Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0476
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Betriebsausschuss Seesportzentrum Greif
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.11.2021
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.11.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt: |
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1. |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit
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2. |
Der Jahresgewinn in Höhe von 41.164,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
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3. |
Dem Betriebsleiter wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. |
Sachdarstellung
Zu 1.-3.
Der geprüfte Jahresabschluss (JA) und der Lagebericht sind durch die
Bürgerschaft festzustellen. Des Weiteren hat die Bürgerschaft über die Behandlung des Jahresergebnisses sowie über die Entlastung des Betriebsleiters zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2020 weist ein Ergebnis von 41.164,56 € aus. In diesem
Ergebnis ist der unterjährig zugeführte Liquiditätsausgleich in Höhe von 515.300,00 € ergebnis- und finanzwirksam berücksichtigt, welcher dem Eigenbetrieb zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben aus dem Haushalt der Stadt gezahlt wurde. Damit war der durch den Eigenbetrieb abgerufene Mittelbedarf um 67.800,00 € geringer als der im Nachtragswirtschaftsplan vom 2. Juli 2020 und im Nachtragshaushaltsplan der Stadt vorgesehene Ausgleich in Höhe von 583.100,00 €.
Die ausführlichen Erläuterungen zum Jahresabschluss 2020 sind den Anlagen, insbesondere dem Lagebericht, zu entnehmen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung oHG hat am 14. Juni 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Jahresergebnis weicht von dem geplanten Ergebnis ab. Das bessere Jahresergebnis des Eigenbetriebs ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Eigenbetrieb mehr Einsparungen und höhere Umsatzerlöse, als im Nachtragswirtschaftsplan prognostiziert, realisieren konnte. Der Überschuss in Höhe von 41.164,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes (Eigenkapital im Verhältnis zu der um die Sonderposten für Investitionszuschüsse berichtigten Bilanzsumme) beträgt zum Bilanzstichtag 94,8 %.
Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif zum 31.12.2020 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF, Am Hafen 3, Greifswald eingesehen werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2020 |
Finanzhaushalt |
Nein |
2020 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
11 |
62300.47600000 USK 99996.00824 |
Finanzerträge Seesportzentrum Greifswald |
41.164,56 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2020 |
0,00 |
0,00 |
+ 41.164,56 |
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Der um 67.800 € verminderte unterjährige Ausgleich wirkt sich sowohl im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt der Stadt positiv aus.
Das Ergebnis 2020 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF wird im Ergebnishaushalt 2020 der Stadt ertragswirksam, aber nicht finanzwirksam berücksichtigt und führt zur Erhöhung der Finanzanlage per 31.12.2020 um 41.164,56€.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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696,6 kB
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