Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0478
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept Greifswalder Ryckaue - Eichwald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.1 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Liegenschaften/Forsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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23.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.11.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.12.2021
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Sachdarstellung
Seitens der Stadtverwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird als eine Maßnahme des im Juli 2020 durch die Bürgerschaft beschlossenen Forstkonzeptes eine langfristige Wiederherstellung des natürlichen Wasserregimes eines Teilgebietes des Greifswalder Eichwaldes, unmittelbar nördlich an den Ryck angrenzend, geplant.
Bei dem Greifswalder Eichwald handelt es sich nicht nur um den reinen Wald an der Straße nach Steffenshagen, sondern um das ca. 300 ha großes Au- und Sumpfwaldgebiet im Westen der Stadt (westlich der Ortsumgehung und nördlich vom Ryck). Im Zuge seiner historischen Entwicklung stand das Areal des Eichwaldes bis zu Intensivierung der Landwirtschaft für die Wasserspeicherung als großes Auwaldgebiet zur Verfügung. Erst in den 70er Jahren wurde dieses Gebiet im Zuge von Meliorationsmaßnahmen für die Landwirtschaft ausgepoldert. Eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt hier als Grünland mit Einsaat von Futterpflanzen und mit der entsprechend Düngung, da es sich um Standorte mit geringer Ertragsfähigkeit handelt.
In den letzten Jahren wurde jedoch zunehmend deutlich, vor allem bedingt durch die Konsequenzen beim Auftreten von Starkregenniederschlägen, dass Handlungsbedarf bei der Schaffung von Überflutungsflächen besteht und in dem Gebiet des Eichwaldes enormes Potential zur Zwischenspeicherung von Wasser liegt.
Zwar kann das im Rahmen des Sturmflutschutzes Greifswald errichtete Sperrwerk weite Teile des Stadtgebietes sowie die in der Ryckniederung liegenden Orte und angrenzende land- und forstwirtschaftliche Flächen bei Sturmhochwasser schützen. Bei Binnenhochwässern stehen jedoch für die angrenzenden Gemeinden nur ungenügende Retentionsräume zur Verfügung.
Insofern sollte das Projekt auch im Sinne der angrenzenden Gemeinden, vor allem Wackerow sein und soll deshalb auch dort z.B. auf der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschuss am 25.11.2021 und im Rahmen einer Gemeindevertretung (vorgesehen ist der 07.12.2021) sowie einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden. Eine rechtzeitige Beteiligung von Wackerow erfolgt vor allem, weil einerseits die Maßnahmen im Hoheitsgebiet der Gemeinde stattfinden sollen und das Dorf in den letzten Jahren direkt von Hochwasser betroffen war, sowie andererseits die Gemeinde Wackerow dort einige Grundstücke im Eigentum hat und hier gleichzeitig Grundstücksfragen erörtert werden können.
Ziele der im Projekt vorgesehenen Maßnahme sind deshalb vor allem die Bildung von Retentionsräumen bei Binnenhochwässern, die Wiederherstellung der Artenvielfalt und wertvoller Biotope zugunsten seltener Arten und die Erhöhung der Wasserspeicherung.
Deshalb sollen zunächst für das Projekt zwei Planungsphasen bearbeitet werden:
Planungsphase I
• Projektskizze (Grundlagenermittlung, Vorplanung)
• Vorstellung in den Ausschüssen
• Beteiligung der Gemeinde Wackerow (Abstimmung der Flächenverfügbarkeit, gewünschte Prüfinhalte im Rahmen der Planung)
• Vorstellung in der Bürgerschaft
• Beauftragung der Machbarkeitsstudie (Entwurfsplanung)
Planungsphase II
• Scoping (nach Vorlage der Machbarkeitsstudie)
• Genehmigungsplanung
• Entscheidung über Umsetzung der geplanten Maßnahme durch die
Bürgerschaft
• Ausführungsplanung
Wesentliches Ergebnis der Phase 1 soll eine Machbarkeitsstudie sein, in der zunächst untersucht werden soll, welche technischen Maßnahmen erforderlich wären, um ein offenes dynamisches, jedoch regelbares, System wiederherzustellen.
In der Planungsphase II soll im Rahmen des Scopings die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Hier erfolgt die Abstimmung der Untersuchungsräume und -inhalte der erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten (z.B. Artenschutzfachbeitrag, hydrogeologisches Gutachten) sowie der Gutachten zur technischen Realisierung (evtl. Vermessung oder Baugrunduntersuchungen) für die Genehmigungsplanung.
Eine zusammenfassende Darstellung der Unterlagen der Genehmigungsplanung dient dann als Entscheidungsgrundlage für die Bürgerschaft zur Umsetzung des Projektes.
Für die geplante Maßnahme soll auch die Anerkennung als Ökokonto erfolgen, um bei anderen Baumaßnahmen der Stadt auftretende Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren.
Als ursprünglicher Name für dieses Projekt wurde „Wasserwelt Greifswalder Eichwald“ gewählt, der aber eventuell den Eindruck hervorruft, dass in dem Gebiet dauerhaft Wasser stehen wird, was allerdings nicht dem Planungsziel entspricht. Insofern wurde die Bezeichnung der Maßnahme, die das Entstehen eines Auwaldes fördert, in „Greifswalder Ryckaue - Eichwald“ geändert.
In der Anlage werden die Grundzüge des Projektes dargestellt, die im Rahmen der Projektskizze erarbeitet wurden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
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Finanzhaushalt |
ja |
2021 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
04 |
55501000/02300000/02300.41112 |
Wasserwelt Greifswalder Eichwald |
12.500 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2021 |
12.500 |
0 |
0 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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