Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0438
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20.2 Amt für Finanzen/Abteilung Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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16.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.08.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2021
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft hat mit Beschluss BV-P-ö/07/0065 vom 01.03.2021 unter Punkt 7 beschlossen, den § 1 der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studierende mit Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt neu zu fassen:
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 200,00 EUR an Auszubildende und Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. §§ 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes anmelden und diese während des Anmeldejahres ununterbrochen bis einschließlich des 31.12. des Beantragungsjahres beibehalten. Die Förderung erfolgt durch Ausreichung der sog. Greifswald-Gutscheine.
Der § 2 wird wie folgt geändert:
Die Umzugsbeihilfe wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres seit Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums bei der Meldebehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu stellen. Soweit die Ummeldung anlässlich des Wechsels des Ausbildungs- oder Studienortes stattfindet, gilt die Antragsfrist von einem Jahr seit Aufnahme der Ausbildung bzw. des Studiums vor Ort. Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie bei-zufügen:
1. Personalausweis oder Reisepass
2. Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
Der § 3 wird wie folgt geändert:
Die Umzugsbeihilfe der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Der § 4 wird wie folgt geändert:
Zu Unrecht erhaltene Beihilfen können zurückgefordert werden.
Der § 5 wird angefügt:
Diese Satzung tritt zum 01.08.2021 in Kraft
Die Ausgabe der Greifswald-Gutscheine wird in Abstimmung mit der Greifswald Marketing GmbH durch die Greifswald-Information erfolgen. Um die Greifswald-Gutscheine dort erhalten zu können, wird zusammen mit dem Bescheid über die Gewährung der Umzugsbeihilfe ein Berechtigungsschreiben zum Erhalt der Gutscheine übersendet.
In den meisten Branchen beginnt die Ausbildung im August und September. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Satzung rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft treten zu lassen. Eine weitergehende rückwirkende Änderung ist im Rahmen des verwaltungspraktischen Bearbeitungslaufes nicht umsetzbar.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2021 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
07 |
12201.54191000 54191.40006 |
Umzugsbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz |
260.000 |
|
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2021 |
260.000 |
0 |
0 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2022 ff. |
12201.54191000 54191.40006 |
260.000 |
Umzugsbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz |
260.000 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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