Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0445
Grunddaten
- Betreff:
-
Abgrenzung des Fördergebietes "Schönwalde I" gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 02.1 Stabsstelle Stadtsanierung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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17.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.08.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Stadtteil Schönwalde I wird in der Abgrenzung gemäß Anlage 1 als Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Die Soziale Stadt“ gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB) für die kommenden 10 – 12 Jahre bestimmt.
Sachdarstellung
1993 wurde der Stadtteil Schönwalde I in das Bund-Länder-Förderprogramm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ – kurz Wohnumfeldverbesserung – aufgenommen. Ab 2002 wurde „Schönwalde I“ in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau Ost“ aufgenommen, welches das Städtebauförderprogramm Wohnumfeldverbesserung abgelöst hat, mit dem neben Aufwertungs- auch Rückbaumaßnahmen durchgeführt werden können.
Mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 zwischen dem Bund und den Ländern sind neue Förderprogramme aufgelegt worden. Das bisherige Programm „Stadtumbau Ost“ wird nunmehr ersetzt durch das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“. Für diese Förderkulisse ist eine Gebietsabgrenzung gemäß § 171b (1) BauGB erforderlich. Die Fördergebietsabgrenzung beinhaltet die bisherige Abgrenzung für die Programme „Wohnumfeldverbesserung“ und „Stadtumbau Ost“.
Neben dem vorgenannten Bund-Länder-Förderprogramm ist auch das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung 2020 ff.. Für den Stadtteil „Schönwalde I“ hat sich auch der Bedarf an Fördermitteln aus diesem Programm herausgestellt.
Der Gebietsabgrenzungsbeschluss gemäß § 171e (3) BauGB ist Voraussetzung für die Bewilligung derartiger Mittel. Die Zustimmung gemäß A 2.1 Abs. 4 StBauFR M-V des zuständigen Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V, liegt mit Datum 19. April 2021 vor.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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