Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0389-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zum Antrag: Wildschweinmanagement im Stadtgebiet von Greifswald
Antrag zur Vorlage BV-V/07/0389
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BG/FDP/KfV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.04.2021
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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22.04.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt
1. den in der Sachdarstellung aufgezeigten Bericht zur Wildschweinproblematik zur Kenntnis
und beauftragt
2. den Oberbürgermeister mit der Prüfung und bei Machbarkeit mit der Umsetzung von folgenden Maßnahmen zur Reduzierung des Wildschweinbestandes im Stadtgebiet:
2.1 Beräumen der Vegetation bzw. Tageseinstände, u.a. an noch zu bestimmenden Standorten im Stadtpark und dem Unterholz zwischen Koitenhäger Landstraße und der Pappelallee bis hin zum Elisenhain,
2.1 Jagden in betroffenen Teilen des Stadtgebietes und im Stadtpark per Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde,
2.3 Vergrämen der Wildschweineinstände durch eingewiesenes Personal,
2.4 Anlegen von sogenannten Ablenkfütterungen,
2.2 Finanzielle Unterstützung der Jagdgenossenschaft bei der Jagd auf Wildschweine,
2.3 Fangen der Wildschweine mit Lebendfallen,
2.4 Entwicklung einer Vermarktungsstrategie für Wildschweinfleisch.
Sachdarstellung
Die Punkte 2.1, 2.3 und 2.4 der Vorlage BV-V/07/0389 werden gestrichen.
Zur Streichung von 2.1: Die Beräumung insbesondere der Vegetation ist im nötigen Umfang nicht durchführbar. Auch aus ökologischer Perspektive erscheint die Entfernung der Vegetation nicht sinnvoll.
Zur Streichung von 2.3: Da die Wildschweine im Stadtgebiet bereits an die menschliche Umgebung und Gegenwart sowie Geräusche gewöhnt sind, ist der Erfolg von Vergrämungen und Störaktionen äußerst fragwürdig. Gerade wenn solche Maßnahmen isoliert von der Bejagung durchgeführt werden, kehren die Wildschweine in der Regel kurze Zeit später zurück.
Zur Streichung von 2.4: Während die Wildschweine im Stadtgebiet vorangig dort ihre Nahrung beschaffen, birgt die Ablenkfütterung die Gefahr, dass nicht nur die städtischen Wildschweine nicht abgelenkt werden sondern zudem noch weitere Wildschweine aus den umliegenden Gebieten angelockt werden.
Das bloße Weglocken aus dem Stadtgebiet durch Vergrämung, Störaktionen oder Ablenkfütterungen beseitigt das eigentliche Problem nicht. Das Problem wird dadurch nur verlagert oder verzögert, da früher oder später erneut Wildschweine in das Stadtgebiet eindringen. Dem kann nur durch entsprechenden Jagdruck entgegengewirkt werden.
In 2.1 (neu) sollen für die ausnahmsweise Ausübung des Jagdrechtes auf Schwarzwild alle im Stadtgebiet betroffenen Teile einbezogen werden.
Sachdienliche Informationen enthalten einerseits das Schreiben des Tierarztes und ehemaligen Mitgliedes der Bürgerschaft der UHGW Dr, Gustav Seils (SPD) an die Mitglieder der Bürgerschaft und das von der OZ am 02.04.2021 geführte Interview mit dem Berliner Stadtjäger Marcel Graf!
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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