Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt

 

  1. den in der Sachdarstellung aufgezeigten Bericht zur Wildschweinproblematik zur Kenntnis

 

und beauftragt

 

  1. den Oberbürgermeister mit der Prüfung und bei Machbarkeit mit der Umsetzung von folgenden Maßnahmen zur Reduzierung des Wildschweinbestandes im Stadtgebiet:

 

2.1            Beräumen der Vegetation bzw. Tageseinstände, u.a. an noch zu bestimmenden Standorten im Stadtpark und dem Unterholz zwischen Koitenhäger Landstraße und der Pappelallee bis hin zum Elisenhain,

 

2.2            Jagden in abseits gelegenen Gebieten des Stadtgebietes und im Stadtpark per Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde,

 

2.3   Vergrämen der Wildschweineinstände durch eingewiesenes Personal,

 

2.4   Anlegen von sogenannten Ablenkfütterungen,

 

2.5            Finanzielle Unterstützung der Jagdgenossenschaft bei der Jagd auf Wildschweine,

 

2.6               Fangen der Wildschweine mit Lebendfallen,

 

2.7               Entwicklung einer Vermarktungsstrategie für Wildschweinfleisch.

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Sachdarstellung

Zu 1. Bericht zur Wildschweinproblematik im Stadtgebiet:

 

Die Wildschweinbestände haben sich in den vergangenen Jahren generell und somit auch im Stadtgebiet stark erhöht, wofür es eine Vielzahl von Ursachen gibt; sei es aufgrund der zunehmend milden Winter, in denen die Frischlinge einer sehr geringen Sterblichkeit gegenüber stehen oder das immens hohe Fraßangebot, zum Teil zu jeder Jahreszeit.

Aktuell (Stand Anfang März) ist man im Stadtgebiet mit einer großen Rotte bestehend aus 6 Bachen mit ca. 35 Frischlingen im Bereich Eldena, Stadtpark und Schönwalde konfrontiert. Weiterhin befinden sich eine Rotte von 5 Überläufern- Frischlinge aus dem letzten Jahr und eine Rotte von 4 Überläufern im Ostseeviertel. Eine Rotte von 9, eine Rotte von 8, eine Rotte von 7 und eine Rotte von 4 Überläufern halten sich gegenwärtig in Eldena auf, deren Bewegungsradius sich mittlerweile jedoch bis zum alten Betonplattenwerk- Schönwalde ausbreitet. Eine Bache mit 7 Frischlingen hat ihren Kessel im Unland hinter dem Amselweg in Eldena. Des Weiteren sind mehrere einzeln ziehende Tiere im Stadtpark, in Eldena und Schönwalde unterwegs.

 

Das große Fraßangebot ist gerade in der Stadt Greifswald mit seinen vielen Eichen und Buchen, aber auch diversen, nicht gesicherten Kompost- und sonstige Abfallhaufen vorhanden. Des Weiteren werden die Tiere von einigen Teilen der Bevölkerung gefüttert, was die Wildschweine natürlich nachhaltig ins Stadtgebiet ziehen lässt. Wildschweine sind Allesfresser und bedienen sich auch an Katzenfutterstellen und ähnlichem.

 

Die Wildschweine sind in den umliegenden Jagdgebieten einem sehr hohen Jagddruck ausgesetzt und haben gelernt, dem zu entgehen und die Ruhe vor der Jagd im Stadtgebiet zu genießen.

 

Auch Corona kann eine Mitursache für die gerade in diesem Jahr sichtbare Häufung von Wildschweinrotten sein. Durch geringe Freizeitmöglichkeiten ist ein starker Besucherdruck in der Umgebung von Greifswald, insbesondere auch im Elisenhain, entstanden. Dadurch werden die Wildschweine dort verdrängt und ziehen in vermeintlich ruhiger Gebiete in der Stadt.

 

Ein weiterer möglicher Grund für den hohen Wildschweinbestand könnte auch der Preisverfall beim Fleischverkauf sein. Es wird derzeit allenfalls ein Preis von 0,30 €/kg Fleisch erzielt. Teilweise wird dem Jäger gar kein Wildschweinfleisch mehr abgenommen. Ohne Abnehmer wird jedoch kein Jäger auf die Jagd gehen. In dieser Situation lohnt sich die Jagd auf Wildschweine nicht, so dass weniger Wildschweine geschossen werden, als möglich wäre.  Der Preisverfall hat sich durch Corona noch einmal verstärkt, da Gaststätten und Hotels als Abnehmer entfallen.

 

Auch im Hinblick auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP), sollte es keine tolerierbaren Standorte der Wildschweine im Stadtgebiet geben. Als gefährliche Standorte, auf denen somit akuten Handlungsbedarf besteht, werden der Stadtpark, die angrenzende Pappelallee, der Ortsteil Eldena, Wieck und das Ostseeviertel gesehen.

Noch gegenwärtig zu tolerierende Bereiche könnten dagegen seitens der Stadtverwaltung lediglich die Flächen des ehemaligen Betonplattenwerkes oder den Bereich hinter dem Festspielplatz/östlich vom Standort Heizkraftwerk sein. Auch wenn hier zu bedenken ist, dass die Wildschweine von dort ausgehend auch für Unruhe sorgen (Shell Tankstelle, Mc Donalds, Stadtsparkasse, Querfeld etc.).

 

Zu 2. Zu den einzelnen möglichen Maßnahmen, die zu prüfen sind und sofern diese realisiert werden können (einschl. der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel), auch umgesetzt werden sollten. Dabei sind zum einen kurzfristig zu realisierenden Massnahmen und zum anderen strategisch vorgesehenen Maßnahmen aufgeführt.

 

2.1 Beräumen der Vegetation bzw. Tageseinstände, u.a. an noch zu bestimmenden Standorten im Stadtpark und dem Unterholz zwischen Koitenhäger Landstraße und der Pappelallee bis hin zum Elisenhain.

 

Im Stadtpark und entlang der Pappelallee bis zum Elisenhain sowie im Bereich der Ecke Koitenhäger  Landstr. /Wolgaster Landstraße und anderen Stellen im Stadtgebiet existieren eine Vielzahl von möglichen Stellen, die durch dichtes Gestrüpp und Baumbestand für die Bevölkerung einerseits nicht zugängig sind, aber in denen sich gleichzeitig die Wildschweine ungestört aufhalten bzw. zurückziehen können.

Es ist zu untersuchen, welche dieser Stellen derart umgestaltet werden können, um sie für den Aufenthalt der Wildschweine unattraktiver machen zu können. Anschließend wäre es möglich, diese Flächen von der Vegetation zu beräumen. Es werden somit u.a. ausgewählte Bereiche des Stadtparkes und weitere Stellen von Bäumen und Sträuchern beseitigt und somit als Einstand für das Schwarzwild unbrauchbar.

Der Nachteil dieser Variante ist, dass das Bild und das ursprüngliche Konzept des Stadtparkes verändert werden. Auch sind naturschutz- und artenschutzrechtliche Belange derartiger Veränderungen zu prüfen. Natürlich müssen diese Bereiche regelmäßig (wenigstens alle zwei Jahre) gemulcht werden, weil ansonsten durch den jährliche Zuwachs der Vegetation zu neuen Einständen heranwachsen.

Durch diese Maßnahme wird sich zwar die Anzahl der Wildschweine zwar im Stadtpark und Eldena verringern, aber möglicherweise werden sich die Tiere nur woanders hin verlagern. Insofern ist dies eine räumlich begrenzt wirksame Maßnahme und man entnimmt auch Lebensraum für andere Lebewesen.

 

In Eldena geht es konkret um ca. 2,8 ha Fläche und im Stadtpark um ca. 4,6 ha. Ausgehend von kalkulierten Aufwand für Technik und Personal von 2.700 €/ha Kosten ergeben sich insgesamt 20.000 €, die alle zwei Jahre notwendig sind. Mithin beträgt der jährliche Aufwand allein in diesen beiden Gebieten 10.000 €. Die Arbeiten sind von dem bewirtschaftenden Amt (hier Tiefbau- und Grünflächenamt) in Abstimmung mit dem Wildtiermanager durchzuführen.

 

2.2 Jagden in abseits gelegenen Flächen des Stadtgebietes und im Stadtpark per Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde

 

Die Jagd kann aufgrund von sicherheitsrelevanten Faktoren im Stadtgebiet und somit auch im Stadtpark nur sehr begrenzt eingesetzt werden. Die konkreten Standorte der aufzustellenden Hochsitze, von denen gejagt wird, sind vom Wildtiermanager in enger Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde und dem betreffenden Jägern zu bestimmen.

Durch diese Art der Bejagung wird der Jagddruck auf die Tiere auch im Stadtgebiet erhöht, so dass sich ein gewisser Druck auf die Tiere ergibt, sich wieder in die Außenbereiche der Stadt zu bewegen.

Nachteile bestehen in dem erhöhten Sicherheitsrisiko durch ggf. herumfliegende Geschosse und die Gefahr von Querschlägern, z.B. durch herum liegende Steine und auch Metallgegenstände sowie ähnlichen (auch illegaler Unrat im Stadtgebiet)

Die kalkulierten Kosten betragen ca. 2.000,- € für Kirrmaterial und Aufstellen des Hochsitzes und Beräumung eines Kirrplatzes.

 

2.3 Vergrämen der Wildschweineinstände durch eingewiesene Personen

 

Das Vergrämen der Einstände funktioniert mit einem guten Kenntnisstand der Ruhezonen der Wildschweine, die gezielt von den beauftragten Menschen angelaufen werden. Die Personen stellen jedoch keine Art von Treibern, wie bei einer Treibjagd dar, sondern sollen nur die Anwesenheit des Menschen in bisher für die Wildschweine ruhige Gebiete darstellen. Es entsteht für die Wildschweine ein hoher Störfaktor, so dass sich die Tiere von diesem Standort dauerhaft entfernen sollten.

Der Nachteil diese Maßnahme ist, dass es sich um einen recht kleinen Einfluss auf das Verhalten der Wildschweine handelt. Die Tiere sind nämlich eigentlich den ganzen Tag über den Druck der Besucher mit Hunden im Stadtpark und auf der Pappelallee, aber auch durch Radfahrer und Autos ausgesetzt, sodass man nur ganz konkret die Rückzugsgebiete/Betten der Wildschweine beunruhigen kann, in der Annahme, dass sie sich von dort zurückziehen.

Auch wirkt diese Maßnahme möglicherweise nur räumlich begrenzt und führt zur Verlagerung der Bestände. Gleichwohl kann mit einem überschaubaren Personalaufwand (5 Personen für 4- 5 Stunden an 2- 3 Tagen in der Woche) versucht werden, die Gefährdung in bestimmten Gebiete zu reduzieren.

 

2.4 Anlegen von sogenannten Ablenkfütterungen

 

Bei Ablenkfütterungen geht es darum, mit Hilfe einer gezielten Fütterung die Wildschweine von einem Gebiet, in dem sie die Bevölkerung gefährden können bzw. sehr stören, in ein Gebiet zu locken, wo sie nicht ganz so für Unruhe sorgen.

Mögliche Standorte der Ablenkfütterungen müssen noch geklärt und u.a. auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers eingeholt werden. Das Futter besteht aus Körnermais und Futterweizen und könnte nach gegenwärtiger Schätzung jährlich ca. 1.000 € kosten.

Der Personalaufwand wäre gering.

 

Der Erfolg bleibt abzuwarten, denn die Wildschweine sind und bleiben Wildtiere, deren Verhalten und Wege schwer zu Lenken und Hervorzusagen ist.

 

2.5 Finanzielle Unterstützungen der Jagdgenossenschaft bei der Jagd auf Wildschweinen

 

Die Jagd verursacht bei den Jägern einen nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand. Auch können erlegte Tier gegenwärtig nicht ausreichend über einen Verkauf des Fleisches rentabel vermarktet werden. Zur Unterstützung und auch zur Forcierung der Jagd auf Wildschweine könnte der finanzielle Anreiz verstärkt werden. So zahlt das Land gegenwärtig für den Abschuss eines Wildschweines eine sogenannte Pürzelprämie in Höhe von 25 €, die durch die Stadt für Jagdpächter in den stadtangrenzenden 4 Revieren um beispielsweise 50 € erhöht werden könnte, so dass die Jäger 75 € je erlegtes Wildschwein erhalten.

Bei kalkulierten 20 erlegten Wildschweinen pro Jagdjahr in den 4 Revieren ergeben sich Kosten von 4.000 € jährlich.

Es kann zwar dann nicht definitiv festgestellt werden, ob das getötete Wildschwein direkt aus dem Stadtgebiet kam. Der Jagddruck in den stadtangrenzenden Jagdrevieren wird jedoch größer.

 

2.6  Fangen der Wildschweine mit Lebendfallen

 

Das Bewirtschaften von Lebendfallen erfolgt im Zeitraum Dezember bis Februar. Es wird mit viel Futter versucht, die Wildschweine in ein Gebiet zu locken, in dem sie später mit den Fallen gefangen werden. Zuerst füttert man die Schweine an und gewöhnt sie an diese Plätze. Danach stellt man die Fallen auf, um die Tiere an die Fallen zu gewöhnen. Die Fallen werden, wenn sie aufgestellt sind, 24 Stunden mittels Kamera überwacht. Ausgelöst werden die Fallen manuell Vorort oder durch eine mechanische Selbstauslösung der Tiere. Dazu ist z.B. am Ende der Falle  quer ein Seil gespannt, welches die Tiere beim Fressen des dahinterliegenden Futters berühren und somit das Falltor auslöst.

Im Anschluss an einen Fang müssen die Tiere aus tierschutzrechtlichen Gründen in der Falle erschossen werden und können anschließend der Vermarktung zugeführt werden.

Vorteile dieser Methode sind die Möglichkeit des Fanges ganzer Rottenverbände und das gezielte Fangen definierter Tiere in bestimmten Bereichen.

Entgegen der Jagd vom Hochsitz aus, entsteht auf Grund der sehr geringen Entfernung beim Erschießen der Tiere in der Falle, so gut wie keine Gefahr für das Hinterland bzw. Dritte. 

Gleichwohl ist diese Art des Tötens der Tiere bei einigen Teilen der Bevölkerung und auch bei einigen Jägern umstritten.

Kosten entstehen zum einen durch die Bereitstellung von Futter (Körnermais, Weizen) und den Lockmitteln; es wird mit einem Aufwand von ca. 1.500 € /Jahr gerechnet. Der Personalaufwand mit einer Vollzeitkraft während dieser Zeit ist durch die ständige Kontrolle und Bereitschaft jedoch wesentlich höher als bei anderen Maßnahmen.

Die Fallen werden vom Landkreis bzw. der unteren Jagdbehörde gestellt.

 

2.7  Entwicklung einer Vermarktungsstrategie für Wildschweinfleisch

 

Durch eine Erhöhung des Fleischangebots in Gaststäten und Märkten entsteht ein zusätzliches Angebot. Mit der erhöhten Nachfrage sollte der Preis steigen, was dann in der Folge wieder zu erhöhten Abschüssen und zur damit zur Verringerung der Population führt. Hier sind Verbindungen zu anderen vergleichbaren Projekten zur Regionalvermarktung aufzunehmen (z.B. Vorpommern Connect)

 

Zusammenfassend ist nach Einschätzung des Immobilienverwaltungsamtes, auch ausgehend von Erfahrungen in anderen Kommunen (wie Rostock), festzustellen, dass eine nachhaltige Lösung der Wildschweinproblematik nur mit einer konsequenten Verringerung der Wildschweinbestände erzielt werden kann, wobei die dafür möglichen Maßnahmen im Stadtgebiet nur im begrenzen Maße zur Verfügung stehen. Am wirkvollsten ist die Bestandsreduzierung mittels Fallen. Alle anderen Maßnahmen wirken nur räumlich begrenzt und führen möglicherweise lediglich zur Umverlagerung der Bestände in andere Gebiete innerhalb der Stadt.

Letztendlich muss aber auch festgestellt werden, dass das Problem des Wildschweinbestandes im Stadtgebiet dauerhaft nicht vollständig zu verhindern ist, so dass immer mit einem bestimmten Wildschweinaufkommen im Stadtgebiet zu rechnen sein wird.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

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Beschlüsse

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09.03.2021 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - Einzelabstimmung

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11.03.2021 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - Einzelabstimmung

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22.03.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.04.2021 - Hauptausschuss (HA) - geändert beschlossen