Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) beauftragt den Oberbürgermeister, einen Projektplan (mind. Zeitplan und Kostenaufstellung) zu erstellen, der darauf abzielt, alle Fußgängerampeln mit Bedarfsanforderung (sog. Bettelampeln) in Greifswald abzuschaffen
 

Sollten Ampelanlagen nicht in den Zuständigkeitsbereich der UHGW fallen, so ist mit den entsprechenden Trägern der Straßenbaulast in Verhandlungen zu treten und auf die Abschaffung der Bettelampeln hinzuwirken. Die Verhandlungen und deren Ergebnisse sind zu dokumentieren und in den Projektplan aufzunehmen.
Der Projektplan ist im Mai 2021 im zuständigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit zur Diskussion und ggfs. zur Vorbereitung einer Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachdarstellung

Bedarfsampeln diskriminieren CO2-freie Mobilität und verteuern zeitlich kurze Wege, die bequem zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden könnten. Fußgänger*innen und Radfahrende, die dem Wetter ohne größeren Schutz ausgeliefert sind, werden durch die Ampeln zusätzlich gezwungen, auch bei Regen an Ampeln zu verharren, die sie sonst bereits hätten passieren können, weil sie die berühmte Sekunde zu spät dran waren.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein 

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

  x

 

 

 

Begründung:

Förderung des Fuß- und Radverkehrs durch die Abschaffung von Diskriminierung und Schaffung schnellerer Wege. Kurzfristig ist durch verlängerte Kfz-Wartezeiten mit höheren CO2-Emissionen zu rechnen. Dieser Effekt wird als kurzfristig eingestuft, da die Attraktivität anderer Verkehrsmittel zunimmt und damit auch die Anzahl an Nutzer*innen anderer Mobilitätsformen.

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Beschlüsse

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18.01.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt