Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Annahme der folgenden Spenden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V für den Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif zum Zweck der Betreibung und Sanierung des Segelschulschiffes GREIF:

 

Susanne Hawer, Stralsund

1.000,00 €

 

Frank Bühring, Neubrandenburg

175,60 €

 

 

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Sachdarstellung

Nach der Absage von bereits gebuchten und angezahlten Törns in 2020 verzichteten Frau Hawer und Herr Bühring auf eine Rückzahlung ihrer Anzahlungen und erklärten, diese Beträge für den Betrieb und die Sanierung der Greif spenden zu wollen. Mit dem vorliegenden Beschluss erfolgt die Annahme dieser Spenden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V.

Die Annahme der Spenden hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen auf den Kernhaushalt.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)? Nein

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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18.01.2021 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen