Beschlussvorlage der Politik (ö) - OTB/07/0117-01-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Traum vom Fliegen
Antrag zur Vorlage OTB/07/0117-01
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Entscheidung Antrag zum Ortsteilbudget
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02.03.2021
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Entscheidung Antrag zum Ortsteilbudget
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08.06.2021
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Geplant
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Entscheidung Antrag zum Ortsteilbudget
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10.08.2021
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Beschlussvorschlag
Die Ortsteilvertretung Wieck/ Ladebow beschließt die nachstehende Änderung zur Beschlussvorlage OTB/07/0117-1 „Traum vom Fliegen“.
- Auf der städtischen Fläche Hugo-Finke-Straße/ Ecke Max-Reimann-Straße (ehemaliger Standort Glascontainer) soll ein diebstahlgesicherter Fahrradstellplatz für Fahrräder, Kinderfahrradanhänger und Lastenräder gebaut werden. In einer separaten, abschließbaren Box innerhalb des Fahrradstellplatzes soll ein Leihlastenrad den Anwohner*innen zur Ausleihe zur Verfügung gestellt werden. Der Stellplatz soll zentral gelegen sein und sich ins Ortsbild gut einfügen.
- Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung Wieck/ Ladebow wird gebeten, einen Vor-Ort-Termin mit dem Leiter des Tiefbauamtes und den Mitgliedern der Ortsteilvertretung einzuberufen, um die Umsetzungsmöglichkeiten eines Fahrradabstellplatzes auf besagter Fläche zu besprechen.
- Die Nutzer*innen des Stellplatzes entrichten jährlich eine Nutzungspauschale. Über die Pauschale sollen die Grundstückspacht und Steuern, Instandhaltung und Pflege, sowie Unterhaltskosten des Fahrradstellplatzes beglichen werden. Die Höhe der jährlichen Nutzungsgebühr ist in einem gesonderten Verfahren zu ermitteln.
Sachdarstellung
Viele Anwohner*innen im Ortsteil Ladebow nutzen für tägliche Fahrten zur Arbeit, zum Einkauf und zur Freizeitgestaltung ihr Fahrrad. Viele Kinder haben eigene Fahrräder mit denen sie zur Schule fahren. Kleinkinder werden in Kinderfahrradanhängern zum Kindergarten gebracht. Dies führt zu einem erhöhten Fahrradaufkommen im öffentlichen Bereich. Die zur Verfügung gestellten Fahrradständer der WVG sowie weiterer privater Grundstückseigentümer im Außenbereich sind in ihrer Anzahl nicht ausreichend. Die (früheren) Fahrradkeller in den Wohnhäusern der WVG sind häufig durch Wäschetrockenräume ersetzt worden. Zugänge, insbesondere Kellertreppen zu den vorhandenen Fahrradkellern sind für Fahrräder mit Kinderanhängern oder Lastenräder oftmals unpassierbar. Für die Straßenreinigung, den Gartendienst und den Winterdienst stellen die in den Fahrradständern entlang der Hauseingänge geparkten Fahrräder nicht selten ein Hindernis dar und erschweren die Räumung der Wege und die Pflege der Beete. Hierbei kommt es durch liegengebliebenen Heckenschnitt und Reinigungsfahrzeuge wiederholt zu Schäden an den Fahrrädern. Wo keine ausreichenden Fahrradständer vorhanden sind, werden Fahrräder behelfsweise im öffentlichen Raum an Straßenschilder, Laternen und Fassaden geparkt.
Ein Kunstobjekt ist auf der vorgesehenen Fläche nicht notwendig. Hinweise auf die Geschichte und Architektur der Siedlung finden sich in Form von Infotafeln und Schildern auf dem großen Parkplatz an der Max-Reimann-Straße sowie in Wieck an der Brücke. Tourist*innen und Interessierte werden so auf die Besonderheiten des Ortes gut aufmerksam gemacht. Durch die denkmalpflegerische Zielsetzung ist hingegen eine Realisierung von überdachten Fahrradständern nur an wenigen Standorten möglich. Durch Bauten darf die Sicht und der Eindruck der Wohnhäuser nicht verändert oder beeinträchtigt werden. Auf der Fläche an der Hugo-Finke-Straße/ Ecke Max-Reimann-Straße standen zuvor mehrere Glas- und Papiercontainer innerhalb einer Holzumzäunung. Auf Grund der Lage der Fläche vor dem Garagenkomplex kann die denkmalpflegerische Zielsetzung hier mit einem optisch angepassten Fahrradunterstellplatz eingehalten werden.
Für das Gesamtprojekt „Traum vom Fliegen“ werden im Antrag OTB/07/0117-1 Gesamtkosten in Höhe von 7.000 Euro benannt. Die Kosten, die über das Ortsteilbudget Wieck/ Ladebow abgedeckt werden sollen, betragen in mehreren Einzelbeträgen insgesamt 2.500 Euro. Eine vergleichbare Investition in eine nachhaltige Verbesserung der Infrastruktur für die Anwohner*innen, die das Wohnumfeld und das alltägliche Radfahren erleichtern, werden als wichtiger betrachtet. Im vorliegenden Antrag „Traum vom Fliegen“ ist zudem nicht dargestellt, wie fortlaufende Kosten für Instandsetzung und Pflege über den Projektzeitraum hinaus finanziert werden sollen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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