Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0129-0-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die weitgehende Barrierefreiheit des künftig sanierten Theaters Greifswald zu sorgen.

Grundlage dafür sind die bereits fixierten Ergebnisse aus der Veranstaltung vom 13.09.2021 bzgl.:

-          Gestaltung des Theater-Eingangs, dass er barrierefrei nutzbar ist

-          einer barrierefreien Erreichbarkeit des Kassenraumes und des Zugangs um Flur (Parterre)

-          Sitzoptionen für Rollstuhlfahrer sind nicht nur in der ersten Reihe, aber auch nicht nur am Rande von Reihen anzubieten

-          der Festlegung der technischen Lösung für Schwerhörige

 

Zum Aspekt „Barrierefreier Fluchtweg“: Mit der angefügten Anlage wird dargestellt, welche technischen und vor allem organisatorischen Optionen gewährleistet werden sollen, um im Notfall, die auf dem Fluchtweg noch verbliebenen Barrieren dennoch sicher überwinden zu können.

 

Darüber hinaus sind noch folgende Aspekte zu berücksichtigen:

-          Einsatz von Evakuierungsstühlen ist noch zu prüfen,

-          ein stufenloser Fluchtweg (Außenrampe) ist noch dringend mit dem Denkmalsschutz zu prüfen,

-          ein von außen zugänglicher Fahrstuhl zu allen Stockwerken.

Reduzieren

Sachdarstellung

Die Sanierung des Theaters ist langjähriger Wunsch der Greifswalder Bürgerschaft. Sie wird einen hohen zweistelligen Millionenbetrag kosten. Diese Gelegenheit nicht zu nutzen, um weitgehende Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist nicht akzeptabel. Einige Maßnahmen, wie Fahrstuhleinbau und Erreichbarkeit der oberen Geschosse, sind bereits vorgesehen. Das ist gut, reicht aber nicht. Insbesondere Eingangsbereich und Foyer müssen auch barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Die Handlungsempfehlungen der AG Barrierefreie Stadt sind eine gute Grundlage, um Lösungen zu finden. Angesichts der ohnehin nötigen hohen finanziellen Mittel, kann fehlendes Geld kein Argument sein. Denkmalschutz ist wichtig, aber die Wiederherstellung des Urzustandes kann angesichts der dringend notwendigen funktionalen Änderungen nicht das ausschließliche Ziel sein. Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen zugute, sondern auch älteren Bürgerinnen und Bürgern, die z.B. auf einen Rollator angewiesen sind. Greifswald hat sich den 17 Nachhaltigkeitszielen der UNO verschrieben. "Weniger Ungleichheiten" (Ziel Nr. 10) ist dabei ein Punkt davon, der hier voll zutrifft. Alle müssen gleichermaßen Zugang haben – in diesem Fall zur Kultur. Hier ist planerische Kreativität gefragt, um das Gleichheitsprinzip und Denkmalsschutz zusammenzuführen.

 

In den letzten Wochen wurden von der Verwaltung umfangreiche Untersuchungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit trotz denkmalsschutz-rechtlicher Einschränkungen der Umsetzungsmöglichkeiten getätigt. Deren Ergebnisse wurden am 13.09.2021 der AG Barrierefreiheit vorgestellt. Sie erfüllen die oben erwünschten Zielstellungen und sind nun mit den weiteren Planungen umzusetzen. 

 

Ferner formuliert die Verwaltung dazu:

„Besondere Vorgaben zur Rettung von Menschen mit Einschränkungen werden in der Landesbauordnung nicht aufgeführt. Daneben wird In der DIN 18040-1 barrierefreies Bauen – öffentliche Gebäude erwähnt, dass die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen z.B. über betriebliche/organisatorisch Vorkehrungen zu berücksichtigen sind. Die Versammlungsstätte sieht eine Brandschutzordnung und ggf. ein 

Räumungskonzept vor, in dem Maßnahmen festgelegt werden, die im Gefahrenfall für eine schnelle und geordnete Räumung der gesamten 

Versammlungsstätte oder einzelner Bereiche unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind.

Eine zwingend notwendige Rampe zur selbstständigen Flucht von Menschen mit Behinderungen findet sich somit nicht in den Gesetzen und Regelwerken, die für diese Sanierungsmaßnahme heranzuziehen sind. Nach jetzigem Entwurf ist eine solche Rampe nicht umsetzbar. Demzufolge wird im Rahmen der Sanierung für den anschließenden Betrieb ein Räumungskonzept durch den Nutzer erstellt, aus dem wie in dem vorliegenden Schreiben der Theatergesellschaft die organisatorischen Maßnahmen hervorgehen. Damit gilt dieser Punkt aus dem Beschlusstext als umgesetzt.“

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

 

Finanzhaushalt

Ja

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

04

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X 

 

Begründung:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

08.11.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen