Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0080-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zur 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen in 2022 ein Konzept für ein anonymes digitales Hinweisgebersystem vorzulegen und etwaige Kosten hierfür mitzuteilen.

Das System soll zunächst für Meldungen von Korruptions-(Compliance-) Vorfällen genutzt werden. Das System muss neben der vollständigen Anonymität der Hinweisgeber und der Einhaltung aller Datenschutzstandards (DSGVO) und höchster IT-Security-Standards gewährleisten, dass ein Zugriff von IT-Administratoren auf die Fälle ausgeschlossen ist. Dies gilt für internes und externes Personal. Darüber hinaus muss das System eine anonyme Dialogfunktion bieten. Bei der Vergabe sollen auf die Erfahrungen anderer Behörden zurückgegriffen und ein dort bewährtes System ausgewählt werden.

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Sachdarstellung

Die Europäische Union hat sich, um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (EU Whistleblowing Directive) geeinigt. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu gießen.

Das Bundesjustizministerium hat zur Umsetzung der Richtlinie den Entwurf eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und Behörden müssen innerhalb ihrer Organisation ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen.

Nach dem Entwurf soll zwar keine Pflicht einer anonymen Meldemöglichkeit bestehen – dies bleibt den Unternehmen und Behörden selbst überlassen -, jedoch stellen nicht-anonyme Meldewege, z.B. über Telefon und E-Mail, eine hohe Hürde für Hinweisgeber dar. Im Gegensatz zu einer schriftlichen anonymen Meldung bietet die anonyme Meldung über ein digitales Hinweisgebersystem auch die Möglichkeit mit den Hinweisgeber*innen anonym in Dialog (z.B. für Nachfragen) zu treten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein 

 

Finanzhaushalt

Nein 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.08.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

30.08.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

13.09.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen