Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0465-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Attraktivitätssteigerung des ÖPNV 2022+
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.10.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,
- den im Haushalt eingestellten Betrag in Höhe von 1.000.000 € für folgende Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV einzusetzen:
a) Zur flexiblen Angebotserweiterung: Die Realisierung der Anbindung der Ortsteile Ladebow und Friedrichshagen erfolgt durch eine Flexibilisierung der Angebotskapazität.
b) Einführung eines Handytickets mit App und Mobilitätsplattform. Zur Steigerung der Attraktivität des neuen Angebotes soll für das Handyticket ein Einführungsrabatt in 2022 gewährt werden.
- Diese Summe wird der Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) 2022 als zweckgebundener Zuschuss, vorbehaltlich einer vorliegenden verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung, in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt und ist dafür einzusetzen, das sich aus 1. ergebende, zusätzliche Defizit der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) auszugleichen.
Sachdarstellung
Mit Beschluss über den Doppelhaushalt 2021/2022 hat die Bürgerschaft am 1. März 2021 ebenfalls Folgendes festgelegt: „Im Teilhaushalt 05, Produkt 54700 ÖPNV ist ein Betrag in Höhe von 1.000.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2022 einzustellen. Mit diesem Betrag soll die VBG in die Lage versetzt werden, die Attraktivität des Busverkehrs nachhaltig zu verbessern.“
In Abstimmung zwischen der UHGW, SWG und VBG werden die unter 1. genannten Maßnahmen folgende Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität vorgeschlagen:
a) Angebotserweiterung bzw. Flexibilisierung:
Eine Flexibilisierung der Angebotskapazität kann durch sogenannte gebündelte Bedarfsverkehre (oder auch „On-Demand-Busverkehr“ oder „Bus auf Bestellung“ genannt) realisiert werden, wofür mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 01.08.2021 der gesetzliche Rahmen geschaffen wurde. Die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs als gebündelter Bedarfsverkehr gem. §50 PBefG ist zunächst als Testbetrieb für 2 Jahre (in Abhängigkeit der Tarifgestaltung und Nutzung des Angebotes) vorgesehen.
Was wird bedient: |
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Von und nach Ladebow und Friedrichshagen zu definierten Anschlusspunkten in der Innenstadt von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
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Sonntag bis Donnerstag von 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie Freitag und Samstag von 21:00 Uhr bis 02:00 Uhr ausschließlich im gesamten Konzessionsgebiet der VBG (Greifswald ohne Riems) |
Wie wird bedient? |
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On-Demand-Plattform als App zur gesetzeskonformen Abwicklung des gebündelten Bedarfsverkehrs |
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Buchung per App oder telefonisch möglich |
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Bedienung erfolgt über definierte virtuelle Haltestellen mit einem Radius von ca. 100 m Womit wird bedient? |
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Umweltfreundliche Elektro-Kleinbusse mit 8 Plätzen je nach aktueller Verfügbarkeit am Markt |
Was kostet das den Fahrgast? |
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Der Fahrpreis setzt sich aus einer Grundgebühr, einem Komfortaufschlag und einem Entfernungspreis zusammen. Das gesamte Fahrpreismodell kann in Abstimmung mit einem beratenden Gremium (bspw. Nahverkehrsbeirat) definiert werden und unterliegt dann der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates der SWG. |
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Grundgebühr entfällt für Besitzer von ÖPNV-Tickets wie Abo-Karten, Schülerkarten, Monatskarten, Anschlusstickets der Bahn – Verknüpfung zum ÖPNV-Angebot wird gestärkt |
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Rabatte für Mitfahrer |
Vorteile: |
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echter Mehrwert durch Etablierung einer flexiblen Angebotserweiterung |
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ganztägige Bedienung von Ladebow und Friedrichshagen |
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flexibles Zusatzangebot in den Randzeiten |
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durchschnittliche Wartezeit max. 20 min. |
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Bau von Haltestellen (v.a. in Wieck und Ladebow) entfällt zunächst |
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Bedarfsermittlung durch Testlauf |
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Monitoring für Bedarfsanalysen (die bisher gänzlich fehlen) |
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Einsatz umweltfreundlicher Elektro-Kleinbusse |
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Entsprechende Daten zum Bedarf sollen spätestens nach zwei Jahren evaluiert werden |
b) Handyticket/Mobilitätsplattform
Die VBG führt ein Handyticket auf der Basis einer Handyticket-App ein. Dieses ist verbunden mit der Einrichtung der Mobilitätsplattform des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Die Plattform ermöglicht die Buchung und Verrechnung der durchgängigen Reisekette sowie der damit verbundenen Reiseinformation auf der Basis der Forderungen der europäischen Gesetzgebung.
Darüber hinaus ist mit der App auch die Buchung von Usedom-Rad möglich. Andere Angebote folgen. Die Einführung der Handyticket-App kostet ca. 250.000 €.
Der Fahrpreis für einen Handyticket-Einzelfahrschein soll sich am Preis der Einzelfahrt eines 6-er-Tickets orientieren. Hier kostet die Einzelfahrt 1,48 €. Dieser Preis liegt deutlich unter dem derzeitigen Einzelfahrschein von 2,10 €. Damit hat jeder Fahrgast neben dem 6-er Ticket eine weitere Möglichkeit den ÖPNV zu einem sehr günstigen Preis zu nutzen. Mit einem Einführungsrabatt in 2022 könnte der Preis für das Handyticket zunächst 1,35 € betragen. Bei der Annahme von 50 % der heutigen Einzelfahrscheine könnte sich ein Gesamtrabatt von rund 150.000,00 € in 2022/2023 ergeben.
Vorteile: |
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Deutlich günstigeres Angebot für alle Fahrgäste |
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Preise für Bestandsfahrscheine bleiben unverändert |
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flexibles Angebot |
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durch Nutzung der Branchenlösung Nutzung auch in anderen großen Verkehrsverbünden möglich bzw. Gäste aus anderen Verkehrsverbünden können Handyticket in Greifswald mit eigener App nutzen
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Sollte die VBG für die Einführung der Handyticket-App/Mobilitätsplattform Drittmittel akquirieren, können die hier geplanten Mittel kurzfristig für nachhaltige Maßnahmen, wie einen weiteren DFI-Ausbau verwendet werden. Mit dem Betrag von 250.000 € könnten ca. 12- 14 Haltestellen ausgerüstet werden.
Zu 2.: Wirtschaftliche Auswirkungen – Weiterleitung der Finanzmittel an die VBG
Die von der Verwaltung beauftragte Pricewaterhouse Coopers GmbH (PwC) hat u. a. auch geprüft,
ob und wie der von der Stadt bereit zu stellende Betrag der VBG unter Berücksichtigung der Struktur der SWG gesellschaftsrechtlich, handelsrechtlich sowie steuer- und beihilferechtlich kompatibel zugeleitet und einer dem Beschluss entsprechenden Verwendung zugeführt werden kann.
Die Prüfung ergab, dass eine Weiterleitung direkt an den VBG wegen des steuerrechtlichen Konstruktes des Querverbundes sowie des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages (EAV) zwischen der SWG und der VBG nicht sinnvoll ist. Im Ergebnis der Auswertung wird vorgeschlagen, diese Mittel über einen zweckgebundenen Ertragszuschuss durch die Stadt an die SWG einzusetzen und diese in die Lage zu versetzen, die sich aus den Maßnahmen ergebenden zusätzlichen Defizite der VBG in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 über den EAV auszugleichen. Die Maßnahmen sollen bei vorgeschlagener Umsetzung keine dauerhafte Bezuschussung durch die Stadt erfordern.
Der erwartete Finanzierungsbedarf für Aufwand und Investition bei der VBG beträgt:
Maßnahme 1.a) 600.000,00 € über 2 Jahre | Maßnahme 1.b) 400.000,00 € in 2022.
Die aus dem Bau- und Klimaausschuss vom 28.09.2021 aufgetretenen Fragen sind einer Stellungnahme im Anhang erläutert.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
JA |
2022 |
Finanzhaushalt |
JA |
2022 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
05 |
54700.541100000/54110.40003 |
ÖPNV, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen |
1.000.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2022 |
1.000.000 |
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1.000.000 |
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2 |
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0 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,6 kB
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