Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0465-01-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag: Attraktivitätssteigerung des ÖPNV 2022+
Antrag zur Vorlage BV-V/07/0465-01
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderungen vorzunehmen:
- Den im Haushalt eingestellten Betrag in Höhe von 1.000.000 € für folgende Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV einzusetzen:
a) Zur flexiblen Angebotserweiterung: Die Realisierung der Anbindung der Ortsteile Ladebow und Friedrichshagen erfolgt durch eine Flexibilisierung der Angebotskapazität.
b) Zur Einführung eines Handytickets mit App und gegebenenfalls Mobilitätsplattform.
c) Zur Einführung eines attraktiven, stark vergünstigten Preismodells in Kombination mit dem digitalen Ticket und mit dem analogen 6er-Ticket. Das analoge 6er-Ticket soll auch im Bus erworben werden können und 6 Euro kosten. Der Preis der digitalen Einzelfahrscheine soll 1 Euro betragen. Analoge Einzelfahrscheine sollen zwei Euro kosten. Für KUS-Inhaber sind die bisherigen Differenzbeträge bei den 6er-Tickets beizubehalten (jedermann: -1.50 €; ermäßigt: -2.00 €). Dieses Preismodell soll zunächst in einer sechsmonatigen Testphase erprobt werden.
- Diese Summe wird der Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) 2022 als zweckgebundener Zuschuss, in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt und ist dafür einzusetzen, das sich aus 1. ergebende, zusätzliche Defizit der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) zu reduzieren.
-
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Vertreterbegehren gemäß § 20 Absatz 3 der Kommunalverfassung vorzubereiten. Dieses soll am Tag der Wahl zum Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald am 12. Juni 2022 durchgeführt werden und die Fragen zum Gegenstand haben, ob zukünftig die
Anbindung der Ortsteile Ladebow und Friedrichshagen sowie das "1-Euro-Ticket" beibehalten werden sollen. Bei einem positiven Ausgang des Vertreterbegehrens sind
diese Maßnahmen fortzuführen
Sachdarstellung
Die Einbringer beabsichtigen die Einführung eines deutlich vergünstigten Ticketpreises für die Fahrt mit den Greifswalder Stadtbus. Als mögliches Preismodell empfehlen die Einbringer die Einführung eines digitalen 1-Euro-Tickets. Um auch Menschen, die keine digitalen Technologien einsetzen ein faires Angebot zu machen, wird weiterhin vorgeschlagen das 6er Ticket analog beizubehalten und im Preis auf 6 Euro zu reduzieren. Das analoge Einzelticket soll bei 2 Euro angesetzt werden, um einen starken Anreiz zur Vermeidung dieser Ticketvariante zu setzen, da diese zu verlängerten Standzeiten an den Bushaltestellen beiträgt. Bisherige Vorteile für KuS-Pass-NutzerInnen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Dieses Preismodell soll zunächst zeitlich befristet parallel mit dem digitalen Ticket eingeführt werden (z.B. 6 Monate).
Die Vorlage orientiert sich dabei am von der Bürgerschaft ausgerufenen Klimanotstand und zielt darauf ab durch ein attraktives Angebot ein verändertes Mobilitätsverhalten anzuregen. Gleichzeitig halten die Einbringer die im Originalantrag eingebrachten Ansätze für grundsätzlich sinnvoll. Sowohl die Digitalisierung des Ticketsystems als auch die Anbindung weiterer Ortsteile und die Dynamisierung des Fahrgastbetriebes sind Ziele, die weiter verfolgt werden sollten. Finanziell sind vermutlich dennoch Abstriche zu machen, um innerhalb des gesteckten Rahmens von einer Million Euro zu bleiben.
Im Bereich der flexiblen Angebotserweiterung (1a) gehen die Einbringer von einem langsameren
Personalaufwuchs aus und schlagen die Reduktion der Neuanschaffungen vor. Die SWG/VBG verfügen bereits über Kleinbusse, deren Einsatz in Spitzenzeiten (Starke Nachfrage während einer Kulturveranstaltung o.ä.) erwogen werden könnte. Das digitale Ticket und die damit verbundenen Soft- und Hardwaresysteme waren bereits Bestandteile der Wirtschaftsplanung der VBG, d.h. grundsätzlich waren bereits Finanzmittel eingeplant und der Bedarf nach Zuschüssen sollte geringer ausfallen. Gleichzeitig besteht das Ziel Fördermittel (EFRE) einzuwerben und die Option der Rückerstattung von Ausgaben bei größerer Verbreitung des Systems gilt als wahrscheinlich, sodass ein geringerer Zuschussbedarf augenscheinlich ist. Letztlich bleibt zu erwägen, ob die VDV Kernapplikation zwingend jetzt erworben werden muss (siehe Stellungnahme an Politik).
Die Einbringer erwarten, dass die starke Reduktion des Ticketpreises einen Fahrgastzustrom erzeugt, der erhebliche Teile des unterstellten Defizits durch die Rabattierung senken wird. Diese Mehreinnahmen sind jedoch nicht kalkulierbar und darum auch kein Bestandteil dieser Vorlage. Im Zuständigen Fachausschuss sollen parallel Evaluationskriterien definiert werden, die eine Bewertung des Versuchs ermöglichen.
Die Gestaltung unseres ÖPNV ist auch eine Richtungsentscheidung. Die Einbringer fordern daher die Einbeziehung der BürgerInnen mit Mitteln direkter Demokratie in Form eines Bürgerentscheides.
Etwaige steuerliche Folgen aus der Bezuschussung der VBG sind durch die Hanse- und Universitätsstadt Greifswald zu tragen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
ja |
2022 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
5 |
54700.541100000/54110.40003 |
ÖPNV, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen |
1.000.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2022 |
1.000.000 |
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1.000.000 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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