Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0102-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage angefügte 14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Änderungen umfassen die nachfolgenden Punkte.

 

1. 

§ 6 (1) Tabelle in Spalte 1, Zeile 3 wird „Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung“ gestrichen

§ 6 (1) Tabelle in Spalte 2 Zeile 3 wird „Bauwesen und öffentliche Ordnung“ gestrichen

§ 6 (1) Tabelle in Spalte 1 Zeile 4 wird geändert in „Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit“

§ 6 (1) Tabelle in Spalte 2 Zeile 4 wird geändert in „Behandlung aller Themengebiete, die Auswirkungen auf Klima, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit haben sowie das Bauwesen“

2.

§ 6 (1) Tabelle in Spalte 1 Zeile 5 wird geändert in „Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung“

§ 6 (1) Tabelle in Spalte 2 Zeile 5 wird geändert in „Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Stadtmarketing, öffentliche Ordnung und Digitalisierung“

3.

§6 (1) Tabelle Spalte 1 Zeile 8 wird „Ausschuss für Sport“gestrichen

§6 (1) Tabelle Spalte 2 Zeile 8 wird „Alle Themen, die den Breiten-, Wettkampf-, organisierten und nicht organisierten Sport betreffen, Neubauten, Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen von Sportstätten, Evaluierung der Sportförderrichtlinie und Umsetzung der Sportentwicklungsplanung“ gestrichen

§6 (1) Tabelle Spalte 1 Zeile 6 wird geändert in „Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen“

§6 (1) Tabelle Spalte 2 Zeile 6 wird geändert in „Soziales, Gesundheit, Menschen mit Handicap, Senioren, Gleichstellung, Wohnen, Jugend und alle Themen, die den Breiten-, Wettkampf-, organisierten und nicht organisierten Sport betreffen, Neubauten, Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen von Sportstätten, Evaluierung der Sportförderrichtlinie sowie Umsetzung und Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung“

4.

§ 6 (2) Satz 3 „Hiervon abweichend besteht der Rechnungsprüfungsausschuss und der Ausschuss für Sport aus neun Mitgliedern zu je fünf Bürgerschaftsmitgliedern und vier sachkundigen Einwohnern.“ wird geändert in: „Hiervon abweichend besteht der Rechnungsprüfungsausschuss aus neun Mitgliedern, mindestens fünf Bürgerschaftsmitglieder und vier sachkundigen Einwohner

Nach § 6 (2) Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt: .Dem Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit gehören 18 Mitglieder an, mindestens 10 Bürgerschaftsmitglieder und 8 sachkundige Einwohner“

Alternative: Die Neueinfügung von Satz 4 entfällt.

5.

In § 4 Absatz 1 wird der Link http://www.pvrat.de/ratsinfo/greifswald.html“ durch den Link „https://greifswald.sitzung-mv.de/public/“ ersetzt.

 

§ 15 wird neu gefasst:

„§ 15 Beiräte

1) In der Stadt arbeiten auf der Grundlage der von der Bürgerschaft beschlossenen Satzungen der Kinder- und Jugendbeirat, der Seniorenbeirat sowie der Frauenbeirat.

2) Die Beiräte sollen bei relevanten Entscheidungen in allen Ausschüssen und Ortsteilvertretungen gehört werden.

Sie unterstützen den Oberbürgermeister und die Bürgerschaft bei der politischen Entscheidungsfindung. Die in Absatz 1 genannten Beiräte informieren die Bürgerschat einmal im Jahr über ihre Arbeit.

 

6.

In § 6 Abs. 1 wird nach der Tabelle folgender vierter Satz ergänzt:

„Ausschussvorsitzenden, die nicht Mitglied der Bürgerschaft sind, kann im Wege eines Einzelbeschlusses auf der Grundlage von § 17 Abs. 2 KV M-V das Wort im Rahmen einer Sitzung der Bürgerschaft erteilt werden.“

 

In § 16 werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

1. In Ziffer 2 wird der Begriff „Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlung“ durch „jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung“ ersetzt.

2. In Ziffer 3 wird die Angabe „§ 48 Abs. 2 Ziff. 3 KV M-V“ durch „§ 48 Abs. 2 Ziff. 2 KV M-V“ ersetzt.

 

 

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Sachdarstellung

Begründung:

zu 1-2

Mit dem Beginn der Legislaturperiode 2019-2024 hat die Bürgerschaft mehrheitlich eine Neustrukturierung der Ausschüsse vorgenommen. Um die große Relevanz des Themas Klimaschutz in den Fokus zu rücken, wurde der Umweltausschuss vom Bauausschuss abgelöst und um die Themen Klimaschutz, Mobilität und Nachhaltigkeit erweitert.

