Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche bestehenden Wertstoffstellplätze in Greifswald zu Standorten für Unterflurcontainer umgerüstet werden könnten. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zudem, bei zukünftig entstehenden Wertstoffstellplätzen, insbesondere in neuen Bebauungsgebieten, stets die Möglichkeit für die Nutzung von Unterflurcontainern zu prüfen. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, für eine umfassende Prüfung eventuell notwendige Gespräche mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald hinsichtlich der Entsorgung zu führen.

 

Beschlusskontrolle: 3. Quartal 2021

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Sachdarstellung

Viele Stellplätze der Wertstoffcontainer für Papier und Glas in Greifswald bieten regelmäßig einen unordentlichen und vermüllten Eindruck. Dies begründet sich gelegentlich in einer Überfüllung der Container selbst, hauptsächlich aber darin, dass in deren unmittelbarem Umfeld wild sonstiger Müll abgelegt wird. Eine mögliche Lösung für dieses Problem können sogenannte Unterflurcontainer darstellen. Hierbei sind nur die Einwurfsäulen oberirdisch, die eigentlichen Container befinden sich unter der Erde. Dies verringert, auch durch die größere Einsehbarkeit, die Attraktivität für das Ablegen zusätzlichen Mülls erheblich, was wiederum die Reinigungskosten für die Stellplätze verringert und das Erscheinungsbild der Stadt generell verbessert. Unterflurcontainer haben auch noch weitere Vorteile,wie geringeren Flächenverbrauch, geringere Angriffsfläche für Vandalismus, verminderte Lärmbelästigung oder durch die niedrigere Einwurfhöhe eine höhere Barrierefreiheit. Der Oberbürgermeister sollte daher prüfen, ob und welche bestehenden Wertstoffcontainerstellplätze dahingehend umgerüstet werden könnten. Gleichzeitig werden, beispielsweise in neu entstehenden Baugebieten, regelmäßig neue Standorte für Wertstoffcontainer geplant. Auch hier sollte zukünftig stets geprüft werden, ob der Einbau eines Unterflurcontainers praktikabel ist. In beiden Fällen könnten durch den geringeren Flächenverbrauch möglicherweise zusätzliche Flächen für wohnortnahe Stellplätze möglich werden, was wiederum die Attraktivität des gesamten Wertstoffrecyclingsystems erhöhen würde. Sollten im Zusammenhang mit diesen Prüfaufträgen Absprachen mit dem grundsätzlich für die Abfallentsorgung zuständigen Landkreis notwendig sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt im Rahmen des Prüfverfahrens entsprechende Gespräche zu führen. Im Landkreis Nordwestmecklenburg fördert der kreiseigene Abfallwirtschaftsbetrieb sogar entsprechende Umstellungen, dies sollte in Gesprächen zwischen Oberbürgermeister und Landkreis V-G angesprochen werden. Auch weitere Fördermöglichkeiten (Städtebauförderung usw. ) sind zu prüfen.

 

Beispiel: https://www.xn--engels-behltertechnik-f2b.de/pub/media/wysiwyg/Brochures/DE/ENGELS_unterflur_container.pdf

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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06.05.2021 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - ungeändert abgestimmt

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11.05.2021 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

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31.05.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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14.06.2021 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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15.06.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

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13.09.2021 - Bürgerschaft (BS) - Beschlusskontrolle erfolgt