Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0018-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Tierschutzgerechte Hundesteuer
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.12.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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01.03.2021
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Beschlussvorschlag
Die Greifswalder Bürgerschaft beschließt, dass in der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer folgende Änderungen vorgenommen werden:
§4 Steuerfreiheit, Steuerbefreiung
- Aufnahme eines neuen Punktes „Hunden, die von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden“ in die Liste der steuerbefreiten Hunde in Absatz 2 sowie Streichung des bisherigen Absatz 4
- Streichung von Absatz 2 Nr. 5 für Versuchstierhunde
- Änderung von Absatz 2 Nr. 2 in „für städtische Aufgaben jagdlich geführten Hunden“
- Aufnahme eines neuen Absatz 4 „Auf Antrag und nach Vorlage eines Hundeführerscheins wird einmalig eine Steuerbefreiung für 24 Monate gewährt (solange kein Landes- oder Bundesgesetz zur Pflicht eines Hundeführerscheins besteht)“
§ 5 Steuerermäßigungen
- Streichung von § 5 Absatz 7 für gewerbliche Zucht
Sachdarstellung
1. Tierschutzvereine haben eine wichtige und immer weiter an Bedeutung gewinnende Funktion in der Gesellschaft. Um diese Vereine stärker zu entlasten und deren zumeist gemeinnützige Arbeit zu fördern, sollen durch solche Vereine vermittelte Hunde dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden. Aus Gründen der Kontrollierbarkeit werden hierbei ausschließlich eingetragene Tierschutzvereine berücksichtigt. Als Beleg soll der Vermittlungsvertrag zwischen dem/der Hundehalter:in und dem Tierschutzverein gelten.
2. Das Halten von Versuchstierhunden und privaten Jagdhunden stellt keinen ausreichenden Grund für eine Steuerbefreiung dar.
3. Durch einen Hundeführerschein erwerben Hundehalter:innen die nötigen Kompetenzen für einen den Bedürfnissen von Tier und Halter:in entsprechenden Umgang mit ihrem Hund. Lerninhalte sind in der Theorie Kenntnisse zu Gesundheit, Pflege, Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung und Fortpflanzung von Hunden. Der praktische Teil zielt auf einen sicheren Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit ab. Alltagssituationen werden auf Basis von Vertrauen, Kommunikation und artgerechtem Verhalten geübt und Gefahren für Bürger:innen sowie andere Hunde minimiert. Diese Ausbildung ist zeit- und kostenintensiv, eine Steuerbefreiung von 24 Monaten kann den Kosten eines Hundeführerscheins entsprechen.
4. Die finanzielle Begünstigung von gewerblich tätigen Hundehändler:innen und Züchter:innen soll ausgesetzt werden. Der Anreiz, mit Hunden Geld zu verdienen ist mit dem Wohl der Tiere nur schwer vereinbar.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
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Finanzhaushalt |
Ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Hinweis der Verwaltung:
Bei Beschlussfassung erfolgt die Aufnahme in den Dopplehaushalt 2021/22.