Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0047-02
Grunddaten
- Betreff:
-
12-Punkte-Programm Coronahilfen der UHGW
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , Fraktion BG/FDP/KfV, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ sowie Hulda Kalhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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01.02.2021
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Beschlussvorschlag
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Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die im Haushaltsjahr 2020 nicht verbrauchten bzw. nicht schon für 2021 anderweitig fixierten Mittel des Haushaltstitels „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige“ (Produkt 57100000/Sachkonto 54190000/Untersachkonto 79100.71700) in das Jahr 2021 zu übertragen.
Diese Mittel sind zur direkten Unterstützung von durch die Corona-Pandemie geschädigten Greifswalder Unternehmen, Selbstständigen und wegen der Corona-Pandemie hilfsbedürftig gewordenen Einwohnerinnen und Einwohnern zu verwenden.
- Unternehmen wie auch Selbstständige können aus diesen Mitteln einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1000 € je Lockdown-Monat (Dezember 2020 – Februar 2021) beantragen. Ein nicht vollständiger Monat im Lockdown ist als ganzer Monat zu bewerten (z.B. Dezember 2020).
Die „Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ ist anzuwenden, wenn die beantragten Hilfen eine Doppelförderung darstellen oder auch nur vermuten lassen.
Die Förderung von Unternehmen und Selbstständigen gilt bis zu einer Gesamtfördersumme von 246.000,00 €.
- Jede begünstigte Person des Greifswalder „Kultur- und Sozialpasses“ erhält einmalig jeweils Citygutscheine in einer Gesamthöhe von 50,00 € bei Verlängerung oder Neuantrag des KUS-Passes.
- Von Corona-bedingter Kurzarbeit betroffenen Greifswalder Einwohnerinnen und Einwohner erhalten auf Antrag einmalig jeweils Citygutscheine in einer Gesamthöhe von 50 €. Antragsberechtigt sind Kurzarbeitszeiten ab Dezember 2020.
Die Förderung für KUS-Inhaber und Kurzarbeiter gilt bis zu einer Gesamtfördersumme von 150.000 €.
- Auch für digitale Kulturevents für Greifswalder von Greifswaldern können in Lockdown-Zeiten Förderungen beantragt werden. Bei der Event-bezogenen Förderung sollen jedoch Doppelförderungen zum fiktiven Unternehmerlohn nach Pkt. 2 vermieden werden.
Dieser Fördertopf umfasst eine Gesamthöhe von 40.000,00 €.
- Die Stadt Greifswald beschafft im Umfang 10.000 € FFP2-Masken, die dann umgehend kostenfrei an Bedürftige verteilt werden sollen.
- Die restlich verbliebene Summe wird für außerplanmäßigen Corona-Hilfen bzw. im Falle eines Mehrbedarfs aus Pkt. 2 - 6 verwendet bzw. bei Verlängerung des Lockdowns über Februar 2021 hinaus.
- Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Greifswald Marketing GmbH weitere Hilfestellungen zur Verbesserung der Marktpräsenz auch unter pandemischen Bedingungen zu leisten. Dazu gehören als mögliche Maßnahmen:
• Schaffung einer gemeinsamen Plattform, auf der Handel, Gastronomie und Kulturschaffende
ihre Angebote präsentieren (Innenstadt, Elisenpark und die Einkaufszentren)(1)
• Möglichkeit, individuelle Gutscheine auch Online zu erwerben
• Unterstützung bei der Einführung von Click & Collect und Online-Shops
• Bessere Sichtbarkeit dieser Maßnahmen durch Werbung in Social Media, Radio und OZ (auch
unterstützt durch redaktionelle Beiträge)
• Einführung eines Lieferdienstes(2)
- Die Bürgerschaft und der Oberbürgermeister appellieren an alle Vermieterinnen und Vermieter dieser Stadt, deren Mieterinnen und Mieter aufgrund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an der vollständigen Nutzung ihrer gemieteten Räumlichkeiten gehindert sind, für Verhandlungen über Mietsenkungen bereit zu stehen.
- Die Bürgerschaft und der Oberbürgermeister appellieren an die Bundes- und Landeregierung die Förderprogramme für von Pandemie betroffene Unternehmen möglichst praxisnah, effizient und zeitnah umzusetzen.
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Beschluss in geeigneter Form bekannt zu machen und zu bewerben sowie dabei auch gleich die Ausgabestellen für die Gutscheine an Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter anzuzeigen.
- Sollten die bereitgestellten HHM aus dieser Vorlage nicht auskömmlich sein, informiert die Verwaltung die Bürgerschaft, damit diese per Beschluss fehlende Finanzmittel bereitstellen kann.
Sachdarstellung
Die im Nachtragshaushalt 2020 eingestellten Mittel im Haushaltstitel „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige“ inklusive dem Corona-Hilfsfonds in Höhe von einer Million Euro wurden zu großen Teilen nicht verbraucht. Die Pandemie hält jedoch auch im Jahr 2021 weiter an. Sie bedroht die Existenz von Greifswalder Unternehmen und bürdet auch Greifswalder Bürgern mitunter schwer zu schulternden Lasten auf. In der Sitzung des erweiterten Präsidiums am 11.01.2021 wurde diskutiert, einen Weg zu finden, um diese Restmittel ihrem ursprünglichen Zweck zuzuführen. Diese Änderungsvorlage stellt einen Vorschlag zur Zusammenführung der beiden bereits vorliegenden Anträge (CDU, BL: BV-P-ö/07/0043-01 & SPD: BV-P-ö/07/0047) dar. Unternehmen & Selbstständige entscheiden selbst über die Höhe des zu beantragenden fiktiven Unternehmerlohns (bis zu 1000 € je Lockdown-Monat). „Jede begünstigte Person des Greifswalder „Kultur- und Sozialpasses“ bedeutet beispielsweise, dass bei einer entsprechenden Familie mit drei Kindern 5 Gutscheine á 50 € auszuteilen wären. Im Falle von Kurzarbeit ist Kinderanzahl im Haushalt ebenso zu berücksichtigen. Kinder sind nur einmal zu berücksichtigen (z.B. falls beide Elternteile in Kurzarbeit sein sollten).
Zu Punkt 2: Vorrangig sind die Programme von Land und Bund zu beantragen. Unternehmen und Selbstständige, die bei der Überbrückungshilfe III den fiktiven Unternehmerlohn mit beantragt haben bzw. schon erhalten, können Förderung nach Pkt. 2 dieser Vorlage nur beantragen, wenn es keine Überkompensation gibt.
Die im Punkt 5 angeführten digitalen Kulturevents sollen den Kulturschaffenden in dieser Zeit zumindest einen gewissen Spielraum schaffen und anderseits aber auch eine breitere Kommunikation insbesondere unter Jugendlichen befördern.
Die unter Pkt. 6 zu beschaffenden Masken könnten dann über die Tafel, das Behindertenforum und ähnliche Einrichtungen kostenfrei verteilt werden. Derartige Masken sind vorgeschrieben und sind als Verbrauchsmaterialien zu betrachten, die nur einmalig zu benutzen sind. Dies sind zusätzliche Kosten, die jetzt getätigt werden müssen und bislang in der sozialen Breite durch kein Programm unterstützt werden. Lediglich für Senioren gibt es ein Teilprogramm des Bundes dazu.
Unter Punkt 8 sind zwei Kopfnoten verzeichnet, die da lauten:
(1) Beispiel: Einkaufen in Göttingen – Seite ist aktuell erweitert worden um die Punkte Lieferung und Online Shop)
(2) z.B. wie es die Stadt Fürth macht hier: die Aktion “Fürth bringt‘s (Lieferdienst könnte z.B. auch Dinge zur Ansicht bringen und am nächsten Tag wieder abholen)
Die Verwaltung informiert über Bedarf und Möglichkeiten, wenn mehr Anträge auflaufen oder die aktuelle Lockdown-Phase länger als Februar 2021 dauern sollte.
Was wäre die zu erwartende Reichweite dieser Vorlage?
Unternehmen & Selbstständige: Die vorgeschlagene Gesamtsumme von 246.000 € würden so für 246 Monate fiktiver Unternehmerlohn á 1000€/Monat reichen. Das wären dann bei 3 Lockdown-Monaten bis zu 82 Unternehmer und Selbstständige, die von Schließungen direkt oder auch indirekt (Kunden sind wegen Schließung weggebrochen, z.B. Künstler) wegen der CORONA Pandemie betroffen sind, die dann derart gefördert werden.
KUS-Inhaber / Kurzarbeiter: Die vorgeschlagene Gesamtsumme von 150.000 € würden so für Gutscheine á 50 € für 3.000 KUS-Inhaber & Kurzarbeiter reichen.
Wer ist antragsberechtigt für den KUS? (erreichbare Gruppen: https://www.greifswald.de/de/familie-wohnen/familie/kultur-und-sozialpass/)
Mit dem Instrument KUS wären nahezu alle bislang noch anzusprechende Gruppen erreichbar. Es gibt keinen extra Prüfungsbedarf.
Welche Funktionen erfüllen Citygutscheine? Welche Beispiele gibt es? (https://www.capital.de/wirtschaft-politik/regionalwaehrungen)
Citygutscheine sind de facto eine lokale Währung, um vermehrt Kaufkraft vor Ort zu sichern. Das Einlösen der Citygutscheine käme dann hier vor allem Einzelhändler zugute.
Wo können in Greifswald Citygutscheine unter Corona-Bedingungen eingelöst werden? (http://www.aasys.de/greifswald/GS_Teilnehmerliste.pdf)
Da viele Läden und vor allem Sport- und Veranstaltungsräume geschlossen sind, ist die ansonsten doch breite Auswahl z.Z. ziemlich eingeschränkt (möglich sind zurzeit: z.B. 2 Apotheken (z.B. wegen Masken); Lebensmittel wie „nah & frisch“; bestellbare Waren: z.B. Buchhandel, Papierhaus, Spielzeugladen; Dienstleistungen: wie 1x Optiker, Näherei, Fahrradwerkstatt). Vielleicht schließen sich noch ein paar Läden dem Konzept an?
Warum sollen KUS-Inhaber den Gutschein antragsfrei bekommen? Wo ist deren Mehrbelastung? Die Schließung von KiTas, Schulen und diversen sozialen Einrichtungen sowie die erhöhten Hygieneanforderungen sind nur einige Beispiele, die insbesondere Kinder, Alleinerziehende, Ältere, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen treffen.
Welche Hilfen sind bereits für 2021 im Gange?
Die hier vorgeschlagenen Förderungen wären eine weitere wichtige Facette im kommunalen Corona-Hilfspaket von Greifswald.
# Belebung Innenstadt
- Ausbau des öffentlichen WLAN-Netzes, Ausbau digitaler Angebote und Werbemaßnahmen zur Belebung der Greifswalder Innenstadt (BV-P-ö/07/0020-04)
- Übergangslösung für leerstehende Ladenflächen (BV-P-ö/07/0020-04)
- Planung von Werbemaßnahmen und Events bis einschließlich 2022 (BV-P-ö/07/0020-04)
- Kooperation mit „Gutes aus Vorpommern“ und weiteren vorhandenen Portalen (BV-P-ö/07/0020- 04)
- Schaffung Personalstelle über Projektförderung (BV-P-ö/07/0020-04)
- Portal für Handel, Kultur … (Stadt, Greifswald Marketing GmbH, VGI via https://greifswalder-innenstadt.de/die-innenstadt/; https://greifswalder-innenstadt.de/liefern-abholen/)
# Studenten & lokale Wirtschaft
- Gutschein-Verlängerung für Studentinnen und Studenten („Erstis“) (BV-P-ö/07/0024-03)
# Schulen
- Laptop-Ausstattung für Schulen und Schüler (via Medienentwicklungsplan und Fortschreibung BV-V/07/0253-01, BV-V/07/0360)
- CO2-Monitoring in Klassenräumen (BV-P/07/0186-01)
- Luftreinigungsgeräte an Greifswalder Schulen (BV-P-ö/07/0013, BV-P-ö/07/0026-05)
# Weitere Maßnahmen der Stadt zumeist in Verbund mit ihren kommunalen Unternehmen und unterstützt von Beschlusslagen der Bürgerschaft aus 2020:
- umfassendes, laufend aktualisiertes Informationsangebot auf der Homepage der Stadt
- Stundung von Steuern, Mieten, Betriebskostenvorauszahlungen durch die Stadt, Stadtwerke, Abwasserwerk, WITENO und WVG
- Moratorium bei Gebühren- und Preiserhöhungen aller städtischen Gesellschaften
- umfassendes Beratungs- und Informationsangebot für Unternehmen zu Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land durch die WFG "RettungsringMV"
- "greifswald-isst-zuhause" und "greifswald-kauft-zuhause" durch die GMG
- Aufstockung Kurzarbeitergeld bei allen städtischen Einrichtungen
- Zuschusserhöhung an Vereine zur Aufstockung Kurzarbeitergeld
- Aufrechterhaltung aller städtischen Baustellen trotz schwieriger Umstände
Mit Punkt 12 der Vorlage soll sichergestellt werden, dass die Bürgerschaft auftretende Mehrbedarfe bewerten kann und wenn notwendig mit Bürgerschaftsbeschluss weitere Finanzmittel bereitstellen kann.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2021 |
Finanzhaushalt |
ja |
2021 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
1 |
57100.54190000. |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige
zu Punkt 2: zu Punkt 5: zu Punkt 6: zu Punkt 7: in 2020 verbliebene Mittel |
246.000 40.000 10.000 235.310 Σ 531.310 |
|
2 |
1 |
57500.54190000. 79000.71700 |
Komm. Tourismusförderung, Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige
zu Punkt 3 + 4: |
150.000 |
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|||||
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2020 |
1.005.000 |
473.690 |
0 |
|
2 |
2020 |
827.500 |
148.464,80 |
529.035,20 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Hinweis der Verwaltung:
Die Mittel sind noch zu übertragen. (Pkt. 1). Da das Budget für die Greifswald-Gutscheine aller Voraussicht nach alleine durch die Verlängerung der Erstwohnsitzkampagne nicht ausgeschöpft wird, sollte hier sachgerecht das bereits vorhandene Budget aus der Eilentscheidung des OB vom 29.12.2020 zur Ausgabe von Citygutscheinen -Coronahilfe zur BV-P-ö/07/0024-03 mitgenutzt werden.