Die Praxis zeigt jedoch, dass Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit in der Regel Querschnittsthemen sind, die bei nahezu allen Sachlagen im Bereich Bau und Mobilität hohe Relevanz haben. Die Themen Klimaschutz, Umweltschutz und Bau sind essenziell miteinander verknüpft und müssen miteinander beraten werden. Dies führt dazu, dass sie häufig bereits im Bauausschuss diskutiert werden. Diese Form der Doppelbehandlung hat erhöhte Belastungen sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt zur Folge und sollte künftig vermieden werden.

Die nunmehr vorgeschlagene Ausschussstruktur ähnelt wieder stärker derjenigen aus der Wahlperiode 2014-2019, setzt jedoch andere Schwerpunkte und soll so dabei helfen Themen effizienter und umfassender zu diskutieren. Die Verschiebung des Aspektes der öffentlichen Ordnung soll den Ausschuss dabei entschlacken.

Mit der beabsichtigten Änderung der Strukturen würde ein Ausschuss entfallen und neben der fachlichen Sortierung auch eine Kosteneinsparung einhergehen.

zu 3.

Mit dem Beginn der Legislaturperiode 2019-2024 hat die Bürgerschaft mehrheitlich das Themengebiet Sport aus dem Ausschuss für Soziales und Jugend herausgelöst. Nach nunmehr zwei Jahren der Arbeit des Ausschusses ist festzustellen, dass wesentliche Inhalte bereits auf den Weg gebracht sind. Der Sport hat in Greifswald die volle Unterstützung der Stadt und der Bürgerschaft. Die Stadtverwaltung arbeitet mit dem Sportbund Greifswald e.V. als Interessenvertretung aller Greifswalder Sportvereine kooperativ und auf Augenhöhe zusammen. Um die Arbeit effizienter und nachhaltiger sowohl für das Haupt- als auch für das Ehrenamt zu gestalten, ist eine Wiedereingliederung in den Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen sinnvoll. Hierbei ist die derzeitige Praxis der Rederechte für den Sportbund Greifswald e.V.  in den Ausschuss für Soziales, Jugend,Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen zu überführen. Mit der Integration und fachlichen Sortierung würde auch eine Kostenersparnis einhergehen.

zu 4.

Um den höheren Anspruch und die thematische Vielfalt besser abzudecken ist eine Erhöhung der Mitglieder des Ausschusses zielführend.

zu 5.

in §4 (1) ist der Link zum Ratsinfo/Allris redaktionell zu überarbeiten und zu aktualisieren. In § 15 sollte der Eintrag zum Kinder- und Jugendbeirat redaktionell überarbeitet werden um der erfolgten Etablierung des Kinder- und Jugendbeirats auch in der Hauptsatzung Rechnung zu tragen.

Zu 6.

Das Ministerium für Inneres und Europa M-V hat im Zusammenhang mit der Anzeige der 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht.

Gleichwohl wurde angemerkt, bei der nächsten Befassung mit der Satzung die folgenden Ausführungen zu bedenken und zu berücksichtigen.

„Die Regelung in § 6 Absatz 1, wonach der Vorsitzende des Ausschusses in der Bürgerschaft das Rede- und Antragsrecht hat, soweit Angelegenheiten des Ausschusses betroffen sind, ist missverständlich, da sie keine Einschränkung für den Fall beinhaltet, dass ein sachkundiger Einwohner zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt wird.

Dieser Personenkreis hat in der Bürgerschaft kein Antrags- und Rederecht; derartige Rechte können ihm mit Blick auf die insoweit abschließenden Bestimmungen der Kommunalverfassung auch nicht durch Satzung verliehen werden.

Die Regelung sollte daher eindeutiger gefasst werden.

Ausschussvorsitzenden, die nicht Mitglied der Bürgerschaft sind, kann jedoch im Wege eines Einzelbeschlusses auf der Grundlage von § 17 Absatz 2 KV M-V das Wort im Rahmen einer Sitzung der Bürgerschaft erteilt werden. …“1

Darüber hinaus wurde angemerkt, dass in § 16 „Nachtragshaushaltssatzung“ Ziffer 2 der Begriff „Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen“ durch „jahresjahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung“ zu ersetzen ist

Das ergibt sich notwendigerweise aus dem am 1. August 20219 in Kraft getretene Doppik-Erleichterungsgesetz.

In § 16 Ziffer 3 wird § 48 Abs. 2 Ziff. 3 KV M-V zitiert.

„Durch das Streichen der bisherigen Ziffer 2 handelt es sich nun um § 48 Abs. 2 Ziff. 2 KV M-V.“2

 

1, 2 Quelle: Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 5. November 2019

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

 2021/22

Finanzhaushalt

Ja

 2021/22

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 01

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.06.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen