Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0084-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Hybridsitzungen, Videokonferenzen für die Bürgerschaftssitzungen und die Sitzungen des Hauptausschusses ab Inzidenz von über 50 LK VG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Grit Wuschek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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22.04.2021
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft bzw. vertretend der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die Sitzungen der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie des Hauptausschusses sollen zur Vermeidung des Infektionsrisikos, der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 und zur Sicherstellung der politischen Arbeit der Gremien grundsätzlich nur bis zu einer Inzidenz von 50 als reine Präsenzsitzungen stattfinden, ab einer Inzidenz von über 50 als Hybridsitzungen oder Videokonferenzen und ab einer Inzidenz von über 100 als reine Videokonferenzen stattfinden. Dabei ist die Inzidenz des LK VG am Tag der Ladung ausschlaggebend. Die Festlegung ob Hybridsitzung oder reine Videokonferenz bei der Inzidenz von über 50 bis 100 trifft der Bürgerschaftsvorsitzende in Abstimmung mit dem Präsidium.
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend alle geeigneten und erforderlichen Voraussetzungen für die technische Umsetzung zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere:
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Die Auswahl einer DSGVO-konformen Videokonferenz-Software, die das Rede- und Stimmrecht der Teilnehmenden gewährleistet,
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ggf. die technische Einweisung auf Verlangen von Teilnehmenden,
- die technische Gewährleistung von Hybridsitzungen der Bürgerschaft und des Hauptausschusses durch eine Prüfung der Geeignetheit der Räume, die mit Konferenzsystemen für Hybridsitzungen ausgestattet werden können.
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Die Auswahl einer DSGVO-konformen Videokonferenz-Software, die das Rede- und Stimmrecht der Teilnehmenden gewährleistet,
Sachdarstellung
Ende Januar wurde den Kommunen durch die Landesregierung ermöglicht, ihre Sitzungen digital abzuhalten (LT-Drs. 7/5581).
Die derzeitige Lage der Sars-CoV-2-Pandemie erfordert eine Kraftanstrengung aller dahingehend, dass jeder Einzelne seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leistet. Rücksichtnahme und Solidarität sind ein wichtiges Gebot in diesen schweren Tagen, Wochen und Monaten, die noch vor uns liegen werden.
Der Kreistag des Landkreises Vorpommern Greifswald hat die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt und führt digitale Sitzungen durch. Die Bürgerschaft und der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sollten sich hieran ein Beispiel nehmen, denn gerade in Anbetracht des derzeitigen hohen Infektionsgeschehen ist ein unverzügliches Handeln unabdingbar.
Mit dem o.g. Beschlussvorschlag wird zudem allen Bürgerschafts- und Hauptausschussmitgliedern die Möglichkeit eröffnet wird, an den Sitzungen teilzunehmen (die ggf. verhindert sein könnten wegen z.B. Quarantäne, Kinderbetreuung, leichte Erkältungssymptome, Angehörige einer Risikogruppe etc.), ohne sich einem Infektionsrisiko aussetzen zu müssen und gleichzeitig der Reduzierung des Infektionsrisikos ausreichend Rechnung getragen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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