Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0374-03-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltsanschläge für Einnahmen aus Gewerbesteuer (TeilHH 11, Produkt 61100 Leistung 6.1.1.00.01) (S. 71 lfd. Nr. 2 und 3 bzw. S. 129 [Übersicht Erträge/Aufwendungen Ergebnishaushalt] Nr. 01 - 1.3) werden in jedem Haushaltsjahr um 1.000.000 € reduziert. Der Ansatz für die Erträge der Gewerbesteuer beträgt damit im Jahr 2021 26.000.000 Euro und im Jahr 2022 26.500.000 €.

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Sachdarstellung

Der bisherige Haushaltsplan steht unter der Prämisse, dass die Gewerbesteuereinnahmen durch die Corona-Pandemie nicht einbrechen werden (vgl. S. 7 HH-Plan 2021-2022).  Gleichzeitig wird konstatiert, dass die Einnahmen aber auch nicht in der Höhe der Vorjahre ausfallen werden.

 

Dennoch wird im Haushaltsansatz eine nur unmerklich geringere Ertragshöhe angenommen (27 Mio. € in 2021, 27,5 Mio € in 2022) als im HHJ 2019 (vorl. Ergebnis dort: 27.618.819 €).

 

Auch der eingerechnete Ausgleich der Ausfälle i.H.v. 1,5 Mio € (s. S. 65 - 3.3.1) sollte die Effekte der Pandemie nicht ausgleichen können.

 

Denn ja nach Szenario-Analyse fallen die Auswirkungen auf die Gewerbesteuer unterschiedlich stark aus: Bei einem nur geringen Rückgang der wirtschaftlichen Leistung (BIP -5,7 %) (analog zur Finanzkrise 2009) sinkt die zu erwartende Gewerbesteuereinnahme in den Kommunen um ca. 20 % (netto: ca. 13 %). Im Worst-Case-Szenario des ifo-Institutes wird sogar von 20% BIP-Rückgang [1] ausgegangen, wonach auch das Steuereinkommen bei der Gewerbesteuer um bis zu 70 % (netto: ca. 67 %) geringer ausfällt [2]. Der Rückgang der Wirtschaftskraft liegt 2020 schon bei rund 5 % [3].

 

Der Grund für die übermäßige Reaktion der Gewerbesteuer auf den Rückgang der Wirtschaftskraft liegt im Wesen der Steuer bzw. ihrer Bemessungsgrundlage: in der Hauptsache werden Gewinne der Unternehmen besteuert. Schon die Umsatzausfälle mehrerer Monate kann bei vielen Unternehmen Jahresgewinne aufzehren und damit fällt auch die Steuerlast, ceteris paribus die Erträge der Gemeinden.

 

Die Gewerbesteuer macht in Greifswald immerhin rund 20% der Erträge des Ergebnishaushaltes aus (vgl. Übersicht Erträge/Aufwendungen Ergebnishaushalt S. 129). Die optimistische Planung steht damit in diametralem Widerspruch zur allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung. Schon die Reduzierung um "nur" 1 Mio. € geht von einer optimistischen Entwicklung aus.

 

[1] Dorn et al., 2020

[2] https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2020/heft/5/beitrag/kommunale-finanzen-in-der-corona-krise-effekte-und-reaktionen.htmlhttps://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2020/heft/5/beitrag/kommunale-finanzen-in-der-corona-krise-effekte-und-reaktionen.html

[3] https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Wirtschaft/kontextinformationen-wirtschaft.html

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja 

2021/2022 

Finanzhaushalt

Ja 

2021/2022 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

  11

61100

Steuern und ähnliche Abgaben

(je HHJ) -1.000.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

  2021/2022

56.006.200 /  56.401.700

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X 

 

Begründung:

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Beschlüsse

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22.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - abgelehnt

Erweitern

01.03.2021 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen