Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0440

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Vermarktung des ehemaligen Verwaltungssitzes Friedrich-Loeffler-Straße 8 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zum Höchstgebot, wobei der noch zu ermittelnde Verkehrswert das Mindestgebot darstellen soll.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Eigentümerin des Grundstücks in Greifswald, Friedrich-Loeffler-Straße 8. Das Grundstück ist bebaut mit einem Verwaltungsgebäude, das bis 30.09.2018 an den Landkreis Vorpommern – Greifswald vermietet war. Mit Erweiterung des Landratsgebäudes in der Feldstraße wurde das Gebäude vom Landkreis nicht weiter benötigt und steht seitdem leer.

 

Durch die Verwaltung wurde eine weitere städtische Nutzung des Gebäudes geprüft. Das Gebäude entspricht nicht mehr der Arbeitsstättenverordnung. Der Bestandsschutz ist erloschen. Das Gebäude müsste entsprechend den technischen Regeln der Arbeitsstättenverordnung (ASR-Arbeitsstättenrichtlinie) angepasst werden, sofern dort auch weiterhin Arbeitsplätze eingerichtet werden sollten, was einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten würde. Mit der Anmietung der Walther-Rathenau-Straße besteht seitens der Verwaltung für dieses Objekt kein eigener Bedarf.

 

Aus diesem Grund wird durch die Verwaltung ein Verkauf des Grundstücks priorisiert. Da die ca. 358 m² große Grundstück fast vollständig mit dem Gebäude überbaut ist, soll die Vergabe als Erbbaurecht nicht mit angeboten werden, da dieses deshalb für Investoren nicht unbedingt interessant ist. Eine Hoffläche ist nicht vorhanden. Der auf dem Grundstück gelegene öffentliche Gehweg wird heraus gemessen und verbleibt bei der Stadt.

 

Das Grundstück soll öffentlich zum Verkauf gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden, wobei der noch zu ermittelnde Verkehrswert das Mindestgebot darstellen soll. Ein Verkehrswertgutachten wird zeitnah in Auftrag gegeben. Gegenwärtig läuft die beschränkte Ausschreibung zur Gutachtenerstellung. Die Frist zur Angebotsabgabe endet Anfang August 2021.

 

Bislang liegen drei allgemeine Interessentenanfragen vor. Auch das Studentenwerk hatte über die Universität Interesse angemeldet. Das Interesse bezog sich jedoch nur auf eine Anmietung. Wie dargestellt, entspricht das Gebäude nicht mehr den heutigen Vorschriften und müsste dann zuvor vom Vermieter und damit der Stadt saniert werden. Dafür sind keine Mittel geplant und eine Eigeninvestition der Stadt ist auch nicht beabsichtigt. Insofern hat das Studentenwerk seinen Antrag zurückgezogen. Da auch der Leerstand Kosten verursacht, soll das Grundstück mit dem Gebäude zeitnah ausgeschrieben werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist der Hauptausschuss für Verkaufsentscheidungen zwischen 25.000 € und 600.000 € zuständig. Da davon ausgegangen werden kann, dass der Grundstückswert in diesem Bereich liegt, soll auch die Entscheidung zum Vergabeverfahren vom Hauptausschuss getroffen werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.08.2021 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

16.08.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt