Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0354

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt Rückbauförderanträge für die beiden Objekte Heinrich-Hertz-Straße 5a und Ernst-Thälmann-Ring 44-47 zu stellen.

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Sachdarstellung

Gemäß Landes-Rückbaurichtlinie können Zuwendungen in räumlich festgelegten Fördergebieten (Stadtumbaugebieten) für den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen in Wohngebäuden beantragt werden (vgl. Punkt 1.1 – Zuwendungszweck). Aufgrund des in den vergangenen Jahren konstant niedrigen Wohnungsleerstands von ca. 3,5 Prozent auf gesamtstädtischer Ebene werden bislang für Greifswald seit 2014 keine Rückbaufördermittel mehr bewilligt.

Die besondere städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Situation der beiden o.g. Objekte begründen jedoch die Beantragung von Rückbaufördermitteln. Beide Objekte sind im Eigentum der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Greifswald (ISEK Greifswald 2030plus) unterstützt gezielte Rückbaumaßnahmen im Sinne einer Aufwertung und sozialen Durchmischung trotz Mehrbedarfs an Wohnraum, um insgesamt eine städtebauliche Aufwertung der Quartiere zu erreichen. Die beiden objektspezifischen städtebaulichen Stellungnahmen als Begründungen zu den Rückbauanträgen befinden sich in der Anlage.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

x

 

 

Begründung:

Postiv: Rückbau energetisch veralteter Wohngebäudesubstanz und –technik sowie Ersatzneubau mit verbesserten Standards bei der Wärmedämmung und der Energietechnik.

Negativ: Abriss vorhandener „grauer Energie“ und notwendiger Ressourcenverbrauch bei den Ersatzneubauten.

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Beschlüsse

Erweitern

18.01.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen