Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0452
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Termins für die Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin 2022
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 10.1 Haupt- und Personalamt/Abteilung Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
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30.08.2021
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.09.2021
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Sachdarstellung
Die Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Fassbinder, endet gemäß § 37 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Ablauf des 01.11.2022. Der*die Oberbürgermeister*in wird durch die Bürger*innen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt.
Gemäß § 3 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) legt die Gemeindevertretung den Tag der Wahl fest. Dabei darf die Wahl nicht früher als sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Bei der Bestimmung des Hauptwahltages ist die Geeignetheit des potentiellen Stichwahltermins zu bedenken. Gemäß § 3 Abs. 4 LKWG M-V kann die Bürgerschaft den Stichwahltermin, der regulär zwei Wochen nach dem Hauptwahltermin liegt, auch um bis zu zwei weitere Wochen verschieben, sofern der Stichwahltermin auf ein Feiertags- oder Ferienwochenende fallen würde.
Aus dem LKWG M-V ergibt sich folgender Terminrahmen für die Wahl im nächsten Jahr:
01.05.2022 = Sonntag (frühestmöglicher Wahltermin)
01.09.2022 = Donnerstag, also Sonntag, 28.08.2022 (spätester Wahltermin).
Unter Berücksichtigung der heute bekannten Ferienzeiten (27.05. und 03.-07.06. sowie 04.07.-13.08.2022) und der Feiertage (01.05.2022 – Maifeiertag; 26.05.2022 – Christi Himmelfahrt, 05./06.06.2022 – Pfingsten) bietet sich für die Hauptwahl der 12.06.2022 an. Eine möglicherweise notwendig werdende Stichwahl würde dann am 26.06.2022 stattfinden. Bei dieser Terminwahl würde es zu keiner Kollision mit Ferien, Feiertagen oder Brückentagen kommen. Insbesondere die Wahlhelfergewinnung ist an Feiertagen, in den Ferienzeiten oder nach Brückentagen schwierig.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
2 |
12102 |
Wahlen und sonstige Abstimmungen |
95.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2022 |
95.000 |
95.000 |
- |
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|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
- |
- |
- |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
- |
- |
- |
- |
- |