Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0322
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung anteilige Kosten am Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung Obstbausiedlung
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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09.11.2020
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.11.2020
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.12.2020
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●
Erledigt
|
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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28.12.2020
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Sachdarstellung
Bei Straßenbaumaßnahmen kommt es u.a. oft zu einer Mitverlegung der Regenwasserkanalisation, die einerseits für die Ableitung des Niederschlagswassers von nichtöffentlichen, versiegelten Flächen (z.B. Dach- und Hofflächen) genutzt wird und andererseits für die Ableitung der Straßenentwässerung (Niederschlagsentwässerung von Verkehrsflächen). Auf Grund dieser gemeinsamen Nutzung einer technischen Anlage, werden die Kosten hälftig geteilt. Die UHGW trägt den Straßenentwässerungsanteil und das Abwasserwerk den Anteil für die Regenentwässerung.
Vorrangig war die UHGW Auftraggeber und hat den Kostenanteil für die Regenentwässerung an das AWG weiterberechnet. Im Falle der Obstbausiedlung war das AWG Auftraggeber.
Die Baumaßnahme „Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation Obstbausiedlung“ umfasste 4 Bauabschnitte im Zeitraum 2011 – 2018.
Die Zusammenstellung der Kosten zum Anteil der Straßenentwässerung an den Kosten der Regenwasserkanalisation ist anhand der Schlussrechnungen der Baufirmen für die einzelnen Bauabschnitte erfolgt:
1.BA Birnenweg |
202.224,36€ |
2.BA Kirschenweg |
185.402,61€ |
3.BA Fliederweg |
97.982,81€ |
4. BA Nelkenweg |
66.008,77€ |
Gesamt netto |
551.618,55€ |
Gesamt brutto |
656.426,07€ |
Diese Kosten beinhalten nur die hälftigen Baukosten am Regenkanal (reine Erdarbeiten und Rohrverlegearbeiten ohne Oberflächen) und die Anschlussleitungen für die Straßenentwässerung.
Zum damaligen Zeitpunkt wurde es versäumt, für diese Baumaßnahme die anteilige Weiterberechnung der Kosten am Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung im Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes aufzunehmen (Investitionszuschuss) und im städtischen Haushalt einzuplanen. Erst am Ende des 4.BA wurden die konkreten und festgestellten Gesamtkosten für den Anteil Straßenentwässerung ermittelt und bei der Stadt angemeldet.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
|
Finanzhaushalt |
Ja |
2020 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
6 |
55200.01300000 |
Zuschuss AWG für Regenentwässerung |
589.866,80 |
|
2 |
6 |
54100.04800000 |
Kosten für Anschlussleitungen |
66.559,27 |
|
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|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2019 |
0 |
0 |
-656.426,07 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2019 |
DR Lohn |
656.426,07 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Abschreibungen |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2019 |
55200.53200000 |
0 |
Regenwasser- kanal |
11.797,34 |
2 |
2019 |
54100.53500000 |
0 |
Straßeneinläufe |
1.901,69 |