Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0363
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgaben Umzugskosten Stadtarchiv 2020
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41 Amt für Bildung, Kultur und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beschlussfassung
|
|
|
18.01.2021
|
Sachdarstellung
Beim Aufstellen des Doppelhaushaltes 2019/20 wurde davon ausgegangen, dass der Neubau des Stadtarchives und der Umzug Ende 2019 abgeschlossen sein würden. Aufgrund von Verzögerungen bei den Ausschreibungen der Baugewerke und der Sicherstellung der klimatischen Bedingungen in den Magazinen wurde der Bau erst im Herbst 2020 abgeschlossen und anschließend mit dem Umzug begonnen. Der Umzug des Stadtarchives aus den Räumen in der Siemensallee, der Goethestraße und der Arndtstraße erfolgte in Abschnitten und soll im April 2021 abgeschlossen sein.
Im Haushaltsjahr 2019 waren für den Umzug und den damit verbundenen Nebenleistungen (Entsorgung, Zwischenreinigungen…) 300.000,- € als Aufwand geplant. Davon wurden 250.000,- € aus dem Haushaltsjahr 2019 nach 2020 übertragen. Für den Umzug aus den Magazinräumen in der Siemensallee und der Goethestraße wurden davon 2020 Mittel in Höhe von 51.594,63 € ausgezahlt. Für den im Laufe des ersten Quartals 2021 geplanten abschließenden Umzug des eigentlichen Standortes Arndtstraße in das neue Gebäude sind vertraglich gebundene Leistungen und Folgeleistungen im Wert von 100.000,- € in 2021 zu bezahlen.
Da die restlichen in das Haushaltsjahr 2020 übertragenen Mittel des Jahres 2019 in Höhe von 198.405,37 € gemäß §15 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung nicht ein weiteres Mal in das Folgejahr übertragen werden können, sollen dem Stadtarchiv durch Umschichtungen innerhalb des Teilhaushaltes 09 des Jahres 2020 Mittel in Höhe von 100.000,- € zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden.
Für den Umzug des Stadtarchives in das neue Gebäude stehen dann nach erfolgter Übertragung 2021 in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung 100.000,- € zur Bezahlung der vertraglich gebundenen Umzugskosten einschließlich Nebenleistungen zur Verfügung.
Diese Ausgaben berühren dann wie unten dargestellt die Ergebnis- und Finanzrechnung 2021.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
2020 |
Finanzhaushalt |
nein |
2020 |
Ergebnisrechnung |
Ja |
2021 |
Finanzrechnung |
Ja |
2021 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
09 |
2.5.2.00.0 / 52492000/ 52492.40018 |
Umzugskosten |
100.000,- |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz / Ermächtigung HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2020 |
250.000,- |
250.000,- |
100.000,- |
|
2 |
2021 |
100.000,- |
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2020 |
2.6.1.00.0 / 56210000 / 56210.40013 |
76.500,- |
2 |
2020 |
2.6.1.00.0 / 54123000 / 54123.40000 |
23.500,- |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|