Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0128
Grunddaten
- Betreff:
-
Zurück zur korrekten amtlichen deutschen Rechtschreibung
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.08.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, seinen „Leitfaden zum einheitlichen Umgang mit geschlechtergerechter Sprache“ vom 25.10.2020, welcher die Anwendung einer solchen Sprache für die Stadtverwaltung empfiehlt bzw. verbindlich vorschreibt, zurückzunehmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Stadtverwaltung die amtliche deutsche Rechtschreibung und die korrekte Grammatik der deutschen Sprache, ohne den Gebrauch des Gendersternchens, durchgängig zu verwenden.
Sachdarstellung
Am 25. Oktober 2020 veröffentlichte der Oberbürgermeister einen „Leitfaden zum einheitlichen Umgang mit geschlechtergerechter Sprache“. Dieser Leitfaden schreibt die Anwendung einer sogenannten „geschlechtergerechten“ Sprache für Dokumente der UHGW mit Außenwirkung (Pressemeldungen, Satzungen, Flyer usw.) verbindlich vor und empfiehlt sie für den verwaltungsinternen Bereich sowie für Briefe und Mails an Dritte. In der Praxis scheint es jedoch praktisch keinen Text aus dem Rathaus mehr zu geben, in dem nicht das Gendersternchen verwendet wird – auch wenn eigentlich andere Formulierungen Vorrang haben sollen. Das konsequente Anwenden dieser Praxis führt zu absurden Wortungetümen wie „Mitglieder*innen“, welche den Lesefluss erheblich stören und nicht im Sinne einer einfachen, für alle Greifswalder verständlichen Sprache, sind.
Als politische Legitimation für seinen Leitfaden benennt der Oberbürgermeister ein Bekenntnis der Greifswalder Bürgerschaft zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, die auch die Gleichberechtigung der Geschlechter beinhalten. Diese Rechtfertigung ist mehr als gewagt. Für die Verwaltung maßgeblich kann allein die amtliche deutsche Rechtschreibung sein, wie sie vom „Rat für deutsche Rechtschreibung“ festgelegt wird. Dieser Rat hat erst Ende März klargestellt, dass er die Aufnahme des Gendersterns – und vergleichbarer Dinge wie Unterstrich, Doppelpunkt usw. – in die amtliche deutsche Rechtschreibung nicht befürwortet. Der Oberbürgermeister kann hier nicht nach eigenem Gutdünken handeln, sondern wird beauftragt die korrekte Rechtschreibung und Grammatik der deutschen Sprache, ohne Gendersternchen, zu verwenden. Greifswald stünde mit dieser klaren Haltung in unserem Landkreis nicht alleine; Ende Mai hat bereits die Gemeindevertretung Heringsdorf die dortige Verwaltung mit großer Mehrheit aufgefordert, keine gendergerechte Sprache mehr zu verwenden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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