Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0080-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicher und anonym Hinweise geben
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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16.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.08.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zur 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen in 2022 ein Konzept für ein anonymes digitales Hinweisgebersystem vorzulegen und etwaige Kosten hierfür mitzuteilen.
Das System soll zunächst für Meldungen von Korruptions-(Compliance-) Vorfällen genutzt werden. Das System muss neben der vollständigen Anonymität der Hinweisgeber und der Einhaltung aller Datenschutzstandards (DSGVO) und höchster IT-Security-Standards gewährleisten, dass ein Zugriff von IT-Administratoren auf die Fälle ausgeschlossen ist. Dies gilt für internes und externes Personal. Darüber hinaus muss das System eine anonyme Dialogfunktion bieten. Bei der Vergabe sollen auf die Erfahrungen anderer Behörden zurückgegriffen und ein dort bewährtes System ausgewählt werden.
Sachdarstellung
Die Europäische Union hat sich, um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (EU Whistleblowing Directive) geeinigt. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu gießen.
Das Bundesjustizministerium hat zur Umsetzung der Richtlinie den Entwurf eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und Behörden müssen innerhalb ihrer Organisation ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen.
Nach dem Entwurf soll zwar keine Pflicht einer anonymen Meldemöglichkeit bestehen – dies bleibt den Unternehmen und Behörden selbst überlassen -, jedoch stellen nicht-anonyme Meldewege, z.B. über Telefon und E-Mail, eine hohe Hürde für Hinweisgeber dar. Im Gegensatz zu einer schriftlichen anonymen Meldung bietet die anonyme Meldung über ein digitales Hinweisgebersystem auch die Möglichkeit mit den Hinweisgeber*innen anonym in Dialog (z.B. für Nachfragen) zu treten.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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