Informationsvorlage - IV/07/0039
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung BV-P-ö/07/0036-02 Automatische Freigabe (ohne Anforderung) für Fußgänger/Radfahrer mit dem Kfz Verkehr an Lichtsignalanlagen in der Universitäts-und Hansestadt Greifswald in den Haupt-und Nebenrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
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Kenntnisnahme
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09.03.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Kenntnisnahme
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11.03.2021
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Sachdarstellung
Beschlussvorschlag BV-P-ö/07/0036-02: Die Bürgerschaft der Universitäts-und Hansestadt Greifswald (UHGW) beauftragt den Oberbürgermeister, einen Projektplan (mind. Zeitplan und Kostenaufstellung) zu erstellen, der darauf abzielt, alle Fußgängerampeln mit Bedarfsanforderung (sog. Bettelampeln) in Greifswald abzuschaffen.
Fachliche Richtigstellung der Beschlussvorlage.
Die Prüfung bezieht sich auf alle lichtsignalisierten Kreuzungen und Einmündungen mit der Zielstellung Fußgänger und Radfahrer ohne Anforderung (Betätigung der Taster) gleichzeitig mit dem Kfz in den Haupt-und Nebenrichtungen die Freigabe (Grün) zu erteilen.
Sachdarstellung BV-P-ö/07/0036-02: Bedarfsampeln diskriminieren CO2-freie Mobilität und verteuern zeitlich kurze Wege, die bequem zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden könnten. Fußgänger*innen und Radfahrende, die dem Wetter ohne größeren Schutz ausgeliefert sind, werden durch die Ampeln zusätzlich gezwungen, auch bei Regen an Ampeln zu verharren, die sie sonst bereits hätten passieren können, weil sie die berühmte Sekunde zu spät dran waren.
In der Universitäts-und Hansestadt sind insgesamt 24 Lichtsignalanlagen entsprechend der Beschlussfassung zu prüfen. Von den 24 Lichtsignalanlagen befinden sich 19 Anlagen in der Zuständigkeit des Tiefbau-und Grünflächenamtes der Universitäts-und Hansestadt Greifswald und 5 Anlagen in der Zuständigkeit des Straßenbauamtes Neustrelitz.
Stand der bisherigen Umsetzung: Auf der Grundlage der Beschlussvorlage 05/784 mit Datum vom 02.04.2012, welche die gleiche Sachdarstellung bzw. Beschlussfassung zum Inhalt hatte, wurde bereits an 16 von 19 Lichtzeichensignalanlagen des Tiefbau-und Grünflächenamtes der Universitäts-und Hansestadt Greifswald die Signalisierung so geändert, dass Fußgänger und Radfahrer gleichzeitig mit dem Kfz-Verkehr aus den Haupt-und Nebenrichtungen die Freigabe (Grün) bekommen.
An den Lichtsignalanlagen des Straßenbauamtes Neustrelitz wurde die Signalisierung dahingehend noch nicht umgesetzt.
Prüfergebnis: Folgende Lichtsignalanlagen des Tiefbau-und Grünflächenamtes der Universitäts-und Hansestadt Greifswald sind noch zu prüfen:
- LSA Schönwalder Landstraße/ An der Thronpost/ Am Gorzberg
- LSA Grimmer Straße /Loitzer Straße
- LSA Gützkower Landstraße / Siemensallee
Zu 1. Mit der Freigabe des Kfz-Verkehrs in der separaten Linksabbiegespur von der Schönwalder Landstraße in die Straße An der Thronpost wird gleichzeitig der Rechtsabbieger aus der Straße An der Thronpost über den beleuchteten Grünpfeil konfliktfrei geführt. Fußgänger und Radfahrer haben über die Schönwalder Landstraße entsprechend Rot. Unabhängig davon besteht zusätzlich die Möglichkeit über eine zusätzliche Phase Radfahrer und Fußgänger über die Schönwalder Landstraße gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr aus der Straße An der Thronpost frei zu geben.
Die dafür erforderlichen Kosten belaufen sich auf ca. 5.000 Euro. Die Umsetzung wird nach Aussage der Firma Siemens 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Die Maßnahme wird nach Freigabe des Haushaltes beauftragt und umgesetzt.
Zu 2. Die Lichtsignalanlage wurde im September 2020 errichtet. Sie dient vordergründig der Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle. Auf Grund der schlechten Sichtbeziehung gab es immer wieder Konflikte (Unfälle) zwischen Rechtsabbiegern aus der Loitzer Straße und vorfahrtberechtigten Radfahrern im Verlauf der Grimmer Straße. Außerdem hatte sich das Verkehrsaufkommen an der Einmündung in den letzten Jahren so stark erhöht, dass eine Signalisierung auch erforderlich wurde, um die Leistungsfähigkeit in der Einmündung in Bezug auf das Verkehrsaufkommen zu gewährleisten.
Der Leiter der Verkehrsunfallkommission der Universitäts-und Hansestadt Greifswald hat in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde Greifswald und der Polizei festgelegt, dass zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Fußgänger-und Radfahrer der Kfz-Verkehr aus der Loitzer Straße konfliktfrei nach rechts und links in die Grimmer Straße einbiegt. Eine gleichzeitige Freigabe mit Fußgängern und Radfahrern ist somit aus der Nebenrichtung nicht gewollt.
Im Verlauf der Grimmer Straße (Hauptrichtung) bekommen Fußgänger und Radfahrer automatisch mit dem Kfz-Verkehr die Freigabe.
Zu 3. Derzeit ist die gleichzeitige Freigabe nur in der Hauptrichtung gewährleistet. Die Möglichkeit der gemeinsamen Freigabe aus der Nebenrichtung (Kfz-Verkehr aus der Siemensallee, Querung Fußgänger/ Radfahrer über die Gützkower Landstraße) besteht. Die Maßnahme mit einem finanziellen Aufwand von ca. 1.000 Euro kann durch die Signalbaufirma kurzfristig umgesetzt werden. Die Auftragserteilung erfolgt ebenfalls mit Bestätigung des Haushaltsplanes.
Folgende Lichtsignalanlagen des Straßenbauamtes Neustrelitz sind zu prüfen:
- LSA Anklamer Straße/Max-Planck-Straße/EKZ Elisenpark
- LSA Anklamer Landstraße/ Schönwalder Landstraße/ Koitenhäger Landstraße
- LSA Koitenhäger Landstraße/Ernst-Thälmann-Ring/ Am Elisenpark
- LSA Koitenhäger Landstraße/Rigaer Straße/Lindenstraße
- LSA Wolgaster Straße/Koitenhäger Landstraße
In der Vergangenheit beschwerten sich häufig Fußgänger/Radfahrer über die Signalisinerung und den damit verbundenen Beeinträchtigungen. Auf Grund dessen fand eine Abstimmung der Straßenverkehrsbehörde Greifswald, der Polizei und dem Straßenbauamt Neustrelitz am 26.08.2020 statt. Im Ergebnis dessen hat das Straßenbauamt Neustrelitz eine Prüfung der Lichtsignalanlagen zugesagt.
In einer Mail vom 18.11.2020 teilte das Straßenbauamt Neustrelitz mit, dass nach Rücksprache mit der Signalbaufirma Siemens eine Anpassung der Lichtsignalanlagen 1 bis 4 vorgenommen wird. Nach Rücksprache mit dem Straßenbauamt Neustrelitz am 23.02.2021 erfolgt die Umsetzung voraussichtlich bis März 2021.
Eine Anpassung an der Lichtzeichenanlage Wolgaster Straße/Koitenhäger Landstraße über die Koitenhäger Landstraße kann nicht erfolgen, weil mit der gleichzeitigen Freigabe für Fußgänger und Radfahrer das derzeit konfliktfreie Rechtsabbiegen (beleuchteter Grünpfeil) von der Wolgaster Straße in die Koitenhäger Landstraße wegfallen würde. Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger ist laut Straßenbaulastträger, dem Straßenbauamt Neustrelitz, das konfliktfreie Rechtsabbiegen an dieser Stelle unbedingt aufrecht zu erhalten. Die Straßenverkehrsbehörde Greifswald und die Polizei vertreten den gleichen Standpunkt.