Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0088-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgabe von Greifswald-Gutscheinen an KUS-Inhaberinnen und KUS-Inhaber
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.06.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Ausgabe von Greifswald-Gutscheinen an KUS-Inhaberinnen und KUS-Inhaber auf Antrag (formlos) auch rückwirkend zum 1.12.2020 zu berücksichtigen.
Dazu wird die Beschlussvorlage BV-P-ö/07/0047-02 vom 01.02.2021 in Ziffer 3 um den Satz ergänzt:
"Diese Vergünstigung erhalten alle Antragsteller, die nach dem 30. November 2020 den Antrag auf Verlängerung oder Neuausstellung stellen bzw. gestellt haben. Personen, die einen Antrag auf Ausstellung eines Kultur- und Sozialpasses in dem Zeitraum vom 01.12.2020 bis 31.01.2021 gestellt haben, müssen einen Antrag auf Gewährung des Greifswald-Gutscheines stellen. Der formlose Antrag ist schriftlich an das Amt für Bürgerservice und Brandschutz, Wohngeld, Markt 15, 17489 Greifswald oder per E-Mail an wohngeld@greifswald.de zu richten."
Sachdarstellung
In einer Pressemitteilung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 19.04.2021 wird über die Ausgabe von City-Gutscheinen an KUS-Inhaberinnen und KUS-Inhaber berichtet. Weiter heißt es auf den Seiten der Stadt, berechtigt für den Erhalt von Greifswald-Gutscheinen seien Inhaberinnen und Inhaber eines KUS-Passes, sofern dieser ab dem 01.02.2021 beantragt oder verlängert wurde. Hintergrund ist der Zeitpunkt des entsprechenden Bürgerschaftsbeschlusses vom 01.02.2021.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass KUS-Ausweise bereits im Januar, teilweise nur wenige Tage vor dem Stichtag am 01.02.2021, neu beantragt bzw. verlängert wurden. Diese könnten haushaltstechnisch im Jahr 2022 nicht wieder berücksichtigt werden. Um diese Härte zu vermeiden, sollte auch diesen KUS-Inhaberinnen und KUS-Inhabern per formlosen Antrag der Zugang zu den Greifswald-Gutscheinen ermöglicht werden, die im Dezember‘20 oder Januar 2021 ihren KUS-Pass neu beantragt oder verlängert haben. Der rückwirkende Stichtag 1.12.20 wurde gewählt, weil damit eine zeitliche Gleichstellung mit den Kurzarbeitsgeldern gegeben wäre (s. BV-P-ö/07/0047-02). Die Berücksichtigung nun auch dieser KUS-Inhaberinnen und KUS-Inhabern sollte auch per Presserklärung und Stadtblatt kommuniziert werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Hinweis: Die Mittel sind übertragene Mittel aus dem Vorjahr. Da das Budget für die Greifswald-Gutscheine aller Voraussicht nach alleine durch die Verlängerung der Erstwohnsitzkampagne nicht ausgeschöpft wird, wurde das bereits vorhandene Budget aus der Eilentscheidung des OB vom 29.12.2020 zur Ausgabe von Citygutscheinen -Coronahilfe zur BV-P-ö/07/0024-03 mitgenutzt. Ein Vorziehen des Gültigkeitsbeginns der Aktion wird zu einer schnelleren Ausschöpfung des angesetzten Budgets führen, jedoch nicht die Kosten erhöhen.