Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die beigefügte 16. Änderungsatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Das Ministerium für Inneres und Europa hat im Zusammenhang mit der Anzeige der 13. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, BV-V-07/0119-01 vom 16.12.2019, keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht.

 

Gleichwohl wurde angemerkt, bei der nächsten Befassung mit der Satzung u. a. die folgenden Ausführungen zu bedenken und zu berücksichtigen.

Aus dem Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 18. März 2020:

 

„ … § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung bedarf hinsichtlich der in Bezug genommen1

Rechtsvorschriften einer Anpassung.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sind nicht mehr existent bzw. in M-V nicht mehr anzuwenden. Anstelle der VOL sind jetzt für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwerts (aktuell 214.000 EUR) die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und oberhalb des Schwellenwerts die Vergabeverordnung (VgV) anzuwenden.

Regelungen zur Vergabe freiberuflicher Leistungen oberhalb des Schwellenwerts sind jetzt in Abschnitt 6 der Vergabeverordnung enthalten.

Bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen unterhalb des Schwellenwerts ist Abschnitt II Nummer 2 des Vergabeerlasses vom 12.12.2018 (AmtsBl. M-V S. 666), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2019 (AmtsBl. M-V S. 439) zu beachten.

Vor diesem Hintergrund rege ich an, auf eine Nennung der konkreten Vergabevorschriften zu verzichten und § 10 Abs. 7 Satz 1 Buchstaben a und b stattdessen wie folgt zu fassen:

„a) bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis zu einem Auftragswert von 150.000,- Euro

 b) bei Bauaufträgen bis zu einem Auftragswert von 300.000,- Euro.“

 

Zudem sollte auch im letzten Satz des letzten Absatzes des § 10 Abs. 7 auf die Nennung der Vergabeordnungen verzichtet werden und wie folgt formuliert werden:

„Über die durchgeführten Vergabeverfahren ist für den Hauptausschuss ein halbjährlicher Bericht zu erstellen. Hiervon ausgenommen sind freihändige Vergaben für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 1.000,- Euro und für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 5.000,- Euro.“

 

Nach In2 § 10 Abs. 7 Satz 33 der Hauptsatzung ist vorgesehen, das(s)4 der Oberbürgermeister über die Zuschlagserteilungen nach Buchstabe b für Aufträge in Höhen ab 200.00 bis 300.000 Euro den Mitgliedern des Hauptausschusses zur jeweils darauffolgenden Sitzung berichtet. Nach hiesigem Verständnis ist der Satz dergestalt zu verstehen, dass der Oberbürgermeister über Bauaufträge mit einem Auftragswert ab 200.000 den Mitgliedern des Hauptausschusses zu berichten hat. Aus Klarstellungsgründen wird empfohlen, in § 10 Abs. 7 Satz 45 die Wörter „in Höhen ab 200.000 bis 300.000 Euro“ durch die Wörter „ab einem Auftragswert in Höhe von 200.000 Euro“ zu ersetzen.

 

Aus Klarstellungsgründen sollen in § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung die Wörter „mit Ausnahme der Abschlussberichte“ durch die Wörter „mit Ausnahme der Abschluss- und Tätigkeitsberichte“ zu ersetzen, da die jährlichen Tätigkeitsberichte nach § 3 Abs. 26 KPG M-V ohnehin öffentlich auszulegen sind. …“   

 

__________

 

1 richtig: genommenen

2 entweder „Nach“ oder „In“

3, 5 richtig: Satz 5

4 Einfügung: „s“

6 richtig: Absatz 3

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

§ 4 Abs. 1 Nr. 4 und § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bedurften der Klarstellung bzw. hinsichtlich der in Bezug genommenen Rechtsvorschriften einer Anpassung.

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.11.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen