Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0347
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückholung HA-Beschluss: „Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag – Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage Stralsunder Straße 47/ Ecke An der Bleiche“ (BV V/07/0248-0-02)
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 30 Rechtsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
16.12.2020
| |||
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
01.02.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
01.03.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, den Beschluss des Hauptausschusses „Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag – Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage Stralsunder Straße 47/ Ecke An der Bleiche“ (BV V/07/0248-0-02) an sich zu ziehen.
Sachdarstellung
Nach § 22 Abs. 2 Satz 3 KV M-V kann die Bürgerschaft übertragene Angelegenheiten jederzeit, auch im Einzelfall, an sich ziehen, ohne dass es hierfür besonderer sachlicher Voraussetzungen bedarf.
Gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 10 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer gültigen Fassung der Satzung entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB der Hauptausschuss, wenn das Bauvorhaben einen anrechenbaren Bauwert von 1 Mio. Euro übersteigt. Das Vorhaben übersteigt mit seiner Bausumme die genannte Wertgrenze.
Nach erfolgter Abstimmung des Hauptausschusses der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 30.11.2020 sprach sich dieser dafür aus, dass die Beschlussfassung in der Sache aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses durch die Bürgerschaft erfolgen solle.
Die gemäß § 35 Abs. 2 S. 3 KV M-V übertragenen Angelegenheiten fallen grundsätzlich verbindlich in die Zuständigkeit des Hauptausschusses und können von diesem nicht frei auf die Bürgerschaft zurückübertragen werden. Für die Begründung der Zuständigkeit der Bürgerschaft bedarf es eines entsprechenden Beschlusses gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 KV M-V mit der Mehrheit aller Mitglieder.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
|
Finanzhaushalt |
Nein |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|