Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0411-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderungen am Satzungsentwurf zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzunehmen:

 

1)            §2, Satz 1 wird um „…, Freizeit-…“ ergänzt und soll lauten: „Die Grünanlagen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen den Bürgerinnen und Bürgern als innerstädtische Freiräume zur Nutzung als Spiel-, Freizeit- und Erholungsorte zur freien Verfügung.“

 

2)            §3, Absatz (3), Ziffer 5 wird gestrichen.

 

3)            §3, Absatz (3), Ziffer 9 wird folgendermaßen verändert: „9. Waren und Dienstleistungen jeglicher Art ohne vorherige Genehmigung anzubieten“.

 

4)            §3, Absatz (3), Ziffer 13 wird Satz 2 [„In den Grün- und Spielanlagen ist der Gebrauch von Rundfunk oder anderen Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr verboten“] gestrichen.

 

5)            §3, Absatz (3), Ziffer 17 wird um folgenden Satz ergänzt: „Ausgenommen davon sind vom Oberbürgermeister ausgewiesene Bäume bzw. Vorrichtungen.“

 

6)            §3, Absatz (3), Ziffer 18 wird gestrichen.

 

7)            Im §3, Absatz (3), Ziffer 19 wird das Wort „Ungenehmigte,…“ an den Satzanfang gestellt.

 

8)            §3, Absatz (3), Ziffer 22 wird gestrichen.

 

9)            In §6 wird hinter dem Wort „Ordnung“ folgender Einschub vorgenommen: „…, zur Einhaltung der Nachtruhe…“

 

10)            §15, Absatz (1), Ziffer 4 wird gestrichen.

 

11)            §15, Absatz (1), Ziffer 5 wird folgendermaßen geändert: „5. als Benutzer der Grünanlagen den Verboten des §3 Absatz 3 zuwiderhandelt“.

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Sachdarstellung

 Die vorgeschlagenen Änderungen dienen dazu, eine Über-Reglementierung für die Nutzung der Grünanlagen und Grünflächen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu vermeiden. Stattdessen wird die verantwortungsvolle Nutzung der Grünflächen durch alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie durch andere Besucher*innen der Grünanlagen angestrebt. Dies wird u.a. dadurch ermöglicht, dass Zuwiderhandlungen gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (siehe §15) oder dass Platzverweise ausgesprochen werden können (siehe §13).

 

Dies gilt insbesondere beim Verstoß gegen die Nachtruhe bzw. bei der Störung anderer Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlagen/ Grünflächen sowie bei entstandenen Verunreinigungen oder Schäden, z.B. durch gemeinsames Grillen.

 

Mit der Möglichkeit, Verstöße gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden oder Platzverweise auszusprechen, wird auch der Kommunale Ordnungsdienst in die Lage versetzt, die Einhaltung der Satzung durchzusetzen.

 

Punkt 10 des Änderungsantrages ist redaktioneller Art.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein 

 

Finanzhaushalt

Nein 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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