Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0086
Grunddaten
- Betreff:
-
Glasfaseranschlüsse für die Arndt- und Nexöschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.05.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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12.05.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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31.05.2021
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister die notwendigen Schritte für die Glasfaseranbindung der Ernst-Moritz-Arndt-Schule und der Martin-Andersen-Nexö-Schule bis Jahresende 2021 umzusetzen. Hierbei sind mögliche Synergieeffekte mit anderen geplanten Baumaßnahmen im Bereich dieser beiden Schulen zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, falls notwendig, für diesen Zweck eine überplanmäßige Ausgabe vorzubereiten und der Bürgerschaft zur Genehmigung vorzulegen. Als Deckungsquelle können zu erwartende Personalminderausgaben im Haushaltsjahr 2021 dienen.
Sachdarstellung
Auch im Jahr 2021 und somit dem zweiten Pandemiejahr verfügt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage keine städtische Schule über einen Glasfaseranschluss und somit Internetbandbreiten im Gigabitbereich. Die Schulen sind gegenwärtig unterschiedlich gut bzw. schlecht ausgestattet, Schlusslicht ist die Käthe-Kollwitz-Schule mit nur 16 Mbit/s. Glücklicherweise werden in den nächsten Wochen die meisten Schulen in städtischer Trägerschaft Glasfaseranschlüsse erhalten, bereitgestellt über den Zweckverband Elektronische Verwaltung in M-V. Allerdings werden zwei Schulen – Arndtschule und Nexöschule – davon nicht profitieren, da nach Auskunft der Verwaltung bei diesen beiden Schulen größere Tiefbaukosten anfallen würden. Laut Auskunft des Oberbürgermeisters müssen beide Schulen somit wohl bis 2025 auf Glasfaseranschlüsse warten, da es hierfür keine Fördermöglichkeiten gäbe. Dies ist schlicht inakzeptabel und missachtet das Interesse der Schüler, Eltern und Lehrer dieser beiden Schulen an zeitgemäßer Bildung. In diesem bzw. im nächsten Jahr sollte bereits der Digitalpakt Schule an diesen beiden Schulen umgesetzt werden, wobei die Bürgerschaft zusammen mit dem Doppelhaushalt sogar beschlossen hat möglichst für alle Greifswalder Schulen den entsprechenden Maßnahmebeginn in diesem Jahr einzuleiten. Es wäre somit äußerst widersinnig, wenn diese beiden Schulen nach der Umsetzung des Digitalpakts noch mehrere Jahre auf Glasfaseranschlüsse warten müssten. Der Oberbürgermeister soll daher die notwendigen Schritte einleiten, auch diese beiden Schulen bis Ende 2021 an Breitbandinternet anzuschließen. Zumindest bei den geplanten Baumaßnahmen im Umfeld der Nexöschule sollten sich auch Synergieeffekte nutzen lassen können. Die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für moderne Bildung ist eine Kernaufgabe der Stadt, bei der notfalls nicht jahrelang auf Fördermittel gewartet werden darf, sondern für die auch Eigenmittel bereitgestellt werden müssen. Der Oberbürgermeister soll daher, sofern erforderlich, eine außerplanmäßige Ausgabe zur Beschlussfassung vorlegen. Als Deckungsquelle dafür können die auch 2021 durch die Vielzahl an unbesetzten Stellen zu erwartenden Personalminderausgaben dienen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2021 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2021 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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