Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0394-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Neubau der Sporthallen II und III
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23 Immobilienverwaltungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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08.03.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
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Beratung
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09.03.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Sport
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Beratung
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09.03.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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10.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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22.03.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.04.2021
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die in der Anlage beigefügte Planung der LP 2 der Sporthallen II und III mit der beigefügten Kostenschätzung und dem Zeitplan wird bestätigt.
- Nach Fertigstellung der LP 3 sind entsprechende Förderanträge zu stellen.
- Nach Bewilligung der Fördermittel und Fortführung der Planung sind die Bauleistungen losweise entsprechend den Vergabevorschriften auszuschreiben und zu vergeben.
Sachdarstellung
Zu 1. Siehe Präsentation des Büros Frank/Milenz/Rabenseifner als Anlage (wird bis 05.03.2021 in ALLRIS eingestellt)
Berücksichtigung findet der Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0179 „Stromkosten durch den verstärkten Ausbau von Photovoltaikanlagen geringhalten“. Es sind PV-Anlagen auf den Sporthallen geplant. Die jährlichen Einsparungen an Stromkosten wurden mit jeweils ca. 2.000,- EUR rein rechnerisch prognostiziert.
Zu 2. Der Neubau der o.g. Sporthallen soll mit Städtebaufördermitteln finanziert werden. Vorabsprachen mit dem zuständigen Ministerium sind geführt und entsprechende Fördermittel zugewiesen worden. Auf Basis der abgeschlossenen LP 3 wird der entsprechende Einzelmaßnahmenantrag für jede Sporthalle beim zuständigen Ministerium gestellt. Die Maßnahmen werden aus den Sondervermögen „Schönwalde I – SSV 193“ und „SOS-Schönwalde II – SSV 199“ finanziert. Die nicht förderfähigen Kosten sind im Kernhaushalt dargestellt.
Zu 3. Die Leistungsphasen 4 – 6 sollen parallel zum Förderverfahren durchgeführt werden, so dass unmittelbar nach Bewilligung die Bauleistungen losweise ausgeschrieben und vergeben werden kann. Entsprechend der Hauptsatzung werden dabei Aufträge über 300.000 ,- € nach Anhörungen des Hauptausschusses durch den Oberbürgermeister und seine Stellvertreterin vergeben und beauftragt. Bei Aufträgen unter diesem Schwellenwert erfolgt die Vergabe und Beauftragung grds. direkt durch den Oberbürgermeister und seine Stellvertreterin bzw. bei Aufträgen unter 50.000,- durch den Amtsleiter.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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