Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0438

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Greifswalder Bürgerschaft beschließt die 3. Änderungssatzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studierende mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die als Anlage 1 der Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.

 

Reduzieren

Sachdarstellung

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss BV-P-ö/07/0065 vom 01.03.2021 unter Punkt 7 beschlossen, den § 1 der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studierende mit Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt neu zu fassen:

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 200,00 EUR an Auszubildende und Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. §§ 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes anmelden und diese während des Anmeldejahres ununterbrochen bis einschließlich des 31.12. des Beantragungsjahres beibehalten. Die Förderung erfolgt durch Ausreichung der sog. Greifswald-Gutscheine.

 

Der § 2 wird wie folgt geändert:

 

Die Umzugsbeihilfe wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres seit Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums bei der Meldebehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu stellen. Soweit die Ummeldung anlässlich des Wechsels des Ausbildungs- oder Studienortes stattfindet, gilt die Antragsfrist von einem Jahr seit Aufnahme der Ausbildung bzw. des Studiums vor Ort. Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie bei-zufügen:

1. Personalausweis oder Reisepass

2. Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag

 

Der § 3 wird wie folgt geändert:

 

Die Umzugsbeihilfe der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

 

Der § 4 wird wie folgt geändert:

 

Zu Unrecht erhaltene Beihilfen können zurückgefordert werden.

 

Der § 5 wird angefügt:

 

Diese Satzung tritt zum 01.08.2021 in Kraft

 

Die Ausgabe der Greifswald-Gutscheine wird in Abstimmung mit der Greifswald Marketing GmbH durch die Greifswald-Information erfolgen. Um die Greifswald-Gutscheine dort erhalten zu können, wird zusammen mit dem Bescheid über die Gewährung der Umzugsbeihilfe ein Berechtigungsschreiben zum Erhalt der Gutscheine übersendet.

 

In den meisten Branchen beginnt die Ausbildung im August und September. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Satzung rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft treten zu lassen. Eine weitergehende rückwirkende Änderung ist im Rahmen des verwaltungspraktischen Bearbeitungslaufes nicht umsetzbar.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2021 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2022 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

07

12201.54191000

54191.40006

Umzugsbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz

260.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2021

260.000

0

0

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2022 ff.

12201.54191000

54191.40006

260.000

Umzugsbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz

260.000

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.08.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

30.08.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

13.09.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen