Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0437
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Gewährung einer Neugeborenenprämie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32.3 Amt für Bürgerservice und Brandschutz/Abteilung Einwohnermeldewesen/Standesamt und Wohngeld
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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16.08.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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18.08.2021
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.08.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2021
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft hat mit Beschluss BV-P-ö/07/0065 vom 01.03.2021 unter Punkt 38. beschlossen, eine neue Leistung „Neugeborenenprämie“ in Höhe von 60.000 Euro je Haushaltsjahr im Teilhaushalt 7, Produkt 12201 einzustellen. Die Prämie soll in Höhe von 100 Euro den Eltern jedes Kindes mit Wohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gezahlt werden. Die Ausreichung der Prämie soll in Form von Greifswald-Gutscheinen erfolgen.
Nach § 2 Abs. 1 KV M-V sind die Gemeinden berechtigt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Hierzu gehört auch die „Neugeborenenprämie“. Nach § 5 KV M-V kann die Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises durch Satzung geregelt werden, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen. Daher stellt die Satzung das notwendige Regelwerk für die Gewährung einer „Neugeborenenprämie“ dar.
Um die Umsetzung der Satzung optimal in die Verwaltungsabläufe einbinden zu können, wird vorgeschlagen, die verwaltungsrechtlichen Abläufe im automatisierten Verfahren durchzuführen. Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Es ist beabsichtigt, die neugeborenen Einwohner der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Hilfe des Melderegisters bis zum 10. des auf die Geburt folgenden Monats zu ermitteln. Im Anschluss werden die notwendigen Bescheide auf Basis der vorgenannten Liste erstellt und an die betroffenen Personen versendet. Datenschutzrechtliche Vorschriften stehen diesem Verfahren nicht entgegen. Nach § 37 BMG dürfen innerhalb der Verwaltungseinheit, der die Meldebehörde angehört, unter den in § 34 Absatz 1 genannten Voraussetzungen sämtliche der in § 3 Absatz 1 aufgeführten Daten und Hinweise weitergegeben werden. Die Umsetzung der Satzung wird durch den Bereich Einwohnermeldewesen erfolgen.
Die Ausgabe der Greifswald-Gutscheine wird in Abstimmung mit der Greifswald Marketing GmbH durch die Greifswald-Information erfolgen. Um die Greifswald-Gutscheine von dort erhalten zu können, wird zusammen mit dem Bescheid über die Gewährung der „Neugeborenenprämie“ ein Berechtigungsschreiben zum Erhalt der Gutscheine übersendet.
Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten, damit dem Ziel des Beschlusses BV-P-ö/07/0065 vom 01.03.2021 der Bürgerschaft Rechnung getragen wird.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2021 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2021 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
07 |
12201.54190000 54190.40024 |
Zuschuss an Sonstige – Neugeborenenprämie |
60.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2021 |
60.000 |
|
0 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2022 ff. |
12201.54190000 54190.40024 |
60.000 |
Neugeborenen- prämie |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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20,9 kB
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