Informationsvorlage - IV/07/0040

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Gemäß der Beschlussvorlage der Politik (BV-P/07/0068) in der die Greifswalder Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragte, um dem Insektensterben entgegen zu wirken, folgende Sachverhalte zu prüfen.

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten auf städtischen Flächen weiter Nutzblumen-/ Wildblumenstreifen angelegt werden können. Dabei sind besonders die Bereiche am Stadtwall, im Stadtpark und entlang weiterer Straßen in der Stadt zu prüfen. Ebenso soll die Anlage von Nutzblumen-/ Wildblumen auf städtischen Flächen außerhalb der Stadt, z.B. im Bereich des Stadtforstes, geprüft werden.

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten auf städtischen Flächen weitere Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten für Insekten (sog. „Insektenhotels“) aufgestellt werden können. Auch hier sind besonders die Bereiche am Stadtwall, im Stadtpark und im Stadtforst als mögliche Standorte zu prüfen.

 

In Abstimmung zwischen den Ämtern Umwelt- und Naturschutz (60.5), Kommunale Forstwirtschaft (23.1.1), Liegenschaften / Forsten (23.1) und dem Tiefbau- und Grünflächenamt (66.2) wurden die Sachverhalte geprüft und folgende Antwort der Verwaltung verfasst.

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2021 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - zur Kenntnis genommen

Erweitern

11.05.2021 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen