Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0459

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 4. Änderung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren vom 22.02.2010 (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung).

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Sachdarstellung

Die Satzung der Universität- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.07.2017 ist zu überarbeiten, weil die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühr allein den Zeitraum 2017 bis 2021 umfasst.

Die fortgeschriebene Kalkulation umfasst nunmehr den Zeitraum 2022 bis 2026. Die ermittelte Gewässerunterhaltungsgebühr basiert auf dem prognostischen Hebesatz für die Mitte dieser Kalkulationsperiode. Außerdem war entsprechend den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern eine Nachberechnung der Ausgaben und Einnahmen aus der Kalkulationsperiode 2017 bis 2021 vorzunehmen. Diese Nachberechnung ergab einen Überschuss in Höhe von 74.614,53 €.

Dieser wurde entsprechend den Anteilen der Gewässerunterhaltungsgebühr nach Nutzungsart sowie dem Anteil des Zuschlages für Schöpfwerke an der Gesamtbeitragssumme zum Wasser- und Bodenverband (WBV) aufgeteilt und im Anschluss auf die jeweiligen Gesamtvorteilsflächen umgelegt.

Demnach ergaben sich für die Vorteilsfläche der Nutzungsarten ein Überdeckungsabschlag in Höhe von 2,53 €/ha und für die Vorteilsfläche der Schöpfwerke ein Überdeckungsabschlag in Höhe von 1,22 €/ha, welche nach § 6 Abs. 2d KAG M-V gebührenmindernd zu berücksichtigen waren.

 

Die einzelnen Artikel der Änderungssatzung haben folgende Inhalte:

 

Artikel I:

 

§ 1 Abs. 1 Satz 2 ersetzt das aktuelle Datum der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck-Ziese“.

 

Artikel II:

 

§ 4 Abs. 2 stellt die neu kalkulierten Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung nach der fortgeschriebenen Kalkulation für den Zeitraum 2022 bis 2026 dar.

 

Artikel III:

 

§ 4 Abs. 4 weist die neu kalkulierten Zuschläge zur Gewässerunterhaltungsgebühr nach § 4 Abs. 2 für die Vorteilsgebiete der Schöpfwerke für den Zeitraum 2022 bis 2026 aus.

 

Artikel IV:

 

Der § 7 wird auf die 4. Änderungssatzung angepasst.

 

Die Präambel wird auf den aktuellen Stand der einschlägigen Gesetze angepasst.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2022

Finanzhaushalt

ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

55200000 / 44259000

12000.11000

Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte Umlage Wasser- und Bodenverband

225.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.09.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

18.10.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

08.11.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen