Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0322

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Bei Straßenbaumaßnahmen kommt es u.a. oft zu einer Mitverlegung der Regenwasserkanalisation, die einerseits für die Ableitung des Niederschlagswassers von nichtöffentlichen, versiegelten Flächen (z.B. Dach- und Hofflächen) genutzt wird und andererseits für die Ableitung der Straßenentwässerung (Niederschlagsentwässerung von Verkehrsflächen). Auf Grund dieser gemeinsamen Nutzung einer technischen Anlage, werden die Kosten hälftig geteilt. Die UHGW trägt den Straßenentwässerungsanteil und das Abwasserwerk den Anteil für die Regenentwässerung.

Vorrangig war die UHGW Auftraggeber und hat den Kostenanteil für die Regenentwässerung an das AWG weiterberechnet. Im Falle der Obstbausiedlung war das AWG Auftraggeber.

Die Baumaßnahme „Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation Obstbausiedlung“ umfasste 4 Bauabschnitte im Zeitraum 2011 – 2018.

Die Zusammenstellung der Kosten zum Anteil der Straßenentwässerung an den Kosten der Regenwasserkanalisation ist anhand der Schlussrechnungen der Baufirmen für die einzelnen Bauabschnitte erfolgt:

1.BA Birnenweg

202.224,36€

2.BA Kirschenweg

185.402,61€

3.BA Fliederweg

97.982,81€

4. BA Nelkenweg

66.008,77€

Gesamt netto

551.618,55€

Gesamt brutto 

656.426,07€

 

Diese Kosten beinhalten nur die hälftigen Baukosten am Regenkanal (reine Erdarbeiten und Rohrverlegearbeiten ohne Oberflächen) und die Anschlussleitungen für die Straßenentwässerung.

Zum damaligen Zeitpunkt wurde es versäumt, für diese Baumaßnahme die anteilige Weiterberechnung der Kosten am Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung im Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes aufzunehmen (Investitionszuschuss) und im städtischen Haushalt einzuplanen. Erst am Ende des 4.BA wurden die konkreten und festgestellten Gesamtkosten für den Anteil Straßenentwässerung ermittelt und bei der Stadt angemeldet.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

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Beschlüsse

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09.11.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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28.12.2020 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert abgestimmt