende Entscheidung über die künftige Aufstellung der Wirtschaftsförderung in Vorpommern getroffen werden kann.

 

2) Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft ein Modell zur Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung zur Entscheidung zu präsentieren, welches auf drei Säulen basiert, wobei Parallelstrukturen und Doppelarbeit zu vermeiden sind:

 

I) Einem zu gründenden Verein „Regionalmarketing Vorpommern e.V.“, welcher zum Ziel hat, die Standortvorteile der Region Vorpommern in vollem Umfang zum Tragen zu bringen, insbesondere durch die Aufklärung über das wirkliche Bild und die hohe Lebensqualität der Region Vorpommern, die Förderung des Heimatgedankens, die Steigerung des Interesses an der Region Vorpommern in anderen Regionen und bei der im eigenen Raum lebenden Bevölkerung, die Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Region Vorpommern, die Förderung landeskundlicher, sozialer, kultureller, künstlerischer, sportlicher, wissenschaftlicher Aktivitäten sowie die Förderung innovativer Kräfte in der Region Vorpommern.

Mitglieder des Vereins „Regionalmarketing Vorpommern e.V.“ können natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Personengesellschaften und juristische Personen werden, insbesondere Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, staatliche Behörden und Institutionen sowie sonstige Institutionen und Vereinigungen werden.

 

II) Einer Wirtschaftsförderung Vorpommern (WFV) GmbH, welche aus einer Fusion der Wirtsfördergesellschaft Vorpommern (WFG) mbH sowie der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald (FEG) mbH entstehen soll. Die bisherigen Mitarbeitenden der WFG und der FEG sollen dabei vollumfänglich zu gleichen Konditionen in die neue Wirtschaftsförderung Vorpommern (WFV) GmbH übernommen werden.

Innerhalb der Wirtschaftsförderung Vorpommern (WFV) GmbH soll gemeinsam um die Bestandspflege in der Region Vorpommern erfolgen. Zusätzlich soll sich jeweils ein Team um die Wirtschaftsförderung im Landkreis Vorpommern-Rügen und ein Team um die Wirtschaftsförderung im Landkreis Vorpommern-Greifswald schwerpunktmäßig kümmern.

 

III) Einer kommunalen Säule. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept vorzulegen, welches die Notwendigkeit und ggf. den Umfang einer weiteren städtischen Wirtschaftsförderung nachweist sowie Möglichkeiten der Einbeziehung ihrer Arbeit in die Arbeit der Wirtschaftsförderung Vorpommern (WFV) GmbH darstellt.

 

3) Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, Gespräche darüber zu führen, wie perspektivisch auch die Arbeit des Tourismusverbandes Vorpommern e.V. und die Arbeit der Regionalen Planungsverbandes Vorpommern sinnvoll in die Arbeit des „Regionalmarketing Vorpommern e.V.“ integriert werden kann.

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Sachdarstellung

 Die Vorlage der Verwaltung zur Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung in Vorpommern geht in mehrerlei Hinsicht in die falsche Richtung.

In Ziffer 1 wird das Regionalmarketing und die Regionalentwicklung auf einen zu errichtenden Verein übertragen. Diese zukünftige Vereinsstruktur ist für eine solche Aufgabe denkbar ungeeignet, wie sich bereits an dem Beispiel der Greifswald Marketing GmbH zeigt. Für den Zweck der Bündelung des Stadtmarketing wurde auch zunächst ein Verein gegründet, und sehr schnell erkannt, dass die Aufgabenerfüllung sinnvoll nur

in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgen kann. Außerdem soll die Aufgabe der Wirtschaftsförderung erst langfristig angegangen werden, man will sich über die Zukunft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vorpommern mbH erst in Zukunft Gedanken machen und

blendet dabei das weitere Schicksal der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern- Greifswald völlig aus. Schlussendlich verhält sich die Vorlage nicht zu dem weiterem Zweck und der Notwendigkeit einer städtischen Wirtschaftsförderung. Dies vorausgeschickt ergeben sich folgende Notwendigkeit.

1. In Zeiten einer sich im weiter globalisierenden Welt muss Vorpommern mit einer Stimme sprechen, um überhaupt noch gehört zu werden. Deswegen muss es für ganz Vorpommern eine zentrale Regionalmarketing, -entwicklung- und wirtschaftsförderungstimme sprechen.

2. Diese Aufgabenerfüllung kann sinnvollerweise nur in der Rechtsform einer GmbH erfolgen.

3. Daneben ist ein Verein zu gründen, in dem die unterschiedlichsten Akteure aus ganz Vorpommern sich zusammenzufinden. Aufgabe dieses Vereins ist es, die Funktion des alleinigen Gesellschafters der neu zu errichtenden GmbH zu werden und über diese Funktion die inhaltliche Ausrichtung dieser GmbH zu bestimmen

4. Ob daneben noch Bedarf und vor allem auch Aufgaben verbleiben die durch eine lokale Wirtschaftsförderungsabteilungen abgedeckt werden müssen, Bedarf noch der Klärung.

5. Allen Mitarbeitern in den beteiligten Städten, Landkreisen sowie der FEG und der WFG ist eine Übernahmeperspektive in die neu zu errichtende GmbH anzubieten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein 

 

Finanzhaushalt

Nein 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.04.2021 - Hauptausschuss (HA) - zurückgezogen