Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0411-01-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – Antrag zur Vorlage BV-V/07/0411-01
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke und Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.06.2021
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Gestoppt
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Vorlage
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zurückgezogen
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderungen am Satzungsentwurf zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzunehmen:
1) §2, Satz 1 wird um „…, Freizeit-…“ ergänzt und soll lauten: „Die Grünanlagen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen den Bürgerinnen und Bürgern als innerstädtische Freiräume zur Nutzung als Spiel-, Freizeit- und Erholungsorte zur freien Verfügung.“
2) §3, Absatz (3), Ziffer 5 wird gestrichen.
3) §3, Absatz (3), Ziffer 9 wird folgendermaßen verändert: „9. Waren und Dienste jeglicher Art ohne vorherige Genehmigung anzubieten“.
4) in §3, Absatz (3), Ziffer 13 wird der Satz hinter dem Semikolon folgendermaßen geändert: „…; dies gilt insbesondere in der Zeit von 0:00 Uhr bis 7:00 Uhr.“
5) §3, Absatz (3), Ziffer 17 wird um folgenden Satz ergänzt: „Ausgenommen davon sind vom Oberbürgermeister ausgewiesene Bäume bzw. Vorrichtungen. “.
6) §3, Absatz (3), Ziffer 18 wird gestrichen.
7) Im §3, Absatz (3), Ziffer 19 wird das Wort „Ungenehmigte,…“ an den Satzanfang gestellt.
8) §3, Absatz (3), Ziffer 22 wird gestrichen.
9) In §6 wird hinter dem Wort „Ordnung“ folgender Einschub vorgenommen: „…, zur Einhaltung der Nachtruhe…“
Sachdarstellung
Die vorgeschlagenen Änderungen dienen dazu, eine Über-Reglementierung für die Nutzung der Grünanlagen und Grünflächen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu vermeiden. Stattdessen wird die verantwortungsvolle Nutzung der Grünflächen durch alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie durch andere Besucher*innen der Grünanlagen angestrebt. Dies wird u.a. dadurch ermöglicht, dass Zuwiderhandlungen gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (siehe §15) oder dass Platzverweise ausgesprochen werden können (siehe §13).
Dies gilt insbesondere beim Verstoß gegen die Nachtruhe bzw. bei der Störung anderer Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlagen/ Grünflächen sowie bei entstandenen Verunreinigungen oder Schäden, z.B. durch gemeinsames Grillen.
Mit der Möglichkeit, Verstöße gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden oder Platzverweise auszusprechen, wird auch der Kommunale Ordnungsdienst in die Lage versetzt, die Einhaltung der Satzung durchzusetzen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
2020 |
Finanzhaushalt |
Nein |
2021 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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