Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0088-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Ausgabe von Greifswald-Gutscheinen an KUS-Inhaberinnen und KUS-Inhaber auf Antrag (formlos) auch rückwirkend zum 1.12.2020 zu berücksichtigen.

 

Dazu wird die Beschlussvorlage BV-P-ö/07/0047-02 vom 01.02.2021 in Ziffer 3 um den Satz ergänzt:

"Diese Vergünstigung erhalten alle Antragsteller, die nach dem 30. November 2020 den Antrag auf Verlängerung oder Neuausstellung stellen bzw. gestellt haben. Personen, die einen Antrag auf Ausstellung eines Kultur- und Sozialpasses in dem Zeitraum vom 01.12.2020 bis 31.01.2021 gestellt haben, müssen einen Antrag auf Gewährung des Greifswald-Gutscheines stellen. Der formlose Antrag ist schriftlich an das Amt für Bürgerservice und Brandschutz, Wohngeld, Markt 15, 17489 Greifswald oder per E-Mail an wohngeld@greifswald.de zu richten."

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Sachdarstellung

In einer Pressemitteilung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 19.04.2021 wird über die Ausgabe von City-Gutscheinen an KUS-Inhaberinnen und KUS-Inhaber berichtet. Weiter heißt es auf den Seiten der Stadt, berechtigt für den Erhalt von Greifswald-Gutscheinen seien Inhaberinnen und Inhaber eines KUS-Passes, sofern dieser ab dem 01.02.2021 beantragt oder verlängert wurde. Hintergrund ist der Zeitpunkt des entsprechenden Bürgerschaftsbeschlusses vom 01.02.2021.

 

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass KUS-Ausweise bereits im Januar, teilweise nur wenige Tage vor dem Stichtag am 01.02.2021, neu beantragt bzw. verlängert wurden. Diese könnten haushaltstechnisch im Jahr 2022 nicht wieder berücksichtigt werden. Um diese Härte zu vermeiden, sollte auch diesen KUS-Inhaberinnen und KUS-Inhabern per formlosen Antrag der Zugang zu den Greifswald-Gutscheinen ermöglicht werden, die im Dezember‘20 oder Januar 2021 ihren KUS-Pass neu beantragt oder verlängert haben. Der rückwirkende Stichtag 1.12.20 wurde gewählt, weil damit eine zeitliche Gleichstellung mit den Kurzarbeitsgeldern gegeben wäre (s. BV-P-ö/07/0047-02). Die Berücksichtigung nun auch dieser KUS-Inhaberinnen und KUS-Inhabern sollte auch per Presserklärung und Stadtblatt kommuniziert werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

  Nein

 

Finanzhaushalt

  Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Die Mittel sind übertragene Mittel aus dem Vorjahr. Da das Budget für die Greifswald-Gutscheine aller Voraussicht nach alleine durch die Verlängerung der Erstwohnsitzkampagne nicht ausgeschöpft wird, wurde das bereits vorhandene Budget aus der Eilentscheidung des OB vom 29.12.2020 zur Ausgabe von Citygutscheinen -Coronahilfe zur BV-P-ö/07/0024-03 mitgenutzt. Ein Vorziehen des Gültigkeitsbeginns der Aktion wird zu einer schnelleren Ausschöpfung des angesetzten Budgets führen, jedoch nicht die Kosten erhöhen.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

  X

 

Begründung:

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Beschlüsse

Erweitern

14.06.2021 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

Erweitern

15.06.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen