Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0437

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Gewährung einer Neugeborenenprämie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die als Anlage 1 der Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.

Reduzieren

Sachdarstellung

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss BV-P-ö/07/0065 vom 01.03.2021 unter Punkt 38. beschlossen, eine neue Leistung „Neugeborenenprämie“ in Höhe von 60.000 Euro je Haushaltsjahr im Teilhaushalt 7, Produkt 12201 einzustellen. Die Prämie soll in Höhe von 100 Euro den Eltern jedes Kindes mit Wohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gezahlt werden. Die Ausreichung der Prämie soll in Form von Greifswald-Gutscheinen erfolgen.

 

Nach § 2 Abs. 1 KV M-V sind die Gemeinden berechtigt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Hierzu gehört auch die „Neugeborenenprämie“. Nach § 5 KV M-V kann die Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises durch Satzung geregelt werden, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen. Daher stellt die Satzung das notwendige Regelwerk für die Gewährung einer „Neugeborenenprämie“ dar.

 

Um die Umsetzung der Satzung optimal in die Verwaltungsabläufe einbinden zu können, wird vorgeschlagen, die verwaltungsrechtlichen Abläufe im automatisierten Verfahren durchzuführen. Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Es ist beabsichtigt, die neugeborenen Einwohner der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Hilfe des Melderegisters bis zum 10. des auf die Geburt folgenden Monats zu ermitteln. Im Anschluss werden die notwendigen Bescheide auf Basis der vorgenannten Liste erstellt und an die betroffenen Personen versendet. Datenschutzrechtliche Vorschriften stehen diesem Verfahren nicht entgegen. Nach § 37 BMG dürfen innerhalb der Verwaltungseinheit, der die Meldebehörde angehört, unter den in § 34 Absatz 1 genannten Voraussetzungen sämtliche der in § 3 Absatz 1 aufgeführten Daten und Hinweise weitergegeben werden. Die Umsetzung der Satzung wird durch den Bereich Einwohnermeldewesen erfolgen.

 

Die Ausgabe der Greifswald-Gutscheine wird in Abstimmung mit der Greifswald Marketing GmbH durch die Greifswald-Information erfolgen. Um die Greifswald-Gutscheine von dort erhalten zu können, wird zusammen mit dem Bescheid über die Gewährung der „Neugeborenenprämie“ ein Berechtigungsschreiben zum Erhalt der Gutscheine übersendet.

 

Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten, damit dem Ziel des Beschlusses BV-P-ö/07/0065 vom 01.03.2021 der Bürgerschaft Rechnung getragen wird.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2021 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2021 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

07

12201.54190000

54190.40024

Zuschuss an Sonstige –

Neugeborenenprämie

60.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2021

60.000

 

0

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2022 ff.

12201.54190000

54190.40024

60.000

Neugeborenen-

prämie

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.08.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

18.08.2021 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

30.08.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

13.09.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen