Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0122-0-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Einrichtung eines Fördermitteltopfes zur Ausstattung von Kindertagesstätten (Kitas) im Bereich der Wohnsitzgemeinde mit Luftfiltergeräten (LFG) in Höhe von 300.000 €.

1a) Förderberechtigt sind alle Kindertagesstätten im Gebiet der Wohnsitzgemeinde Greifswald. Gefördert werden Geräte, die vom Umweltbundesamt als geeignet eingestuft wurden (zBsp. Geräte mit HEPA-Filtern der Filterklasse H13), mit bis zu 100% der Anschaffungskosten, höchstens jedoch mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 600 € pro Gerät.
Gefördert wird die Anschaffung eines Gerätes je Gruppen- und/oder Gemeinschaftsraumes.

1b) Die Anschaffung durch die Träger sollte koordiniert verlaufen, sodass eventuelle Mengenrabatte berücksichtigt werden können. Unbenommen der oben genannten Ausführungen hat die Beschaffung der Luftfilter zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen, sodass die Geräte schnellstmöglich einsatzbereit sind.

2. Die Stadtverwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald möge prüfen, ob das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ [2] in Greifswald genutzt oder umgesetzt werden kann. Sollte das nicht möglich sein, ist dies im Sozialausschuss zu begründen.

3. Sollten noch Anträge vorliegen, wenn die Mittel ausgeschöpft sind, ist die Bürgerschaft neu zu befassen.

4. Die Verwaltung soll schnellstmöglich in geeigneter Art und Weise die Kitas auf den Fördermitteltopf hinweisen.

5. Werden die Aufwendungen für die Luftfilterbeschaffung bei den Platzkostenverhandlungen anerkannt, so sind die Zuschüsse der Universitäts- und Hansestadt zurück zu erstatten.

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Sachdarstellung

Die Coronavariante Delta ist auf dem Vormarsch und die Fallzahlen steigen.

Kinder im Kita-Alter können weder geimpft werden noch dauerhaft FFP2-Masken tragen. Gleichzeitig ist der Kita-Alltag, möglichst konstant und unbeschwert, für Kita-Kinder von zentraler Bedeutung. Kinder brauchen ihre direkten sozialen Kontakte mit anderen Kindern für ihre geistige, soziale und emotionale Entwicklung. Luftfilteranlagen sind gerade für die Kleinsten kein Störfaktor im Alltag, aber bieten einen erheblichen Sicherheitsfaktor.

Die Schließung von Kita-Gruppen oder ganzen Einrichtungen als Reaktion auf weitere Corona-Ausbrüche sollte als letztes Mittel so selten wie möglich erfolgen. Luftfilter sind eine wirksame Maßnahme, vorausschauend zu agieren und die Belastung für Kindertagesstätten, das Personal und die Kinder sowie ihre, jetzt bereits oft bis weit über Gebühr belasteten Familien, sowie Langzeitfolgen der Coronapandemie - direkt durch Ansteckungen und indirekt durch die mit der Pandemie verbundenen Einschränkungen - so gering wie möglich zu halten.

Zu Pkt. 5: Grundsätzlich ist die Finanzierung der Kindertagesförderung im KiFöG MV §24-30 geregelt. Nach Lesart von § 24 (1) sollten die Anschaffungskosten unter die anzuerkennenden Kosten fallen. Jedoch zeigt die Praxis, dass es oftmals Probleme mit der Anerkennung von betriebsbedingten Investitionen gibt. Somit ist zum heutigen Zeitpunkt unklar, ob die Kosten für die Luftfilter anerkannt werden.

[1] https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Neueinbau/neueinbau_node.html

[2] https://www.bmbf.de/files/BMFSFJ_Corona_Aufholpaket_Kurzinfo.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#konnen-mobile-luftreiniger-in-klassenraumen-helfen

https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/innenraumluft/infektioese-aerosole-in-innenraeumen?sprungmarke=luftreinigungsgeraete#luftreinigungsgeraete

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja 

2021 

Finanzhaushalt

ja 

2021 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

04, 09

 

 

300.000 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2021 

2021

2021

2021

DR Personal 
DR Bewirtschaftung

42404.5251000 Freizeitbad/Schulschwimmen

24300.5259000 Schullastenausgleich

100.000 

100.000

50.000

50.000

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

202

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 x

 

 

Begründung:

höherer Strombedarf

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Beschlüsse

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13.09.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen