Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0460
Grunddaten
- Betreff:
-
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald; Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Bereich des Bebauungsplans Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße -
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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22.09.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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28.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.10.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.11.2021
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Beschlussvorschlag
- Für das Gebiet südlich der Verlängerten Scharnhorststraße (östlicher Abschnitt) soll der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) geändert werden. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Absatz 3 BauGB im Parallelverfahren zum Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 –Verlängerte Scharnhorststraße - um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 BauGB zu entsprechen. Ziel der Planung ist, die betroffenen Flächen planungsrechtlich für den Teilausbau der Verlängerten Scharnhorststraße sowie für die Errichtung einer öffentlichen Parkplatzanlage zu sichern.
- Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich sowie im Internet bekannt zu machen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB gilt mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße - gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB als erfolgt.
- Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen.
- Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.
Sachdarstellung
Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist seit dem 24.08.1999 teilweise wirksam.
Mit der 27. Änderung des Flächennutzungsplans hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bereits im Januar 2021 die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Inklusiven Schulzentrums geschaffen. Der Änderungsbereich der 27. Änderung umfasste eine Fläche von 4,02 ha; er wurde im Süden durch den östlichen Abschnitt der Verlängerten Scharnhorststraße begrenzt, im Osten durch die Osnabrücker Straße sowie im Norden und Westen durch Grün- bzw. Wasserflächen des Regenrückhaltebeckens.
Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Inklusiven Schulzentrums wurde inzwischen die Planung für den Ausbau des östlichen Abschnitts der Verlängerten Scharnhorststraße sowie für die Errichtung einer neuen öffentlichen Parkplatzanlage konkretisiert. Diese lassen sich nicht aus der Darstellung des Flächennutzungsplans entwickeln, so dass die Plandarstellung mit der 29. Änderung geändert werden soll. Der Bereich der 29. Änderung wurde in der jetzigen Fassung des Flächennutzungsplans als Wohnbau- und allgemeine Grünfläche dargestellt.
Ein großer Teil der Änderungsflächen liegt innerhalb der vorhandenen Kleingartenanlage „Fortschritt“ im südlichen Teil der Verlängerten Scharnhorststraße. Aufgrund der verkehrsorientierten Maßnahmen ist der Eingriff in die Kleingartenanlage künftig unvermeidbar.
Die im Änderungsbereich bisher dargestellte Wohnbaufläche bzw. allgemeine Grünfläche wird als Hauptverkehrsstraße und sonstige Verkehrsfläche wie im restlichen Teil des bestehenden Flächennutzungsplans dargestellt und generalisiert. Darüber hinaus wird die derzeitige Nutzung der Fuß- und Radwegunterführung an der östlichen Grenze in diese Darstellung aufgenommen. Der Buchstabe „P“ in der ausgewiesenen Fläche deutet auf den öffentlichen Parkplatz neben der Erschließungsstraße hin.
Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der beabsichtigten Entwicklung eines Inklusiven Schulzentrums wurde der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße – erweitert und dementsprechend ein Änderungsbeschluss gefasst (vgl. BV-V/07/0349 vom 01.02.2021).
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Aus diesem Grund wird das Verfahren zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans formell und in kurzem Zeitabstand mit dem Bebauungsplan Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße – durchgeführt, um einen zeitlichen Zusammenhang herzustellen. Weiterhin wird auf eine frühzeitige Beteiligung für den Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet, da die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgte und zwar durch die Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße – im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB. Mit Anwendung dieser rechtlichen Grundlage wird das Parallelverfahren zum Bebauungsplan beschleunigt.
Zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden die Öffentlichkeit und Behörden gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz
Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
X |
X |
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Begründung:
Die planerische Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen im Kleingartenbereich südliche der Verlängerten Scharnhorststraße wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt und kompensiert. Die planerische Zielstellung für eine ausreichend bemessene Erschließung auf der Ebene der Bauleitplanung, insbesondere für den ÖPNV, entspricht grundsätzlich der Zielstellung des Nahverkehrsplanes 2017-2027.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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922,1 kB
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