Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0038-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbindung des Schulzentrums „Am Ellernholzteich“ ohne Wegfall von Kleingärten planen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.01.2021
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Schulzentrum „Am Ellernholzteich“ und dessen Verkehrsanbindung dementsprechend zu planen, dass keinerlei Kleingärten in der benachbarten Sparte „Fortschritt“ entfallen müssen. Dies beinhaltet insbesondere die Einrichtung der notwendigen Flächen für den Busverkehr auf der nördlichen Seite der Verlängerten Scharnhorststraße.
Sachdarstellung
Am 16.12.2019 fasste die Bürgerschaft den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des B-Planes Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße – als planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines inklusiven Schulzentrums auf der nördlichen Seite der Verlängerten Scharnhorststraße. Südlich der Scharnhorststraße befindet sich die Kleingartenanlage „Fortschritt“. Diese sollte vom B-Plan 114 und den für die Schule notwendigen Baumaßnahmen nur in geringem Umfang betroffen sein; die nördlichste Reihe der Gartensparte sollte zunächst zwei, dann drei bis vier Meter für den Bau von Verkehrsflächen abgeben müssen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung in der Sitzung des Bauausschusses am 10.11.2020 führt die inzwischen von der Verwaltung aufgrund der eingegangenen Einwendungen bevorzugte Variante jedoch zum Wegfall einer kompletten Reihe an Kleingärten für den Bau einer größeren Bushaltestelle. Ein Wegfall von Kleingärten ist abzulehnen und auch nicht notwendig. Unmittelbar nördlich entlang der Scharnhorststraße sind ausreichend Flächen für einen Busparkplatz mit Wendeschleife vorhanden, die in der bisherigen Planung entweder als öffentliche Grünfläche, als Parkplatz oder als nicht zu überbauender Abwassergraben vorgesehen sind. Wie aus den angehängten Bildern ersichtlich, sind verschiedene Varianten auf der nördlichen Seite denkbar. Die zusätzliche Überbauung des Grabens wäre verhältnismäßig gering und dadurch umsetzbar.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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236 kB
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2
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öffentlich
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102,9 kB
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3
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öffentlich
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3,2 MB
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