Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0043-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittel des Coronahilfsfonds im Jahr 2021 nutzen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion, Fraktion BG/FDP/KfV, interfraktionell angestrebt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.01.2021
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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01.02.2021
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, aus den im Haushaltsjahr 2020 nicht verbrauchten Mitteln des Haushaltstitels „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige“ (Produkt 57100000/Sachkonto 54190000/Untersachkonto 79100.71700) einen Ausgaberest zu bilden und diesen im Haushaltsjahr 2021 zur direkten Unterstützung von durch die Corona-Pandemie geschädigten Greifswalder Unternehmen zu verwenden.
- In diesem Sinne beauftragt die Bürgerschaft den Oberbürgermeister, die Regelungen der „Sofortfonds-Förderrichtlinie zur Unterstützung besonderer Härtefälle bei Unternehmen und sonstigen wirtschaftlich tätigen Einrichtungen im Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Zusammenhang mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie“ in geeigneter Form wieder in Kraft zu setzen. In der Richtlinie soll enthalten sein, dass auch Anträge durch Antragsberechtigte gestellt werden können, die bereits entsprechende Hilfen durch die Bundesrepublik Deutschland oder ein Bundesland erhalten bzw. in Aussicht gestellt bekommen haben, solange eine Doppelförderung, d.h. Förderung des gleichen Zwecks im gleichen Zeitraum durch verschiedene Fördermittelgeber, vermieden wird. Auch laufende Kosten zum Lebensunterhalt sollen als sogenannter „Unternehmerlohn“ gefördert werden können. Für die Förderrichtlinie ist die „Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ anzuwenden.
Sachdarstellung
Die in den Nachtragshaushalt 2020 eingestellten Mittel im Haushaltstitel „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige“ inklusive dem Coronahilfsfonds in Höhe von einer Million Euro wurden zu großen Teilen nicht verbraucht. Eine Fortschreibung des Sofortfonds wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 28.12.2020 abgelehnt. Da die Pandemie jedoch auch im Jahr 2021 weiter anhält und die Existenz von Greifswalder Unternehmen bedroht, wurde in der Sitzung des erweiterten Präsidiums am 11.01.2021 diskutiert, einen Weg zu finden um diese Restmittel ihrem ursprünglichen Zweck, einer Unterstützung der Greifswalder Wirtschaft, zuzuführen. Diese Vorlage stellt einen Vorschlag dar, dieses Ziel zu erreichen und soll interfraktionell eingebracht werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2021 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2021 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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