Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0452

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft legt den Tag für die Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin auf den 12.06.2022 fest. Gleichzeitig wird der Stichwahltermin auf den 26.06.2022 festgelegt.

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Sachdarstellung

Die Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Fassbinder, endet gemäß § 37 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Ablauf des 01.11.2022. Der*die Oberbürgermeister*in wird durch die Bürger*innen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) legt die Gemeindevertretung den Tag der Wahl fest. Dabei darf die Wahl nicht früher als sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Bei der Bestimmung des Hauptwahltages ist die Geeignetheit des potentiellen Stichwahltermins zu bedenken. Gemäß § 3 Abs. 4 LKWG M-V kann die Bürgerschaft den Stichwahltermin, der regulär zwei Wochen nach dem Hauptwahltermin liegt, auch um bis zu zwei weitere Wochen verschieben, sofern der Stichwahltermin auf ein Feiertags- oder Ferienwochenende fallen würde.

 

Aus dem LKWG M-V ergibt sich folgender Terminrahmen für die Wahl im nächsten Jahr:

 

01.05.2022 = Sonntag (frühestmöglicher Wahltermin)

01.09.2022 = Donnerstag, also Sonntag, 28.08.2022 (spätester Wahltermin).

 

Unter Berücksichtigung der heute bekannten Ferienzeiten (27.05. und 03.-07.06. sowie 04.07.-13.08.2022) und der Feiertage (01.05.2022 – Maifeiertag; 26.05.2022 – Christi Himmelfahrt, 05./06.06.2022 – Pfingsten) bietet sich für die Hauptwahl der 12.06.2022 an. Eine möglicherweise notwendig werdende Stichwahl würde dann am 26.06.2022 stattfinden. Bei dieser Terminwahl würde es zu keiner Kollision mit Ferien, Feiertagen oder Brückentagen kommen. Insbesondere die Wahlhelfergewinnung ist an Feiertagen, in den Ferienzeiten oder nach Brückentagen schwierig.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022

Finanzhaushalt

Ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

2

12102

Wahlen und sonstige Abstimmungen

95.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

95.000

95.000

-

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

-

-

-

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

-

-

-

-

-

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.08.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

13.09.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen